Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 21 (20.5.1879)
- Date
- 1879-05-20
- Page
- Seite 324 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3227231-3227253--37157-3256547- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
324 1. B. Moses (17, 20; 25, 16) die zwölf Fürsten der zwölf Stämme Jsmaels erwähnt. Zuerst treten bei Gelegenheit des Manna „alle Fürsten der Gemeinde" (oder auch „in der Gemeinde^ zu Moses (2 Mos. 16, 22), ebenso bei spateren öffentlichen Gelegenheiten (34, 31; 4 Mos. 27, 2; 31, 13; 32, 2; 36, 1). Als die Stiftshütte errichtet werden sollte, brachten die Fürsten Edelsteine, Räucherwerk, Gewürze und Oele als freiwillige Gaben dar (2 Mos. 35, 27). Bei der Musterung des Volkes fungirten die Fürsten, und zwar für jeden Stamm einer, als Häupter der väterlichen Stämme (4 Mos. 1) und werden diese zwölf Stammhäupter 2, 3 namentlich aufgeführt, im Stamme Levi aber einer für jedes der drei Geschlechter, da diesen besondere Functionen aufgetragen wurden und der Fürst des Geschlechts die Aussicht zu führen hatte; als. „Fürst dieser Fürsten Levi's" wird Eleasar, Sohn Ahrons, genannt (3, 24. 30. 32). Nachdem die Stiftshütte vollendet worden, bringen die zwölf Fürsten ein gemeinsames Geschenk, nämlich 6 Wagen und 12 Rinder, und hierauf Jeder zur Einweihung ein Opfer von Opferthieren (Kap. 7). Als die Berufung Ahrons zum Hohenpriester durch die Stäbe bestätigt werden soll, soll jeder „Fürst nach dem väterlichen Hause" einen Stab bringen, und dies macht 12 Stäbe (17,17). Zur Vertheilung des Landes soll je ein Fürst für jeden Stamm genommen werden (34, 18). Dennoch muß der Titel „Naßi" neben diesen Stammeshäuptern auch anderen Häuptlingen, wahrscheinlich der Geschlechter und selbst der Familien beigelegt worden sein. Denn auch die zwölf Kundschafter werden „Fürsten unter ihnen" genannt, und. sind doch mit den namentlich angeführten Stammeshäuptern nicht identisch (13,2). Die Anhänger Korach's, 250 an der Zahl, werden „Fürsten der Gemeinde, Berufene, Männer von Ruf" genannt (16, 2). Der mit der Midjaniterin Getödtete wird als „Fürst eines Familienhauses . aus Simeon" bezeichnet (25, 4). Hieraus geht hervor, daß das ofsicielle Institut der Fürsten aus den Häuptern der zwölf Stämme bestand, daß aber neben diesen noch Geschlechts- und Familienhäupter so benannt wurden. Im Gesetze erscheinen sie zweimal: 2 Mos. 22, 27. „Einem Fürsten in Deinem Volke fluche nicht", und im Falle einer Versündigung wird 3 Mos. 4, 22 ein Unterschied zwischen dem Sündopfer eines Priesters, der Gesammtgemeinde, eines Fürsten und einer Person aus dem Volke gemacht. — Zur Zeit Josua's lebte nun das Institut der Fürsten in gleicher Weise fort. Sie beschwören mit Josua den mit den Gibeonitern geschlossenen Vertrag (Jos. 9, 15 ff.); sie sind bei einer Rechtsverhandlung neben Josua (17, 4); bei der Streitigkeit mit den 2ys Stämmen werden zu diesen der Hohepriester und zehn Fürsten, je ein Fürst für einen Stamm, gesandt (22, 14). Bei der Vertheilung des Landes bilden sie nach Moses' Vorschrift die Vertheilungscommission, werden aber hier nur „Häupter der Stämme, Väter der Stämme" (14,1; 21, 1) genannt. Im Buche der Richter aber und in den zwei Büchern Samuelis kommen sie schon nicht mehr vor. Die Richter sind Emporkömmlinge, Männer, die sich durch Geist und Tapferkeit zu Häuptlingen einzelner Theile des Volkes oder des ganzen Volkes aufgeschwungen hatten. Nur bei dem Einzuge der Bundeslade in den Tempel und der Einweihung desselben unter Salomo werden sie noch einmal, genannt als „Häupter der Stämme, Fürsten der Väter" (väterlichen Geschlechter, 1 Kön. 8, 1; 1 Chron. 5, 2). Sonst verschwinden sie ganz und gar. Weder in den historischen Schriften, noch bei den Propheten und in den Hagiographen hinterlaffen sie eine Spur. Eine Ausnahme hiervon macht allein Ezechiel, der bekanntlich im Exile lebte. Er erwähnt ihrer vor dem Falle Jerusalems, jedoch nur ganz allgemein: König und Fürst trauern (7, 27; 12, 10. 12), alle Fürsten Jsrael's werden fallen (21, 17^, die Fürsten Israels vergießen Blut (22, 6). In seinem Gesetze erscheinen die Fürsten nicht wieder, wohl aber denkt er sich den Regenten des Landes nicht als „König", sondern als Naßi (Kap. 44). So verschwand also das Institut der Stammesfürsten mit den Stämmen selbst, namentlich nachdem diese in den .Neichen Juda und Israel in das Volk als Gesammtheit ausgegsngen waren. Selbstverständlich bestanden neben den Königen immer solche, die von diesen Ansehen und Macht erhielten, die auch bisweilen unter der Bezeichnung erwähnt werden, und gegen die sich z. B. Jesaias 1, 23 bitter ausspricht. Allein sie erhielten keinerlei feste Existenz, keinerlei rechtliche und gesetzliche Stellung. Wer nur einen historisch-kritischen Blick besitzt, muß aus dieser Erscheinung die Authenticität des Pentateuchs, wenigstens in seinen Haupttheilen, erkennen. Der Bestand dieser „Fürsten" war an den der Stämme gebunden; diese als eine wesentlich nomadische Institution waren im Fortschritt des geschichtlichen Volkslebens geschwunden und damit ihre „Fürsten" bedeutungslos geworden und ausgestorben. Ein später producirtes Gesetzbuch konnte unmöglich sie in's Leben rufen wollen. Was nun die allgemeine Verfassung betrifft, so hat bekanntlich in echt demokratischem Geiste das Gesetz nichts Bestimmtes darüber verordnet, sondern überließ dies der Entwicklung des Volkslebens und den geschichtlichen Bedingungen. Die Nothwcndigkeit einer Centralgewalt anerkennend, stellte es dem Volke frei, einen „Richter', Priester, oder König an seine Spitze zu setzen. So zeigt denn auch die Geschichte, daß das Volk Jahrhunderte hindurch sich mit Richtern begnügte, dann, als die äußeren Kämpfe eine straffere Hand forderten, verband es in Eli und Samuel das Richteramt mit der priesterlichen Würde; aber auch dies reichte nicht aus, und so ging es zur monarchischen Verfassung über. Aber diese Monarchie sollte von. vornherein eine beschränkte sein, die nichts mit dem asiatischen Despotismus gemein habe. Der König sollte zwar die