Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 17 (22.4.1879)
- Date
- 1879-04-22
- Page
- Seite 259 (sequence 3)
- Language
- German
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259 außer Acht lassend, in welchen Beziehungen zum Gesetze im Ganzen und im Einzelnen enthalten sind. Sind doch fast die gesammten prophetischen Reden gegenstandslos und unverständlich, wenn nicht ein bestehendes geheiligtes Gesetz und Recht vorausgesetzt wird, dessen Verletzung mit dem göttlichen Strafgerichte bedroht, und auf dessen Uebung und Heilighaltung die Wiederherstellung verheißen wird. Dieses von den Geschichtsbüchern, von den Propheten und Sängern vorausgesetzte Gesetz kann nur in den Büchern enthalten sein, welche den Rainen des großen Gesetzgebers führen. Dies leugnen wollen, kann nur verblendeten Kritikern Vorbehalten sein. Die von uns angeführten Stellen, abgesehen davon, wo sie auf das Buch Mosis ausdrücklich verweisen, können in der Bestimmtheit ihres Ausdrucks nicht etwa auf ein ungewisses, schwankendes, unfirirtcs, traditionelles Recht, auf bloße Volkssitte und Volksbrauch bezogen werden. Dazu tritt die Lobpreisung dieses Gesetzes und der schneidende Vorwurf der Verletzung zu entschieden auf. In den fünf Büchern Mosis liegt dieses Gesetz als ein geschlossenes Ganzes vor. Geschlossen, da ausdrücklich bei aller Freiheit der traditionellen Entwicklung und um dieser willen die Vermehrung des durch schriftliche Abfassung fixirten Gesetzes streng untersagt wird. Ueberblicken wir dieses Gesetz, so kann uns als die Tendenz desselben nur die religiös-sittliche Erziehung und Entfaltung des Menschen erscheinen. Es soll dem Menschen aus dem Naturzustände herausgeholfen, für die ungezügelten Naturtriebe Beschränkungen gesetzt werden, welche er in der Freiheit seines Willens einhalten oder überschreiten kann, so daß hierdurch in ihm der sittliche Kampf geweckt und der sittliche Sieg ermöglicht wird. Auch dies spricht das heilige Wort selbst aus, indem es am Schluffe des Gesetzes nicht blos dem Volke die Wahl stellt, ob es dasselbe annehmen oder verwerfen wollte, sondern auch den: Einzelnen zum Bewußtsein bringt: „Siehe, ich lege Dir das Gute und das Böse, das Leben und den Tod vor; wähle das Leben!" Hiermit beginnt aber auch die heilige. Schrift. Adam hat die Freiheit, von allen Gewächsen des Gartens zu nehmen. Dies ist der einfache Ausdruck für den Naturzustand. Da wird ihm die Beschränkung auferlegt, vom Baume, der in der Mitte steht, nicht zu nehmen. Co erwacht in ihm der sittliche Kampf, sich dieser Beschränkung zu unterziehen oder nicht. Darum ist an diesen Baum und dessen Frucht die „Erkenntnis; : des Guten und Bösen" geknüpft. Dies ist die Wurzel des! ganzen Gesetzes, und die Schrift wollte uns hiermit in ihren; einfachen, naiven Style den Gedanken enthüllen, der ihrem weitern Inhalte zu Grunde liegt. Das zweite Moment, den! Einblick in die psychischen Vorgänge, in den seelischen Proceß, eröffnet uns dann die Geschichte Kain's und der schlichte, aber j tiefsinnige Bericht darüber. Schließt sich dies erst an das Individuum an, so verallgemeinert es sich in der Erzählung von der Sintfluth, welche das ganze Menschengeschlecht betrifft.. Hier tritt der Gedanke der sittlich-religiösen Erziehung des Menschen auf's Deutlichste hervor, und das Gesetz als das! Mittel zu ihr. Alles Thierleben wird dem Menschen freij gegeben — wiederum als Naturzustand — aber die Beschränkung hinzugefügt, nicht das Blut und nicht Theile vom l lebenden Thiere zu verzehren, und das Menschenleben nicht 1 anzutasten. Nicht' minder wird später der religiöse Bund mit! Abraham, dessen Inhalt wesentlich die Erkenntnis; des einzigen Gottes und die Beseitigung der Abgötterei ist, von dem Gesetze der Beschneidung als des symbolischen Ausdrucks der Vundeszugehörigkeit begleitet. Der Auszug aus Aegypten soll mit der Weihe des gesammten Volkes zu diesem Bekenntniß verbunden sein, und um dieser Weihe einen priesterlichen Charakter zu geben, wird das Gesetz des Peßach hinzugefügt. Gleichfalls tvird der Gewährung des Manna die Institution des Sabbaths zugesellt. Am Sinai nun beginnt die eigentliche Gesetzgebung für Israel. Die Oeconomie derselben ist, abgesehen davon, daß sie von der Darstellung der Ereignisse während des Wüstenlebens durchflochten ist, einfach: zuerst die grundlegenden .Zehnworte, dann das specielle Gesetz, zuletzt eine thcils auszügliche, theils ergänzende Wiederholung in homiletischer Forrn. Welcher verschiedener Ansicht man aber auch hierüber sei, das muß auf den von uns gegebenen Nachweis Jedermann zugestehen, daß diese Voraussetzung eines fixirten göttlichen Gesetzes und der bestimmte Gedanke, der damit verbunden 1 wird, bei den Geschichtsschreibern, Propheten und Sängern des j israelitischen Volkes ein so einheitliches und charakteristisches! Moment bildet, das entschieden die biblischen Schriften harmonisch vereinigt und ihre Zusammengehörigkeit, ihre geistige Einheit, ihre gegenseitige Abhängigkeit auf's Nachdrücklichste erweist. Literarischer Wochenbericht. Bonn, 24. März. Ter Schillcr'sche Spruch: „die Weltgeschichte ist das Weltgericht", erschöpft die Wirklichkeit nicht; denn ein gleiches weltgerichtliches Amt vollftthrt die ernste und gewiffenhafte Wissenschaft, welche unerbittlich selbst eingewurzelte Vorurtheile beseitigt und die Wahrheit an's Licht stellt! Dauert es dann noch imtner längere Zeit, bevor diese Wahrheit den Kreis der Halbgelehrten und Halbgebildeten drlrchdringt und selbst den Haß ztvingt, die Waffen der Lüge nicderzulegen: schließlich^ gelingt dies doch. Seit Jahrzehnten ist von französischen und deutschen Forschern über die eminenten Verdienste der Araber auf dem Gebiete der Wissenschaften, über ihre mit großer Begabung ausgeführten wiffenschaftlichen Arbeiten das hellste Licht verbreitet tvorden, und-tvenn dennoch— Tagesschriftsteller von der Stupidität jener Träger des Islam,