Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 19 (6.5.1879)
- Date
- 1879-05-06
- Page
- Seite 291 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3227231-3227251--37122-3256510- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
291 kann Jeder nach Belieben sein Werk verrichten. Die Verkaufsstätten müssen während des Gottesdienstes geschlossen sein; doch hat fast jedes Geschäftslocal seine Hinterthür, die den Kunden wohl bekannt ist. In den Städten Pflegt gerade am Sonntage, wo die Landbevölkerung der Umgegend in die Stadt zur Kirche kommt, das Geschäft am lebhaftesten zu sein, und die jüdischen Kaufleute würden, wenn ihnen die Wahl eines Tages zur vollständigen Geschäftsruhe gelaffen würde, gewiß lieber den stilleren Sonnabend oder jeden anderen Tag als den Sonntag wählen. Es ist daher eine Illusion, wenn man glaubt, am Sonntage würde der Gottesdienst bester besucht sein, als er es am Sonnabende zu sein pflegt. Wer das Bedürfniß nach religiöser Erbauung fühlt, wird auch am Sonnabende sich ein Stündchen abmüßigen können- Die Jugend, welche christliche Schulen besucht, kann freilich in der Regel nicht an dem Vormittagsgottesdienste am Sonnabende theilnehmen; es ist indeß schon in manchen Gemeinden am Nachmittage ein Jugendgottesdienft mit dem Mincha verbunden eingeführt worden, eine Einrichtung, die überall Nachahmung verdient. Aus der Verlegung des Sabbaths auf den Sonntag würde dann ferner die consequente Forderung folgen, auch die jüdischen Feiertage mit den christlichen zusammenfallen zu lasten. Bei Ostern und Pfingsten hätte dies mindere Schwierigkeit, wenn man vom jüdischen Kalender absehen wollte; das Neujahrs-, Versöhnungs- und Laubhüttenfest aber auf die Weihnachtszeit zu verlegen, das wäre doch ein wenig zu stark. Also bleiben wir lieber bei dem alten Sabbath. Suche sich ein Jeder im Hause und im Geschästsleben mit ihm abzu-. finden, so gut er kann. Dem Einzelnen steht es frei, am Sabbath oder am Sonntage oder an jedem anderen Tage zu ruhen oder nicht zu ruhen; eine jüdische Gemeinde aber als solche kann nur den gesetzlichen Tag als Sabbath feiern, sie kann nicht ohne Gewiffenszwang das vierte Gebot in den Zehngeboten streichen und dafür setzen: „Du sollst den Sonntag heiligen!" Sie hat die moralische Berechtigung nicht, eine historische Urkunde zu fälschen. Wir kommen zu den Speisegesetzen. Herr Lehmann giebt zu, daß sie als Sanitätsmaßregeln nicht unzweckmäßig seien; habe doch Moses in der neuesten Zeit den Triumph gefeiert, daß man sein Verbot des Schweinefleisches als ein medicinisch wohlbegründetes erkannt hat. Auch was den Geschmack betrifft, verwirft Herr Lehmann die jüdische Küche nicht. Die Art, wie die Juden die Thiere schlachten, zieht er als eine minder qualvolle der der Christen vor und empfiehlt sie den Thierschutz-Vereinen zur Berücksichtigung. Ein anderes wichtiges Moment hat er übersehen. Ein berühmter Ethnograph hat die sehr richtige Bemerkung gemacht, daß der jüdische Volksstamm derjenige sei, welcher sich leichter als jeder andere acclimatisirt. Juden haben sich in allen Zonen der Erde niedergelaffen und nirgends hat man einen nachtheiligen Einfluß auf ihre Fortpflanzungsfähigkeit, auf ihre Gesundheit und körperliche Entwicklung wahrgenommen; sie sind die einzigen, welche weder unter der tropischen Sonne, noch im eisigen Norden geistig und körperlich degeneriren. Dies Wunder erklärt sich ganz natürlich aus den jüdischen Gesetzen, welche die Diät und die geschlechtlichen Verhältniste zweckmäßig ordnen. Durch sie ist der Physische Fortbestand der Juden durch Jahrtausende möglich geworden. Wenn demnach die jüdischen Speisegesetze zur Erhaltung der Gesundheit beitragen, wenn sie dem Körper eine größere Widerstandsfähigkeit gegen die nachtheiligen Einflüffe des Klimas verleihen, wenn sie die Humanität fördern und zugleich dem Geschmacke behagen: warum sollen wir sie abschaffen wollen? Wäre es nicht vielmehr wünschensiverth, daß sie überall eingeführt würden? Allein Herr Lehmann hat Recht: die Küche ist eine häusliche Angelegenheit; wir können Niemandem seinen Speisezettel vorschreiben. Hier heißt der Grundsatz: chacun a son goüfc. Doch dies gilt blos von den Einzelnen; die Gemeinde aber hat die Pflicht, denjenigen Gemeindemitgliedern, welche die Speisegesetze als religiöse Gebote halten wollen, die Beobachtung derselben durch die entsprechenden Einrichtungen zu ermöglichen; sie darf sie nicht indirect zur Übertretung derselben zwingen. Ueber die Mischehen können wir uns jede Debatte so lange ersparen, als die Landcsgesetze noch die Eingehung solcher Ehen verbieten. Zwei die Ehe betreffende Vorschriften aber nämlich sind es, für deren Abschaffung ich unbedingt stimmen werde, der sogenannte Get und die Chaliza. Beide Einrichtungen, jetzt ohne alle juristische oder religiöse Bedeutung, greifen in das Familienleben nur zu häufig nachtheilig ein. Die mosaischen und talmudischen Civilgesetze haben uKer uns längst keine Gültigkeit mehr, wir sind durchaus den Landesgesetzen unterworfen; auch die Schließung und Auflösung der Ehe unterliegt nicht mehr dem biblischen und talmudischen, sondern dem Staatsgesetz. Wenn eine kirchliche Trauung statisindet, so geschieht dies nur aus dem achtbaren religiösen Gefühl des Brautpaares, das die Ehe nicht ohne religiöse Weihe beginnen will.. Eine gerichtlich Geschiedene erhält durch das Gesetz das Recht der Wiedcrverheiralhung und dieses Recht darf ihr nicht aus irgend einer» Grunde bestritten werden; dies wäre eine Auflehnung gegen das Staatsgesetz. Wenn daher eine geschiedene Frau sich wieder verheirathen will und die kirchliche Trauung verlangt, so kann ihr diese aus dem Grunde nicht Vertveigert werden, daß einer jetzt leeren und bedeutungslosen Form nicht genügt sei. Eine solche Verweigerung wäre eine Nichtachtung des Landesgesetzes und eine Härte, welche die vom religiösen Gefühl getriebene Frau träfe, während dadurch in den meisten Fällen der Böstoilligkeit oder der gemeinen Gewinnsucht des den Get verweigernden Mannes Vorschub geleistet würde. Dasselbe gilt von der Chaliza. 19*