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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-05-13 · Heft 20 (13.5.1879) · p. Seite 311

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 20 (13.5.1879)
Date
1879-05-13
Page
Seite 311 (sequence 7)
Language
German
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511 in der Schule fehlen dürfen, ohne vorher erst die Erlaubniß des Lehrers dazu einholen zu müssen. Gtlstukirchcu, -den 29. April. (Privatmitth.) In Nr. 14 Ihrer geschätzten Zeitschrift befindet sich ein der Essener Zeitung entlehnter Artikel aus Gelfenkirchen in Betreff der Schließung der hiesigen israelitischen Elementarschule und Versagung der Concesfion. Da mein Name in dem Artikel erwähnt ist und zwar in einer W»se, welche jeden mit den obwaltenden Verhältnissen llnbc&sitnten nothwendig auf den Gedanken bringen muß, daß bei Versagung der Concesfion gegen meine Person etwas Vorgelegen habe, so sehe ich mich veranlaßt, zur Aufklärung Ihrer Leser zu bemerken, daß die Genehmigung der Königl. Negierung zur Fortführung der Schule der Gemeinde deßbalb versagt wurde, weil dieselbe trotz der meinem Vorgänger ertheilten Concesfion, dessen Schule nach Ablauf der Kündigungsfrist eigenmächtig geschlossen hatte und die Königl. Negierung sich nicht der Unannehmlichkeit aussetzen wollte, eine stwaige neue Concesfion in derselben Weise von der Gemeinde mißachtet zu sehrm. Nachdem aus diesem Grunde die nachgesuchte Concesfion nicht einem, sondern sogar zwei Candidaten verweigert worden war, wurde dieselbe von der Negierung auf Grund meiner Vorstellung und meiner Leistungen in meiner früheren ©fcd&sK&v ertheilt. Der Unterricht war nur etwa während 14 Dazcn eingestellt, und ist die Schule mit einer Schülerzahl von nahezu. 50 Kindern gleich nach Ostern wieder eröffnet worden. Kleeftadt. Lcvcru, 24. April. (Privatmitth.) In Lübbecke erscheint der „Conservativc Dolksfreund, Organ der conservativen Partei." Dieses Blatt, das zweimal wöchentlich herauskommt, enthält fast in jeder Nummer einen gehässigen Ausfall gegen die Juden, um das Herz des Volkes gegen diese so recht zu vergiften. Es werden aus allen Gegenden die Einzelfälle gesammelt, in denen etwa ein Jude sich eines Vergehens schuldig gemacht, und der EinzelssÜ dann benutzt, um die ganze Judenheit als verbrecherisch hinzufiellen. Vergebens könnte man diesem „Organ der conservativen Partei" entgegnen, daß auf jeden Fall, wo ein Jude schuldig ist, viele hundert Fälle kommen, in welchen ein Christ zu verurthÄen ist, und daß es gewisse Arten von Verbrechen giebt, m welchen niemals ein Jude sigurirt und das sind gerade die schädlichsten. Dabei geht jenes Blatt über allen Anstand hinaus und zeigt, welche Unbildung in den Reihen der Conservativen Platz gegriffen. Lehrer Mansb acher Hierselbst Hai -eS versucht, dem Blatte eine Entgegnung zuzuscnden, die natürlich nicht ausgenommen wurde, und auf die eine RedaktiossbeMerkung nur noch gehässiger antwortete. Neu«LÄT§ hat das Blatt die an vielen Orten hervorgetretene Agitation gegen den Wucher benutzt, um alle Gehässigkeit dieses schändlichen Gewerbes auf die Juden zu wälzen. Daß es verschweigt, wie an vielen Orten aus umfassenden GerichtsvechLMdlMgen, z. B. in Straßburg und in Pest sich herausgestellt hat, daß es bei Weitem viel mehr christliche als jüdische Wucherer giebt, wie auch daß es nicht minder wahr ist, wie noch öfter die Verschwendung als die Noth dem Wucher in die Arme fällt, so daß die Heilung ebenso in der Beschränkung ausschweifender Lebensart gesucht werden müsse, daß es alles dies verschweigt, ist bei der Tendenz des Blattes selbstverständlich. Sogar die gutgemeinten, wenn auch nicht gerade taktvollen Auslassungen des Freiburger Vereins „Humanität" benutzt es, um darin thatsächliche Zugeständnisse für. den Wucher der Juden zu finden. Wirklich hätte jener Verein besser gethan, wenn er Antiwuchervereine ohne confesstonelle Zuthat in Vorschlag gebracht hätte, als solche blos unter den Juden Hervorrufen zu wollen. Worüber ich aber meine Verwunderung aussprechen muß, ist, daß sich noch immer viele Juden finden, welche den „conservativen Volksfreund" durch Inserate unterstützen, da es doch andere Blätter genug giebt, um Anzeigen zu verbreiten. Wiesbaden, 1. Mai. Jum ersten Male seit dem Bestehen des Gesetzes vom 28. Juli 1876 über den Austritt aus den jüdischen Religio ns gemeinden ist von der durch § 8 desselben gewährten Ermächtigung Gebrauch gemacht worden. Danach können den Ausgetretenen, die sich behufs dauernder Einrichtung eines besonderen Gottesdienstes vereinigen, durch k. Verordnung die Rechte einer Synagogengemeinde beigelegt werden. Eine solche von den Ministern der Justiz, der geistlichen Angelegenheiten und des Innern gegengezeichnete Verordnung enthält die neueste Nummer (17) der Gesetzsammlung. In derselben heißt es, daß, nachdem „verschiedene auf Grund des Gesetzes vom 28. Juli 1876 aus der israelitischen Cultusgemeinde zu Wiesbaden ausgetretene Juden sich behufs dauernder Einrichtung eines besonderen Gottesdienstes vereinigt" und ein Statut beschlossen haben, dieser Vereinigung unter Genehmigung des mit abgedruckten Statuts die „Rechte einer Synagogcngemeinde beigelegt" werden. Fürth, 23. April. Die Kollatur der G a b r i e l R i e s s e rschen Stipendienstiftung hielt gestern Abend als am Jahrestage des Ablebens Gabriel Riessers wieder ihre regelmäßige Sitzung ab. Es konnte konstatirt werden, daß das rentirende Vermögen der Stiftung, Dank der Zuwendung mehrerer hochherziger Gönner in hiesiger Stadt, von 5842 Mk. 88 Pfg., im vorigen Jahre auf 7142 Mk. 88 Pfg? gestiegen ist. Beiträge zur Vertheilung liefen Heuer ein aus den Gemeinden Fürth, Nürnberg, Würzburg, Regensburg, Marktbreit und Eüingen. So war die Kollatur wieder in der Lage, die Summe von 1113 Mk. zur Vertheilung zu bringen. Es waren acht StHendiengesuche eingelaufen, welche sämmtlich Berücksichtigung fanden, zwei davon jedoch nur bedingungsweise. Drei Studirende der Rechtswissenschaft und ein Studirender der Medicin erhielten je 180 Mk., ein Studirender der Rechts- I Wissenschaft 120 Mk., ein anderer 108 Mk., ein Studirender

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