Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 20 (13.5.1879)
- Date
- 1879-05-13
- Page
- Seite 310 (sequence 6)
- Language
- German
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310 jus talionis betrifft, so giebt man sich nicht die Mühe, zu einem richtigen Verständniß zu kommen. Wir finden es in den alt-attischen Gesetzen und in den römischen Zwölftafeln wieder. Aber überall soll es nichts weiter als einen allgemeinen Rechtsgrundsatz aufstellen zum Schutze gegen Körperverletzung, jedem Zeitalter überlassend, die Mittel der Anwendung, d. h. die wirklichen Strafbestimmungen zu treffen. Denn es kann keinem Gesetzgeber einfallen, zu bestimmen, daß Demjenigen, der einem Anderen ein Auge verletzt, einen Zahn ausgeschlagen, eine Wunde beigebracht, als Strafe Gleiches geschehen solle, weil es eben nicht möglich ist, ganz dasselbe nach gleichem Maße und Umfang dem Sträfling beizubringen. Es würde also sofort ein Justizverbrechen geschehen, und Derjenige, der! ungeschickt die Strafe ausführte, müßte gleich wieder bestraft j werden. Der Rechtsgrundsatz war aber nothwendig, um die überall eingerissene bloße Geldentschädigung, wie sie noch jetzt! bei den Arabern und Persern heimisch ist, und welche den! Aermeren gegen den Reichen in großen Nachtheil versetzt, zu verhindern. Die Tradition griff aber darum doch wieder zu dem Auswege des Lösegeldes, und das Gesetz der Zwölftafeln fügt hinzu: ni cum eo paicit, „wenn der Schlager mit dem Verwundeten sich nicht einigt". Daß bei den jetzt in erschreckendem Maße überhandnehmenden Körperverletzungen eine mäßige Gefangnißstrafe sehr unwirksam ist, den Betroffenen für seine verstümmelten Glieder und die Untergrabung seiner Gesundheit wenig entschädigt und eine Art Freibrief für den rohen Pöbel ist, muß man eingestehen. Wir verweisen noch auf unsren Commentar zu 2 Mos. 21, 12. — Daß uns für diese Prolegomena des Herrn Havet eine Reihe schöner Phrasen über den Charakter der Israeliten und die Aesthetik der Propheten und Psalmen nicht zu entschädigen vermögen, darf man unsrem deutschen Geschmacke allein nicht zuschreiben; denn trotz aller verbindlichen Redensarten läßt Franck dasselbe in seiner Beurtheilung zwischen den Zeilen lesen. Sreifciwwj ÄU/<xcla txcJateu/. Deutschland. Berlin, 1. Mai. (Privatmitth.) Daß der von der hiesigen Criminal-Deputation verhandelte Nihilistenproceß gerade drei Juden, vorgeblich Studenten betraf, die alle drei schuldig befunden, hat natürlich viel Unwillen unter unsren Glaubensgenossen hervorgerufen. So wenig der Verurtheilslose daraus einen Vorwurf selbst nur gegen die russische Judenheit ziehen wird, da es vielmehr auffällig wäre, wenn unter den vielen Tausenden russischer Nihilisten nicht auch etliche Juden wären, noch dazu da diese Pest am meisten unter den halbgebildeten russischen Studenten grasfirt, wo gleichgeartete jüdische Jünglinge leicht Zutritt finden, während ihnen die übrige russische Gesellschaft verschlossen ist: so denkt man doch hier daran, wie viele Wohlthaten an den armen russischen Jünglingen, die hierhergekommen, geübt wurden und werden, und die man nun so schmählich vergolten sieht. Wir möchten unsre Glaubensgenossen mahnen, hierin nicht zu weit zu gehen, und nunmehr in jedem russischen Bedürftigen einen versteckten Nihilisten vorauszusetzen. Im Gegentheil werden wir, wenn auch mit mehr Vorsicht, darnach streben müssen, derartige verlassene Subjekte zu nützlichen Mitgliedern der Gesellschaft heranzubilden. Denn wenn man sie ihrem Elende überläßt, werden sie jener schändlichen Progaganda nur um so mehr in die Arme fallen. Für die westlichen Juden sind nun einmal diese östlichen Glaubens¬ und Stammesgenossen eine schwere Plage, nicht blos eine materielle, sondern noch mehr eine soziale und geistige Last. Denn Wenige unter ihnen vermögen die Verkehrtheiten jemals zu überwinden, did von Jugend an ihrem Geiste, ihrem Charakter, ihren Sitten sich eingepflanzt haben, selbst wenn sie einen besseren Standpunkt erreichten. Noch viel mehr ols hier zeigt sich dies in Wien, wohin diese östlichen Elemente unmittelbarer fließen. Dies ist nun zwar dort bei allen Stammen der Fall, aber die Solidarität, die man den Juden ausbürdet, bewirkt es, daß man den gesammten Juden zuschreibt, was Einzelne und einzelne Theile an auffälligen Fehlern besitzen. Das Übel ist, daß diese Wanderung von Osten nach Westen so leicht nicht aufhören wird, und daß daher, tvenn die Ankömmlinge ein wenig civilisirt worden, neue herbei eilen, welche dieselbe Aufgabe stellen. Jndeß gegen geschichtlich begründete Übel läßt sich nichts als ruhige Ausdauer entgegenstellen. Wenn übrigens diese drei Schuldigen den Anschein hatten, als ob sie ihre Progaganda besonders unter der jüdischen Jugend in Rußland bethätigen, so zeigt ihr Flüchtlingszustand und der Mangel irgend welchen Erfolg anzeigender Schriftstücke, daß es ihnen damit durchaus nicht geglückt ist. - Dies ist namentlich bei Liebermann, seiner Proclamation und seiner Zeitschrift der Fall, Versuche, die nur ein kläglichs Fiasco gemacht. Potsdam, im April. (Privatmitth.) In dem Entwurf eines neuen Schulreglements für die hiesigen städtischen Lehranstalten ist auf Antrag des Herrn Stadtverordneten Luboscher, Vorsitzenden des Vorstandes der Synagogen-Gemeinde, von den städtischen Behörden einstimmig der Beschluß gefaßt worden, die Tage des Neujahrs- und Versöhnungsfestes in die allgemeine Ferienordnung aufzunehmen. An sich selbstverständlich hat dieser Umstand gleichwohl insofern eine principjelle Bedeutung, als die jüdischen Schüler an den genannten Tagen