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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-06-03 · Heft 23 (3.6.1879) · p. Seite 361

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 23 (3.6.1879)
Date
1879-06-03
Page
Seite 361 (sequence 9)
Language
German
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361 und kleiden sie sich nun gar in das Gewand von Freimaurerlogen, so wird die Verdächtigung nicht lange ausbleiben. Ohne also objektiv gegen dieses harmlose Spiel mit offenkundigen Mysterien etwas einzuwenden, glauben wir subjectiv davor warnen zu sollen. Wansbek, 18. Mai. (Privatmitth.) Am 11. d. feiert die hiesige jüdische Gemeinde die Einweihung ihres neuen Schulgebäudes, und diese Feier gestaltete sich, durch die allgemeine Theilnahme seitens aller Confessionen unserer Stadt, zu einer so erhebenden und die confessionelle Eintracht bezeugenden, daß sie in d. Zeitg. einer Besprechung wohl würdig ist. Das Gebäude, das mit allen Erfordernissen für die gedeihliche Wirksamkeit der Lehrkräfte versehen ist, wurde nur aus freiwilligen Beiträgen errichtet, ohne die geringsten staatlichen und cominunalen Unterstützungen. Jedoch floffen der Caffe reichliche Beiträge auch von nichtjüdischer Seite zu und konnte noch ein ziemliches Saldo der Gemeindecasse überwiesen werden. Der Feier wohnten der Landrath, die beiden Bürgermeister, der Stadtverordnetenvorsteher, der Polizcichef bei und die evangelischen Geistlichen hatten sich mit warmen Worten entschuldigt. Der Oberrabbiner L o e b aus Altona und der Obercantor Süßkind aus Hamburg mit Chor verherrlichten die Feier durch Rede und Gesang; die Festrede hielt unser Prediger Dr. Hanover in begeisternder Weise. Aber auch das Laienthum war durch die trefflichen Reden der Vorsteher, der Herren Joseph Hirsch und Lippmann, bei dem Acte vertreten. Die „Wansbeker Zeitung" vom 13. d.. enthält einen überaus freundlichen Artikel über diese Feier in deren ganzer Ausdehnung und zwar aus christlicher Feder, was wir ebenfalls als ein Zeugniß des hier herrschenden schönen Geistes hervorheben wollen. Hannover, 22. Mai. (Privatmitth.» In jüngster Zeit wurde in unserer Gcrneinde eine Begräbnißplatzfrage eigcnthümlicher Art in einer ziemlich lange währenden literarischen Fehde vielfach ventilirt. Der alte, auf dem ehemaligen Sandberge gelegene, seit 1864 aber geschlossene jüdische Begräbnißplatz befand sich nämlich, als er von der hiesigen jüdischen Gemeinde vor mehreren Jahrhunderten acquirirt wurde, zieinlich weit von der Stadt entfernt, kan» aber, als diese an Ausdehnung immer mehr gewann, inmitten der Stadt zu liegen und wurde nach und nach von Häusern ganz umgeben. Rachdern nun vor einiger Zeit in einen, hiesigen Blatte der Wunsch ausgesprochen worden war, daß man zur Verschönerung des Platzes denselben mit Bäumen bepflanzen möchte, trat ein Herr v. Reden mit der Behauptung hervor, daß der Platz keineswegs freies Eigenthum der Ge»neinde, sondern vielinehr ein Lehnstück seiner Familie sei, welches augenblicklich der Kaufmann Lüdemann in Galacz in Rumänien als. Afterlehn besitze, nach dessen kinderlosen, Todesfälle der Judenkirchhof wiederum an seine Familie heimfalle und ohne Zweifel werde eingezogen werden. Dieser Behauptung trat Dr. Wiener Hierselbst mit der Bemerkung entgegen, daß jener Begräbniß* platz schon länger als drei Jahrhunderte im Besitze der hiesigen Gemeinde sei, indem er aus Urkunden nachwies, daß bereits im Jahre 1673, nachdem verschiedene Kärrner durch Abfahren des Sandes jene Grabstätte so sehr verletzt hatten, daß einzelne Leichen ganz unbedeckt dalagen und auf's Neue eingescharrt werden mußten, der damalige um die Gemeinde hochverdiente Vorsteher, der Hof- und Cammeragent Leffmann Berens, in einer Vorstellung an den Herzog Johann Friedrich unter Anderem bemerklich gemacht habe,. wie die hiesigen Schutzjuden bereits vor mehr als hundert Jahren auf dein Sandberge vor dem Steinthore den Begräbnißplatz für ihre Todten gehabt, so daß. hiernach derselbe nach einem mehr als 300jährigen Besitze von Seiten der Gemeinde schwerlich nach dem Ableben des genannten Vasallen so ohne Weiteres von der Familie v. R. würde eingezogen werden können. Als hierauf Herr v. R. auf Ersuchen des Dr. W., die Documente mitzutheilen, auf welche er sein Besitzrecht an den mehrgedachten Gottesacker gründe, das Braunschweig-Lüneburgische Lehnsregister aus dem 14. Jahrhundert anführte und bemerkte, daß seine Familie dieses Lehnstück später mehrmals wieder in Afterlehn gegeben habe und zwar zuletzt im Jahre 1744 an den später in Concurs gerathenen Kriegssecretär Lüdemann Hierselbst, entgegnete Dr. Wiener, daß trotz des gedachten Lehnsregisters und der Abgaben von 3 Mk. 43 Pf., welche die Gemeinde jährlich, freilich ohne daß inan bisher wußte weshalb, an den Concursverwalter des Lüdernannschen Debitweseus für den Begräbnißplatz zahlte, diese demnach nicht mehr von der Familie v. R. eingezogen werden könne und daß ihn vielmehr die Gemeinde, da die erwähnte Abgabe als ein Erbzins zu betrachten sei, der nach preußischem Gesetze durch den 20fachen und nach dem hier vielleicht in Frage kommenden hannoverschen Gesetze durch den 25fachen Betrag jener Abgabe jederzeit abgelvst werden könne, leicht als ihr. freies Eigcnthum zu erwerben in der Lage sei. Diese auf juristische Autoritäten sich stützende Ansicht bestritt zwar Herr v. R. und sprach wiederholcntlich von seinem Judenkirchhof, allein Dr. Wiener theilte noch einen im Jahre 1754 zwischen der hiesigen Gemeinde und den: Vasallen Lüdemann abgeschlossenen und im Jahre 1821 von de»n Gemeindevorstande und dem Curator des Lüdemannschen Debitwesens erneuerten Contract mit, aus welchem zu ersehen ist, daß der in Rede stehende Gottesacker als Meiergut eingethan und demnach zweifellos ablösbar ist. Da nun der gegenwärtige Curator des gedachten Debitwesens, Herr Justizrath Lüders hierselbst, diese Ansicht vollkommen theilt, so hat der Gemeindevorstand bereits die nöthigen Schritte zur Ablösung des Begrabnißplatzes gethan, der in Folge dessen voraussichtlich binnen Kurzem der Gcrneinde unbestritten als freies Eigenthum angehören und somit vor dem Schicksal bewahrt werden wird, das vor etwa drei Jahren den alten

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