Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 16 (15.4.1879)
- Date
- 1879-04-15
- Page
- Seite 247 (sequence 7)
- Language
- German
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247 legungen der heil. Schrift. Aber auch viele Mitglieder der Fortschrittsgemeinde hatten sich eingefunden, die eine alte, längst todtgeglaubte Zeit vor ihren Augen erstehen sahen und die heute erst recht den Entschluß gefaßt haben dürften, treu bei ihrer Gemeinde auszuharren." Brünn, 27. März. (Privatmitth.) Wir haben bereits in Nr. 11 über die Thätigkeit des Mährisch-jüdischen Landesmaffafonds im Jahre 1.878 berichtet. Die heurige Generalversammlung der Delegirten zur Verwaltung dieses Fondes fand den 2ö., d. M. um 10 Uhr Vormittags statt. Als landesfürstl. Comiffär war Herr Statthaltereirath Dr. Suchanek erschienen. Der Obmann des Curatoriums war durch Unwohlsein am Erscheinen verhindert und wurde sein Stellvertreter Herr I. Wohlmuth zum Vorsitzenden gewählt, der die erschienenen Gemeindevertreter (48) begrüßte, hierauf die Anwesenheit von 47 Delegirten und somit die Beschlußfähigkeit der Versammlung constatirte. Es wird eine Eingabe der neu constltuirten Cultusgemeinde Mähr.-Ostrau zur Kenntniß gebracht, die um Aufnahme unter die an der Fondsverwaltung theilnehmenden Gemeinden ansucht. Dieselbe wird in die fünfte Gruppe eingereiht. Sowohl der Rechenschaftsbericht, als der die Ertheilung des Absolutoriums beantragende . Nevisions bericht werden einstimmig genehmigt, ebenso der Antrag, den Caffaüberschuß von 4930 fl. 8 kr. derart zu verwenden, daß hiervon 2500 fl. zum Fondskapital hinzuzuschlagen und 2430 fl. 8 kr. auf das Erträgniß des Jahres 1879 vorgetragen werden. Bei der Berathung des Voranschlages pro 1879 werden die Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von -14,230 fl. 98 kr. festgesetzt, indem an dem Entwürfe des Curatoriums die Aenderung genehmigt wird, daß die mit 9000 fl. angesetzten Gemeindeunterstützungen auf 10,230 sl. 98 kr. erhöht, hingegen der nach der Vorlage sich ergebende Ueberschuß von 1230 fl. 98 kr. zu den Gemeinde- Unterstützungen zugeschlagen wird. Vildungs- und Humanitätsanstalten werden in derselben Anzahl und Höhe wie im Vorjahre subventionirt. — Rumänien. Wien, 30. März. Wie der Pol. Corresp. aus Bukarest unter dem 29. d. M. gemeldet wird, soll sich die rumänische Negierung in den letzten Tagen sehr lebhaft mit der Berathung der Antwort auf eine ihr kürzlich seitens einer leitenden Großmacht zugekommene dringliche Note in der Juden-Frage befaßt haben. Nach einer beglaubigten Version soll die fragliche Note in ziemlich ausdrucksvoller Weise die Anfrage enthalten, was das rumänische Gouvernement in der fraglichen Angelegenheit zu thun gedenke und innerhalb welcher Zeit. In Wiener politischen Kreisen verlautet, daß unter dieser leitenden Macht Deutschland gemeint sei, welches sich bekanntlich der Juden sehr warm annimmt. Auch ist der für Bukarest bereits designirte Vertreter Deutschlands dahin noch nicht abgereift, weil die vertragsmäßige Regelung der Judenfrage in Rumänien noch nicht beendet ist. (Da der Berliner Vertrag unter dem Präsidium Deutschlands geschlossen worden, geziemt es auch dieser Macht über die Erfüllung deffelben zu wachen. Daß es Graf Andrassy nicht sei, der eine Note nach Bukarest gerichtet, setzt Jedermann voraus. Wichtig ist aber das Einlaufen einer derartigen Depesche gerade in der gegenwärtigen Zeit, wo die Minister die Details für die Abänderung des Art 7 zu berathen haben. Sapicnti sat!) Rußland. Petersburg, 26. März. Der jüngste, nunmehr glücklich abgeschloflene Proceß gegen Juden auf Grund der Beschuldigung des Gebrauches von Christenblut hat zu viel Bedeutung, um hier nicht noch einige Details aus den öffentlichen Blättern anzuführen. Es heißt da: Der Judenproceß in Kutais hat einen glücklichen Abschluß gefunden. Sämmtliche neun Juden, die beschuldigt wurden, zu Ostern vorigen Jahres ein christliches Mädchen, Namens Sarah Modebadze aus Satschchery (im. Kaukasus), geraubt, ermordert und das Blut deffelben zu rituellen Zwecken benützt zu haben, wurden am 25. d. M. vom Kutaiser Kreisgericht freigesprochen. Bei dem Zeugenverhöre ergab es sich, daß die meisten Zeugen nicht im Standen waren, ihr Alter anzugeben. Eine dem Anscheine noch im reiferen Alter stehende Frau behauptet hartnäckig, sie sei erst 13 Jahre alt. Joseph Modebadze hat am 16. Februar in einer Eingabe an das Gericht daffelbe gebeten, von den Angeklagten zu seinen Gunsten die Summe von 1000 Rubeln zu verlangen, da er mit dem Tode seiner Tochter Sarah eine gute Arbeitskraft verloren habe. Wie werthvoll diese Arbeitskraft gewesen sein mag, erhellt aus den ofsiciellen Papieren, welche ergaben, daß Sarah, die Tochter Modebadze's, am 24. März 1872 geboren, also sieben Jahre alt war. Aus den weiteren Zeugenvernehmungen geht hervor, daß das Mädchen am Tage seines Todes einen Waldweg gegangen sei, der unbequem und für ein Kind nicht zu passiren gewesen. Außerdem war es an dem Tage ungemein nebelig, so daß das Kind, an dessen Körper man nach seinem Tode mehrere Wunden, entdeckte, auf unpassirbarem Wege gestürzt sein dürfte und dabei den Tod gefunden hat. Keiner der Zeugen konnte annährend genau den Platz angeben, wo Sarah gesunden wurde. Auch dachte Niemand daran, daß das Mädchen von Juden ermordet worden sei, und erst am Tage nach ihrem Verschwinden wurde dem Vater des Mädchens von Nachbarn der Gedanke beigebracht, daffelbe könnte von Juden ermordet und das Blut zu rituellen Zwecken gebraucht worden sein. Die Vertheidigung führte der bekannte Petersburger Advocat A l e x a n d r o w, der seinerzeit die Attentäterin des Generals Trepow, Wjera S a s s u l i t s ch, vertheidigt hatte. Der Procureur