Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 21 (20.5.1879)
- Date
- 1879-05-20
- Page
- Seite 322 (sequence 2)
- Language
- German
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außen, als. auch das Organ Moses' für das Volk waren. Auf welche Weise sie vom Volke gewählt wurden und hierdurch ihre Vollmacht erhielten, sowie auf den Gehorsam seitens des Volkes Anspruch hatten, ist nirgends zu ersehen. Das Alter, obschon sie davon den Namen trugen, gerade wie bei den Persern AcsaqaA (graue Bärte, jpT der Bart), bei den Griechen yeqovze<;, bei den Römern senatus, war hierbei nicht allein maßgebend: es waren die Angesehensten, das Vertrauen des Volkes Besitzenden, und die uralte Sitte hatte die Art ihrer Wahl und den Kreis ihrer Rechte bestimmt. Sie waren eine rein demokratische Institution, welche nicht an Familien und Geschlechter geknüpft war. Neben ihnen bestanden D'TOty „Vorsteher, Aufseher", und D'DS* „Richter", die oft neben ihnen bei öffentlichen Versammlungen des Volkes erwähnt werden, und welche wohl je nach Bedürfniß zur Seite der Aeltesten fungirten. Administration und Rechtsverwaltung waren principiell nicht getrennt, wurden meist von denselben Personen geübt und nur nach Bedürfniß vertheilt. Ebenso erscheinen die Aeltesten wahrend des Aufenthalts in der Wüste (2 Mos. 17, 6; 18, 12). Moses spricht zu den Aeltesten, diese zum Volke (19, 7). Als Moses zu den Anhängern Korach's geht, begleiten sie ihn (4 Mos. 16, 25). Auch im 5. Buche sind die „Häupter der Stämme und die Aeltesten" Organ des Volkes bei Moses (5, 20) und Organ Moses' zum Volke (27, 1; 29, 9). Die niedergeschriebene Lehre übergiebt Moses den Priestern und den Aeltesten (31, 9) und die letzteren und die Vorsteher werden versammelt, um das Lied Moses' zu vernehmen (31, 28). Allein, als das Volk beisammen lebte, reichte der Bestand der „Aeltesten" nicht aus, -und sowohl zu richterlichen als zu militärischen Zwecken wurde eine Organisation von Rotten zu 1000, 100, 50 und 10 eingeführt (2 Mos. 18), die jedoch nach der Einnahme des Landes nur als militärische Einrichtung noch mehrere Male erwähnt wird. Durch diese Organisation wurden aber die Aeltesten durchaus nicht beseitigt. Jndeß mußten sie in ihrer Gesammtheit doch zu unbeweglich sein, und Moses stellte deshalb ein Collegium von 70 Aeltesten her, die er aus den übrigen als die tüchtigsten und bewährtesten auswählte (2 Mos. 24). Sie gehen mit ihm zum Sinai; sie erhalten (4 Mos. 11, 16 ff.) vom göttlichen Geiste, der auf Moses ruht; sie haben bei einem Sündopser für die Gemeinde als deren Vertreter die Hände auf den Kopf des Opferstieres zu legen (3 Mos. 4, 15). und sind beim ersten Opfer Ahron's gegenwärtig (9, 1). Sobald aber nun das Volk dem Lande sich nähert, welches es in Besitz nehmen soll, erscheinen die Aeltesten im Gesetze in anderer Gestalt, nämlich als „Aelteste jeder Stadt" und zwar „im Thore derselben", d. h. auf dem .Platze, wo Rath und Gericht gehalten wurde. Diese „Aeltesten jeder Stadt" hatten den geflüchteten Mörder, der für schuldig erkannt worden, aus der Freistadt holen zu lassen und dem „Blutloses zu übergeben (5 Mos. 19, 12); die Aeltesten der Freistadl dagegen hatten dem Flüchtling bei seiner Ankunft Wohnung anzuzeigen (Jos. 20, 4). Bei einem unbekannten Morde hatten sie die vorgeschriebene Untersuchung und Ceremonie zu leiten (5 Mos. 21). „Den Aeltesten der Stadt im Thore" wurden die Zeichen der Jungfräulichkeit bei einer, verleumderischen Aussage vorgelegt (22, 15), so wie die Weigerung der Leviratsehe bei ihnen anzuzeigen und die desfallsige Ceremonie auszuführen war (25, 8;. Diese Einzelfälle zeigen uns, wie die „Aeltesten der Stadt" die Verwaltungs¬ und richterliche Instanz waren. Ganz ebenso erscheinen sie im Buche. Josua, bei allen öffentlichen Verhandlungen und Thaten des Volkes, so daß sowohl das Institut der 70 Aeltesten, als aller Volksältesten und nunmehr auch der Stadtältesten unter Josua functionirte (7, 6; 8, 10. 33; 23, 3; 24, 1'. Wir sehen also hier diese demokratische, naturwüchsige und dann entwickelte Institution durch alle Bücher Mosis sich gleichmäßig und einheitlich ziehen, was nach beiden ^Seiten hin Beweiskraft hat. — Nach dem Tode Josua's trat der unglückliche Fall ein, daß Niemand vorhanden war, der die Führerschaft übernahm. Josua hatte es nicht verstanden wie Moses, sich einen Nachfolger heranzuziehen und einzusetzen. Diejenigen nun von den 70 Aeltesten, welche mit Moses und Josua fungirt und „alle That des Ewigen, die er für Israel gethan, kannten", fungirten weiter, und das Volk erhielt sich unter ihnen auf den vorgeschriebenen Wegen (24, 31; Richter 2, 7). Nach deren allmäligem Hinscheiden aber fehlte es an jeder Centralgewalt, und die einzelnen Stämme bildeten gesonderte Volkskörper, ohne auch hier mehr als ein gewiffes Zusammenhalten zu haben. Dennoch erscheinen bisweilen „die Aeltesten Jsrael's", z. B. mach der unglücklichen Schlacht gegen die Philister, wo sie die Bundeslade herbeizuholen beschließen (1 Sam. 4, 3). Als das Volk einen König wollte, kamen „alle Aeltesten Israels zu Samuel" und sprachen das Verlangen aus (8, 4). Saul bittet Samuel, ihm „vor den Aeltesten seines Volkes" die Ehre zu retten (15, 30). Dagegen erscheinen die Aeltesten der Stadt Succoth (Richter 8, 14), die Aeltesten von Jabes (1 Sam. 11, 3), von Betlehem (16, 4); die Aeltesten von Gilead, also einer ganzen Landschaft, setzen Jephta zum Oberhaupt von Gilead ein (Richter 11, 5). Als David noch vor dem Tode Saul's von seinem glücklichen Raubzuge nach Ziklag zurückkehrt, sendet er von seiner Beute Geschenke an „die Aeltesten Judas", und nun werden die Städte aufgezählt, an deren Aelteste diese Geschenke gingen (1 Säm. 30, 26 ff.). Es waren also während der ganzen Richterzeit in jeder Stadt die Aeltesten die Verwalter und Richter, bisweilen in allgemeinen Angelegenheiten vereinigten sie sich zu gemeinsamer Handlung. Dies bestätigt uns auch das Buch Ruth, wo im j4. Kapitel in Bethlehem Boas, um den gerichtlichen Act der Lömng der verpfändeten Aecker von dem der Noemi näheren