Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 21 (20.5.1879)
- Date
- 1879-05-20
- Page
- Seite 326 (sequence 6)
- Language
- German
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326 biete der Gleichstellung der Culte zu beobachten und zu verzeichnen, noch dazu da in dieser Gleichstellung meist zugleich thatsächlich ein Moment der Religionsfreiheit enthalten ist. Das eben ausgegebene April- und Maiheft des „Centralblattes für die gesammte Unterrichts-Verwaltung in Preußen" enthält die „Ferien-Ordnung für die Volksschule der Provinz Hannover." Diese Ferien-Ordnung nimmt in allen ihren Bestimmungen auch auf die jüdischen Schulen Rücksicht. Die gesammte Ferienzeit im Verlauf eines Schuljahres wird auf 63 Tage festgesetzt mit Einschluß für jüdische Schulen der in die Ferien fallenden Sabbathe und Festtage. Schulfrei, jedoch in die Ferienzeit nicht einzurechnen, sind die außerhalb der Ferien fallenden jüdischen Feiertage, dagegen sind die Fast- und Halbfeiertage auf obige 63 Tage anzurechnen. Beginnt der Unterricht wieder an einem Montage, in jüdischen Schulen an einem Sonntage, so ist der diesen vorhergehende Sonntag, bez. Sonnabend nicht in die Ferienzeit einzurechnen. Die Ferien sind so zu vertheilen, daß drei bis 4 Wochen in den jüdischen Schulen auf das Passah-, Wochen- und Laubhüttenfest, die übrige Ferienzeit theils in die Sommer-, theils in die Winterzeit falle. Leipzig, im Mai. (Privatmitth.) Der „Deutsch- Israelitische Gemeindebund" hat Nr. 6 seiner „Mittheilungen" ausgegeben. Dieselben sind diesmal von stattlichem Umfang (82 S.) Ueber die meisten einzelnen Gegenstände, welche den Ausschuß des Gemeindebundes beschäftigten, haben wir bereits nach den Protocoll-Auszügen der Ausschußsitzungen berichtet. Zu diesen gehörten besonders, die Enquüte über die Dispensation jüdischer Schüler vom Schreiben am Säbbath und vom Schulbesuch an den Feiertagen, sowie eine solche über die Anstellung von Bezirks-Religionslehrern. Als der Erfolg der ersteren werden hier die hauptsächlichsten Berichte und eine Zusammenstellung der gesetzlichen Bestimmung über diesen Gegenstand gebracht, und wurden die letzteren vom Ausschuß den Gemeindevorständen mitgetheilt. Der Erfolg der zweiten Enquete ist negativer Natur: das Bedürfniß wäre wohl da, aber die "Ausführung ist nicht aussichtlich. Der Ausschuß hat ferner das Geburtshaus Mendelssohns in Dessau erworben. Nämlich der frühere Mendelsohn-Verein in Leipzig hatte das Haus mit 3300 Mark Baarzahlung gekauft; es verblieben aber darauf eine Hypothek von 3600 Mark und eine von 000 Mark, welche letztere jetzt bezahlt werden mußte. Der Ausschuß hat nun diese zweite Hypothek gezahlt und dafür das Eigenthumsrecht erworben. Zu welchem Gebrauche man dieses Haus bestimmen wolle ist noch nicht beschlossen; man denkt an ein Asyl für arme jüdische Gelehrte. Die Thätigkeit des Ausschusses ist wahrhafter Anerkennung Werth. Daß die factischen Resultate hinter derselben noch zurück, und viele aufgeworfene Fragen ungelöst bleiben, liegt in der Natur der Sache, besonders in dem noch schwach entwickelten Gemeinsinn der jüdischen Gemeinden, vielleicht am meisten ihrer Vorstände, die sich zu gemeinsamen Vorgehen nach schwer entschließen. Die Zahl der zum Bunde gehörigen Gemeinden ist gegenwärtig auf 131 gestiegen, von denen jedoch 33 ihre Beitrittserklärung noch nicht erneuert haben, also unsichere Canditäten sind. In dem Verzeichniß der Gemeinden sind diese mit einem Fragezeichen versehen und freuen wir uns, daß mit solchem Fragezeichen außer Köln keine größere Gemeinde Deutschlands versehen ist. Die Einnahmen des Bundes im Jahre 1878 betrugen 3764 Mark, die Ausgaben 2880 Mark, so daß der Cassenbestand auf 14,697 gestiegen ist. Unter den Einnahmen bemerken wir ausgeführt: „Erlös von Schleiden's „Bedeutung der Juden" 795 Mark." Wir erlauben uns die Bemerkung, daß dieser Erlös nicht in die Einnahme der Casse kommen, sondern dem Verfaffer des Werkes zu einem, von ihm zu bestimmenden Zwecke überwiesen werden müßte. Jedenfalls müssen wir noch hervorheben, daß selbst da, wo sich ein thatsächlicher Erfolg nicht herausstellt, die Thätigkeit des Ausschusses doch immer anregend, die Bedürfnisse zum Bewußtsein bringend loirkt und dies ist schon des Verdienstes genug. Leipzig, 7. Mai. (Privatmitth.) Der Vorstand der hiesigen Gemeinde hat seinen zehnten Jahresbericht für das Verwaltungsjahr 1878 veröffentlicht. Derselbe bringt nichts Besonderes von allgemeinem Interesse. Die Gemeinde zählt 322 Mitglieder (nicht Seelen). Bemerkenswerth ist die bedeutende Zahl der Geburten: 52 Knaben und 42 Mädchen, während aus der Mitte der Gemeinde nur 19 Todesfälle vorkamen: 8 Männer, 3 Frauen, 8 Kinder. Die Religionsschule war von 186 Zöglingen besucht und zwar von 85 Knaben und 101 Mädchen. Die Einnahmen der Gemeinde beliefen sich auf 35,590 Mark, worunter 24,351 Mark Steuern, 8373 Mark aus der.Synagoge und 600 Mark städtischer Beitrag. Die Ausgaben einschließlich 2100 Mark Tilgung balancirten mit den Einnahmen; die Synagoge kostete 6649 Mark und 1715 Mark die Religionsschule. Erfreulich ist der Blick auf die Vereine und Stiftungen, die in einer, großen Zahl sich über alle Zweige der Wohlthätigkeit erstrecken und sich in blühendem Zustande befinden. Leipzig, 8. Mai. (Privatmitth). Bekanntlich Ivogt jetzt wieder der Kampf um directe und indirecte Steuern. Im deutschen Reiche will man gegenwärtig die letzteren ausnehmend erhöhen und verheißt dafür eine Herabminderung der directen Steuern, In Frankreich denkt man an das Gegentheil. Es ist nicht die Aufgabe dieses Blattes, diese Frage zu discutiren, denn daß das mosaische Gesetz nur directe Steuern (die Zehnten) kennt, hat für die jetzigen Staaten keine Bedeutung. Nur die eine Bemerkung will ich nicht unterdrücken, daß wenn man oft hört, die Vcrtheilung der directen Steuern können nicht ohne Ungerechtigkeit geschehen, dies bei den indirecten Steuern, namentlich auf die unentbehrlichen Lebensbedürfnisse, schon im Princip selbst liegt. Denn der arme Handwerker, der eine