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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-04-15 · Heft 16 (15.4.1879) · p. Seite 242

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 16 (15.4.1879)
Date
1879-04-15
Page
Seite 242 (sequence 2)
Language
German
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242 der Gerechtigkeit, im Namen der Humanität, im Namen der Geschichte und im Namen des eigenen Wohls jenes Staates Protest erheben! Denn das eigene Staatswohl erheischt es, daß aus seiner Rechtspflege Momente verschwinden, welche nur einer Zeit finsterster Barbarei angehören, und so wenig wie jetzt noch ein Gerichtshof eine Anklage auf Hexerei erheben darf, ebenso wenig darf ein solcher eine Beschuldigung wie die vorliegende als Anklagemotiv aufstellen. — Wir haben schon in voriger Nummer an jenen Ferman des türkischen Sultans erinnert, der vor einigen Jahren erfloß und den Gerichtshöfen des türkischen Staates untersagte, eine Beschuldigung von Juden wegen Gebrauchs von Christenblut, wie sie vom griechischen Pöbel, entgegen den Äußerungen der eigenen höheren Geistlichkeit, von Zeit zu Zeit erhoben ward, als einen Anklagegrund anzunehmen, vielmehr befahl, derartigen Beschuldigungen mit aller Kraft der gesetzlichen Autorität entgegenzutreten. Es ist wahrlich Zeit, daß auch in Rußland eine solche gesetzliche Vorschrift ergehe, und einem Monarchen, der so viel für Gerichtsreformen gethan, wie Alexander II., stände es wohl an, durch einen solchen Ukas einer empörenden Ungerechtigkeit zu steuern, die seinem Staate nicht zur Ehre gereicht. Drei Millionen seiner Unterthanen bitten um einen solchen Act der Gerechtigkeit. Alle außer Rußland wohnenden Juden aber bitten nicht darum, sondern fordern ihn als einen Act aufrichtiger Justiz. Es wäre dies die geringste Sühne,' die man dem schwergckränkten Judcnthume, die man noch mehr den Tausenden schuldloser Juden schuldig ist, welche jenem Wahne zum Opfer gefallen sind! Ausruf der pester isrnel. Gemeinde zur Ilnterstühung der israel. Gemeinde in Zzege-in. Wir erhalten mit dem Ersuchen um Aufnahme folgenden Aufruf: Löblicher Vorstand! Geehrte Glaubensbrüder! Die schreckliche Katastrophe, welche die unglückliche Stadt -Szeged in ereilte, hat die thatkräftige Theilnahme aller edlen Menschen wachgerufen. Unsere Glaubensgenossen von nah und fern haben, angesichts der allgemeinen Nothlage der zerstörten Stadt, in den Reihen ihrer Compatrioten ihre Pflichten als Bürger und als Menschen erfüllt, und werden sie auch ferner zu erfüllen wissen. Aber den jüdischen Gemeinden ist aus diesen: Schreckensereignisse noch eine besondere Pflicht erwachsen, der sie sich als konfessionelle Körperschaften nicht entziehen dürfen, gewiß auch nicht entziehen wollen.. Zwischen den Trümmern der vordem so blühenden Stadt liegen nämlich auch die Trümmer eines bis vor Kurzem blühenden jüdischen Gemeindewesens. Die israelitische Religionsgemeinde zu Szcgedin hat das grausige Geschick dieser Stadt getheilt: sie ist zerstört, und muß gänzlicher Vernichtung anheimfallen, wenn ihr die Schwestergemeinden nicht Hülfe und Rettung bringen — und dies bald! Wir wollen bei dieser Gelegenheit nicht auf die patriotischen, kulturellen und humanitären Bestrebungen und Verdienste der unglücklichen Gemeinde Hinweisen, die fast in dem Augenblicke vom Verderben ereilt ward, als sie sich anschickte, das hundertjährige Jubiläum zu feiern. Es genügt, die tieftraurige Thatsache zu constatiren, daß die musterhaft organisirte und geleitete Schule der Gemeinde, ihr H o s p i t a l, ihr Gottesacker, ihr Gemeindehaus und die sämmlichen Amtswohnungen ihrer Beamten, mit Allem, was sie enthielten, von den Fluthen vernichtet worden sind; daß der Tempel so bedeutenden Schaden genommen hat, daß er, sollte er die Katastrophe überhaupt überdauern, nur nach namhaften und kostspieligen Reparaturen wieder seiner heiligen Bestimmung wird dienen können. Die aus ungefähr 800, jetzt obdachlos gewordenen, Familien bestehende Gemeinde ist gegenwärtig nach allen Richtungen der Windrose zerstreut. Die meisten ihrer Mitglieder haben Nichts als das nackte Leben gerettet; Mehrere haben neben dem Verluste ihrer gesammten Habe noch manch' theures Leben zu beklagen. Sie haben das traurige Schicksal ihrer übrigen Mitbürger getheilt; sie theilen mit diesen auch Alles, was der schwer heimgesuchten Stadt an Theilnahme und Unterstützung wird, und werden mit Gottes und edler Menschen Hülfe von dem Verderben errettet werden, welches sie und ihre Familien bedroht. Unmöglich aber kann erwartet werden, daß diese Unglücklichen die Wiederbelebung ihrer Gemeinde und die Reconstruction der untergegangenen Institutionen derselben aus eigener Kraft versuchen, geschweige denn durchführen können. Wenn auch zu hoffen und erwarten ist, daß die k. ungarische Negierung aus Landesmitteln zur Aufrichtung der unglücklichen Gemeinde beitragen werde, so ist dennoch ohne die werkthätige Theilnahme und Unterstützung aller Schwestergemeinden die jüdische Gemeinde von Szeged in, die keinerlei Fundationen oder sonstiges Gemeindevermögen besitzt, sondern einzig und allein auf die Opferwilligkeit ihrer Mitglieder angewiesen war, der Vernichtung, zugleich aber sind auch zahlreiche Familien einem unabsehbaren Elende preisgegeben. Es sind das nicht nur die Famlien der gegenwärtigen Beamten, Lehrer und anderer Angestellten der Gemeinde; sondern mehr noch ihre in den Ruhestand versetzten, arbeitsunfähig gewordenen Beamten, sowie die nach solchen zurückgebliebenen Wittwen und

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