Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 16 (15.4.1879)
- Date
- 1879-04-15
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Allgemeine Ein unparteiisches Drgau für alles Mische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich I einma l in 2 bi» 2'/, Bogen. Preis Vierteljährig 3 Mark. Inserate werden j mit 20 Pf. für die Peritjeile oder deren i Raum berechne!. I Alle Postämter und Buchhandlungen I nehmen Bestellungen an. s Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippson in Bonn. Verlag von Baumgärtner's Buchhandlung in Leipzig. In redactionellen Anaeleaenheite» wende man sich an I)r. C. vtzi-ipPso« in Bonn; hinsichtlich der Inserate an K. Masse ia veipiig und dessen Stliale» in Berlin. Breslau re. Inserate, welche biSvonnrr,t-g e,ngehen. finden in der darauffolgenden Nummer Berücksichtigung. Beilagen werden mit 1 Mark 50 Pf. pro Hundert berechnet. 43. Jahrgang. Leipzig, den 15. April 1879. Jis 16. Inhutt. Seitende Artikel: Ein Protest auf Grund des Prozesses zu Kuta'is. — Aufruf der Pester israel. Gemeinde zur Unter» stützung der israel. Gemeinde in Szegedin. — Die Einheit der Ideen in der heiligen Schrift Israels. VI. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Frankfurt a. M.. Altona, Fürth. — Oesterreich-Ungarn: Pest. Brünn. — Rumänien: Wien. — Rußland: Petersburg. — Marokko: Berlin. — Bonn: Notizen. Literarische Notizen. — Feuilleton: Vermischtes: Der Advocat Guastalla. Was ist noch in Ungarn möglich! — Erklärung. Redende, QLxXiixei. Bonn, 10. April. Ein Protest auf Grund des Prozesses zu kuta'is. Wir haben den Ausgang des Prozesses zu Kuta'is abgewartet, um, nachdem auch diesmal das Lügengewebe, welches der scheußlichen Anklage zu Grunde lag, vollständig aufgehellt worden, gegen das ganze derartige Verfahren Protest zu erheben, einen feierlichen Protest vor dem Angesichte der ganzen civilisirten Welt. Wir wollen all' die Auffälligkeiten nicht näher betonen und verfolgen, welche der Prozeß bietet. Die Aussagen der Sachverständigen sind so klar und entscheidend über den Befund der Leiche, die ursächlichen Momente des Todes dieses sechsjährigen Kindes sind so unzweifelhaft, die Lügenhaftigkeit und Dummheit der Ankläger und Zeugen so unverkennbar gewesen, daß man nicht genug darüber staunen kann, wie ein Untersuchungsrichter trotzdem eine Anklage für begründet und ein Staatsanwalt sie erheben, und wie man neun unschuldige Personen um der aus der Lust gegriffenen Bezichtigung willen viele Monate im Gefängniß halten und leiden lassen konnte. Es ist eine eigenthümliche Erscheinung, daß unter solchen Umständen die Befürchtung, daß dennoch eine Verurtheilung möglich wäre, eine allgemeine war, so daß sich die russischen Juden veranlaßt sahen, einen befähigten und unparteiischen Vertheidiger auf ihre Kosten zur Gerichtsverhandlung zu stellen. Erklärlich wird dies zum einen Theile durch die Gehässigkeit, mit welcher die russische Presse die Sache behandelte und in schmählicher Weise im Voraus auf die Seite der Anklage trat. Es ist dies ein trauriges Zeichen für die alles Gerechtigkeitsgefühls und aller Humanität bare Gesinnung, welche die russische Zeitungspresse beseelt. Aber wie gesagt, diese Nebenumstände sind es nicht, welche unsrer besonderen Berücksichtigung unterliegen. Unser Protest gilt dem Motive, welches der ganzen Anklage zu Grunde gelegt ward, und welches das Judenthum bezichtigt, für irgend eine rituelle Handlung einen verbrecherischen kannibalischen Act zu fordern! Eine Religion, welche ein Verlangen stellte, wie das in jener Beschuldigung enthaltene ist, die zu den lügenhaften Erzeugnissen des christlichen Mittelalters gehört, eine solche Religion hätte niemals die Jahrtausende überdauern, niemals das Licht der modernen Zeit bestehen können. Vergebens flüchten sich die Judenfeinde hinter die Möglichkeit, daß dergleichen in barbarischen Zeiten und Gegenden doch vorhanden gewesen sein könnte. Die halachischen Vorschriften des Judenthums, die rituellen Satzungen desselben sind zu aller Zeit öffentlich discutirt und in Schriften niedergelegt worden. Niemals aber hat auch nur eine Spur eines solchen barbarischen Ritus aufgefunden und nachgewiesen.werden können. Dennoch vermag noch in unserer Zeit in einem Staate, welcher zu den Culturstaaten gehören will und gehört, eine solche Beschuldigung von Seiten einer Staatsanwaltschaft erhoben, und von einem Gerichtshöfe als statthaft betrachtet und der gerichtlichen Verhandlung zu Grunde gelegt zu werden!! Hiergegen müssen wir im Namen des Judenthums, im Namen