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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-05-06 · Heft 19 (6.5.1879) · p. Seite 290

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 19 (6.5.1879)
Date
1879-05-06
Page
Seite 290 (sequence 2)
Language
German
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290 Deschneidung abzuschaffen, die Sabbathfeier auf den Sonntag zu verlegen, die Speisegefetze als eine häusliche Angelegenheit zu betrachten und die Mischehen zu gestatten. Ich lasse mich auf theologische Grunde für oder gegen diese Reformen nicht ein, sondern stelle mich blos auf den practischen Standpunkt. Ein solcher Radicalismus würde die Folge haben, daß nicht nur das Judcnthum überhaupt, sondern auch jede einzelne Gemeinde 'sich in zwei unvereinbare Secten spalten würde. Gerade in der jetzigen Zeit aber, in welcher die christlichen Confessionen wieder wie im Mittelalter die dogmatische Seite des Christenthums hervorkehren und dadurch von Neuem den hiermit unzertrennlich verbundenen Judenhaß erwecken, da thut die höchste Einigkeit der Juden selbst noth, da dürfen wir nicht leichtsinnig selbst eine Spaltung Hervorrufen, deren Folgen für uns verhängnißvoll sein könnten. Die Notwendigkeit einer Trennung, wie etwa im Christenthume zur Zeit der Reformation, ist bei uns nicht vorhanden. Im Glauben sind wir Alle einig und was die religiösen Institutionen betrifft, so ist die Beobachtung oder Übertretung derselben dem Gewissen eines Jeden von uns überlasten; es giebt keine äußere Macht, die uns hierüber zur Rechenschaft ziehen könnte. Diese Freiheit, wie sie keine andere Rcligionsgenoffenschaft hat, wollen wir uns bewahren; wir dürfen uns keine Hierarchie schaffen, indem wir eine AutorÄA anerkennen, tvelche die Gewalt hätte, zu binden und zu lösen, zu verbieten und zu erlauben. Möge das Beispiel des Christenthums uns warnen! Als auf dem ersten Concil. zu Jerusalem die Acltcsten der ersten christlichen Gemeinde den Aposteln die Ermächtigung gaben, die Befchneidung und die Speisegefetze abzuschaffen, glaubten sie auch, nur den Forderungen des Zeitgeistes gerecht zu werden; aber dieser Beschluß war der Keim, aus dem in naturgemäßer Entwicklung die geistliche Macht hervorgewachsen ist, welche heute in Concilien und Consistorien über die Gewissen verfügt. Wenn auch jene Institutionen, gegen die Herr Lehmann auftritt, nicht das Wesen des Judenthums ausmachen, so sind sie doch historisch innig mit ihm verwachsen und ihnen verdankt cs sein Fortbestehen trotz tausendjähriger Verfolgungen. Wir wollen nicht selber die äußeren Stützen des Judenthums niederreißen; wir wollen nicht eine Brücke bauen, die den Uebertritt erleichtert, oder zur Bildung einer Secte beitragen, die sich bald genug von dem Judenthume trennen würde. In allen Religionen, die auf alten Religionsurkunden beruhen, stellen sich mit der Zeit gewisse Jnconvenienzen, Widersprüche eniwÄer mit der höher entwickelten Venmnft, oder mit der später herrschenden Sitte ein; jene betreffen das Dogma, diese den Ritus. Im Judenthume sind glücklicherweise diese Jnconvenienzen nur von der zweiten Art. Wir befinden uns nicht im Widerspruche mit der Vernunft, sondern mit der Sitte der Zeit; es wird uns nicht zugemuthet, etwas Vernunftwidriges zu glauben, sondern höchstens etwas Unzeitgemäßes zu thun. Wir haben Beispiele genug von sehr frommen Juden, die zugleich die fteisinnigsten Männer waren, und unsere Conservativen sind mehr Sonderlinge, die sich von ihrem altmodischen Costüm nicht trennen wollen, als Finsterlinge, die ihr Auge vor der Vernunft verschließen. Wir haben also keine das Dogma umbildenden Reformen, sondern blos Modifikationen nöthig, welche den Ritus zeitgemäß umgestalten. Darum sehe ich die religiöse Aufgabe der Synode nur darin, den Ritus so gut als möglich den Forderungen der Zeit anzupaffen, die Jnconvenienzen desselben mit der herrschenden Sitte auszugleichen, so weit es der Geist des Judenthums zuläßt? Eine Jnconvenienz oder ein Widerspruch mit der herrschenden Sitte ist in der That die Beschneidung; allein hier kann keine Modifikation eintreten, hier heißt es: entweder abschaffen oder beibehalten. Aber diese Jnconvenienz ist nur eine theilweise; sie ist es nur bei uns, im christlichen Abendlande, nicht im muhamedanischen Morgenlande; sie berührt also nur einen Theil der Juden, nicht die Gesammtheit, und auch diesen Theil nur so, daß nicht nur keine zwingende Roth- Wendigkeit zu ihrer Beseitigung, sondern vielmehr der gewichtigste Grund zu ihrer Beibehaltung vorhanden ist. Diese Institution greift nicht störend in den bürgerlichen und socialen Verkehr mit unseren christlichen Mitbürgern ein, Wohl aber würde ihre Beseitigung dazu beitragen, unsere Reihen in schneller Progression zu lichten. Die Veschneidung gilt als das Bundeszeichen; wer das Bundeszeichen nicht trägt, der hält sich wohl kaum noch für ein Bundesmitglied und die Anderen dürfen Wohl auch nicht sehr auf seine Bundestreue rechnen. Mit der Aufhebung der Beschneidung würde das Judenthum als äußere Religionsgesellschaft sich selbst vernichten. Was die Sabbathruhe betrifft, so haben in der That die heutigen Verhältnisse des geselligen und geschäftlichen Lebens eine strenge Beobachtung aller biblischen und talmudischen Bestimmungen über dieselbe unmöglich gemacht. Hier hat die Zeit schon ohne Synode selbst modisicirt. Wir gewinnen auch nichts, wenn wir die Feier auf den Sonntag verlegen. Der geschäftliche Verkehr ist am Sonntage zwar beschränkt, doch nicht völlig aufgehoben. Selbst in England und Amerika hat die puritanische Strenge der Sonntagsfeier nicht vermocht, den Lauf der Posten, Eisenbahnen und Telegraphen zu hemmen. Trotzdem ist diese puritanische Sonntagsfeier scheinbar der jüdischen Sabbathfeier noch am ähnlichsten; aber wie sehr unterscheidet sich doch ein trübseliger und langweiliger puritanischer und auf der andern Seite ein heiterer, genußreicher deutscher Sonntag von einem gemüthlichen Sabbath, wie ihn unsere Väter feierten und den sie mit Recht mit. dem Propheten eine Seelenlust nannten! Bei uns in Deutschland ist die Enthaltung von der Arbeit am Sonntage ein polizeiliches Gebot. Die öffentlichen Arbeiten sind untersagt; im Hause

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