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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-04-15 · Heft 16 (15.4.1879) · p. Seite 251

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 16 (15.4.1879)
Date
1879-04-15
Page
Seite 251 (sequence 11)
Language
German
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SLt Bonn, 30. März. (Literarische Notizen.) Wir haben immer behauptet, daß es für die Geschichtswissenschaft von Nutzen sein werde, wenn jüdische Forscher ihr ihre Kräfte und Anstrengungen widmeten. Bei dem Riß, der durch die christliche Welt geht, kann die jüdische Unparteilichkeit ein wichtiges Element in der Geschichtsforschung werden. Abgesehen von allen anderen Beziehungen wird der jüdische Geschichtsschreiber schon dadurch zur Unparteilichkeit angeleitet daß er, seine jüdische Ueberzeugung im Geiste, doch vor dem christlichen Publicum die Ergebnisse seiner Forschung und seine Ansichten darzustellen und auseinander zu setzen hat. Aus diesem Gesichtspunkte erwähnen wir hier einer kleinen, eben erschienenen Schrift: Importance historique du moyen äge. Liscours d’ouverture du cours d’Histoire du moyen äge, prononce le 5. Mars 1879 par M. Phili ppsön, Professeur ordinaire ä l’universite libre de Bruxelles, ancien professeur ä l’universite de Bonn. Bruxelles, Gustave Mayolez, editeur, 1879. Am 2. März hielt Prof. Philippson seine erste Vorlesung an der Universität zu Brüssel in Gegenwart des Rectors, vieler Profesioren und mehrerer hundert Studenten. Dieselbe fand einen so allgemeinen Beifall, daß viele Collegen des Redners deren Drucklegung wünschten. In großen Zügen stellt er, da er in diesem Semester die politische Geschichte des Mittelalters zu lehren hat, die weltgeschichtliche Bedeutung desselben dar, zeigt, wie das Mittelalter die Vermittelung zwischen der antiken und modernen Cultur, welche letztere aus der Verbindung der Antike und des Mittelalters hervorgegangen ist, vollsührt hat, und setzt die politischen Gedanken auseinander, die dem Mittelalter einwohnten, und die es zum Theil der neueren Zeit zu wesentliä-cr Entfaltung übergeben hat. Der klare Ausdruck, die geschickte Gruppirung und der unparteiische Geist gewähren dieser Vorlesung ein fesselndes Interesse. — Das Heer- und Wehrgesetz der alten Israeliten, Griechen und Römer verglichen mit den desfallsigeN Bestimmungen für Oesterreich-Ungarn. Von Dr. SamSpitzer, Obberrab. zu Effeg. Zweite ganz umgearbeitete Ausgabe. Vincovce, Spitzer 1879. Wir verweisen auf unsre Besprechüttg der ersten Auflage, Jahrg. 1870, S. 444. Der Verf. hat seine Arbeit einer gründlichen Umarbeitung unterzogen, wobei sie an Vollständigkeit gewonnen hat. Allerdings ist, was vom Heerwesen der Griechen und Römer beigebracht wird, nut ober» flächüch; hingegen Alles, was das Kriegswesen der alten Israeliten betrifft, mit Umsicht und Scharfsinn gearbeiet. Man muß nur auch hier zwischen Bibel und Tradition unterscheiden, denn z. B. der Unterschied zwischen Pflicht - und freiwilligen Kriegen ist nur späteres Theorem. Der Verf. hatte diese zweite Auflage zugleich als eine Jubclschrist zur silbernen Hochzeit deS österreichischen Kaiserpaares bezeichnet und den Reinertrag für die Ueberschwemmten der Theißgegend bestimmt. — L’education cst l’instruction des enfants chcz lcs ancicns Juifs par JosephSimon, instituteur. Nimcs, Castelan, 1879. Der Gegenstand dieser Schrift, das Erziehungs- und Unterrichtswesen bei den alten Juden, ist in Deutschland schon oft behandelt worden, zuerst von Em. Hecht in dieser Zeitung. Der Verf., der für Frankreich -ihn zum ersten Male bespricht, hat von diesen Arbeiten ferne Notiz genommen. In zwei Abteilungen verbreitet er sich zuerst über die talnüldische. Was die erstere betrifft, so handelt es sich um Ausmalung der wenigen Texte, die dazu benutzt werden können. Die Grundsätze und Einrichtungen, welche der Talmud an die Hand giebt, sind ziemlich vollständig und in guter Uebersicht zusammengestellt und ausgelegt, das Ganze in fließender anziehender Sprache, wie sie von der französischen Literatur gefordert wird. Wir können daher die Arbeit als eine verdienstliche bezeichnen. — Ieuilleton. Vermischtes. Der Advocat Guastalla. Ein bedeutender jüdischer Advocat in Italien, Herr I. Guastalla, der am 21. Februar in Mailand gestorben, hat nicht nur ein lebhaftes Andenken, sondern in seinem letzten Willen auch einen glänzenden Ausdruck seiner edlen, wahrheitsvollen Gesinnung hinterlassen, deren Verbreitung sehr wünschenswerth wäre. I. Guastalla wurde vor kaum einem halben Jahrhundert im Mantuanischen geboren und nahm thätigen Antheil an den kriegerischen Kämpfen, welche die Unabhängigkeit und Einheit Italiens herbeiführten; 1848 hatte er sich bei Montanara und Curtatone ausgezeichnet. Ins Privatleben zurückgekehrt, verschaffte er sich als Politiker eine Stellung, aber besonders vor den Schranken des Gerichts, wo er bei den meisten Proceffen pläidirte, die itt bft. Lombardei vorkameü. Die Bestattung eines Mannes, der sich sowohl als Soldat, wie als Patriot und Advokat eine solche Stellung errungen hatte, war feiettiich und einfach zugleich. Die Vertreter der Gerichtshöfe, der städtischen Behörden, des Advokatenstandes, der Freimaurerloge dvaNgten sich um den Leichenwagen, aber am besten führen uns folgende Worte, die der Verstorbene wenige Tage vor seinem Tode in sein Testament dictirte, sein inhaltsvolles Leben vor. Sie lauten wörtlich: „Ich empfehle meinen beiden Söhnen, sich stets und ge» wiffenhaft auf dem Wege der Pflicht und der Ehre zu halten. Ich wünsche, daß sie mit Stolz, und aus Ueberzeugung dem Glauben treu bleiben, in dem sie geboren sind, weil die jüdische Religion in keiner Weise mit den Fortschritten der Civilisation unverträglich ist, m Nichts gegen die Errungenschaften der Re» liglon und der MNosschaft verstößt, keinen Conflict zwischert 16*

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