Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 14 (1.4.1879)
- Date
- 1879-04-01
- Page
- Seite 216 (sequence 9)
- Language
- German
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216 aber über die Vorsichtsmaßregeln nicht einig, welche zum Schutze? unserer Nationalität und unserer socialen und wirthschaftlichen Interessen zu ergreifen sind. Die Lösung der^ Frage ist ein mühsames Werk, welches kaum vor Ablauf eines halben Jahrhunderts zu leisten sein dürfte." — j Dies klingt allerdings nicht sehr tröstlich. Man wird! einerseits auf ein halbes Jahrhundert vertröstet und andererseits! wird ein Convolut beschränkender Bestimmungen im Voraus! angezeigt, welche die Anerkennung des Princips zu einer voll-! ständigen Illusion machen werden. Daß diese Herren aber j selbst nicht wissen, was sie nach dieser Richtung hin thun sollen, beweist offenbar, daß ihre Behauptungen willkührlich sind. Denn wenn die Verhältnisse wirklich so liegen, würde sich auch sofort ergeben, was für Maßregeln zu ergreifen seien. Nichts! ist leichter, als die Juden für die rumänische Nationalität imbj Volkswirthschaft gefährlich zu erklären; viel schwieriger jedoch! dies zu beweisen und darum die geeigneten Wege anzugeben, i ohne sich eben die bisherige willkührliche Unterdrückung zu er-! lauben. Von anderer Seite klingt daher die Sachlage ganz anders. So bringt die „Neue Freie Presse" einen Bericht, datirt vom 10. März aus denselben Verhandlungen, aus welchem wir folgende Stelle hervorheben: „Ein Gedanke aus der Rede des Abgeordneten Titus Majorescu ist besonders hcrvorzuheben. Majorescu machte darauf aufmerksam, daß Rußland den letzten Krieg nicht im Namen des Panslavismus unternommen habe, sondern im Namen der orthodoxen Religion, woraus dasselbe auch das Recht ableitete, den Frieden von San Stefano für Rumänien zu unterzeichnen. Die Anwendung dieses Neligions-Principes sei in Bezug auf Rumänien ebenso, falsch als gefährlich. Die Rumänen bekennen sich zwar zur orthodoxen Religion, aber sie seien in erster Reihe ein lateinisches Volk und kein slavisches. Auf dem Congreß von Berlin hätten die Völker lateinischer Race — Frankreich und Italien — zuerst auf der Gleichberechtigung aller Religions-Bekenntnisse in Rumänien bestanden; Fürst Gortschakow allein sei gegen dieses Verlangen ausgetreten. Rußland habe damit das Religions-Princip vertreten, während Frankreich, Italien und England das Rationalitäts- Princip festbieltcn. Rumänien aber müsse sich dein letzteren anschließen, wenn seine Nationalität nicht im orthodoxen Slaventhum untergehen solle. Majorescu hat mit diesen Auseinandersetzungen den schlinnnsten und gefährlichsten Punkt in der Frage der Juden- Emancipation in Rumänien berührt; aber er hat den Gedanken nicht vollständig ausgesprochen, sonst hätte er geradezu sagen müssen, daß das Cabinet von Petersburg gegenwärtig im Geheimen aus allen Kräften gegen die Emancipation der Israeliten in Rumänien arbeitet, erstens weil es fühlt, daß der Juden-Emancipation in Rumänien die Emancipation der Juden in Rußland folgen muß, wenn letzteres in den Augen Europas nicht als der einzig in der Civilisation zurückgebliebene Staat dastehen will; zweitens weil es nicht mit Unrecht in den Israeliten Rumäniens ein Element erblickt, dessen Eindringen in das Slaventhum ihm bedenklich und gefährlich erscheint; umsomehr, als es den Gedanken nicht aufgegebcn hat, Rumänien dem großen orthodoxen Slavenreich bei günstiger Gelegenheit einzuverleiben. Zahlreiche Agenten Rußlands haben bereits begonnen, die rumänische Bevölkerung, besonders in der Moldau, gegen die Emancipation der Juden' aufzuhetzen, damit aus ihrem Lande, wie die beliebte Redensart lautet, „kein Palästina werde". Daß solche Wühlereien bei dem ungebildeten Volke auf einen fruchtbaren Boden fallen, kann nicht Wunder nehmen, und es läßt sich voraussehen, daß dieselben die Wahlen zur Constituante nicht nur beeinflussen, sondern vielleicht blutige Kämpfe Hervorrufen werden. Aber , nicht allein auf die rohe und gedankenlose Masse der Bevölkerung üben die russischen Wühlereien ihren Einfluß aus, sondern auch auf die Claffe der Halbgebildeten und der Ehrgeizigen; denn diese erblicken in Rußland einen Rückhalt, welcher ihnen den Muth geben wird, gegen die Conferenzbeschlüsse der übrigen Mächte Opposition zu machen. Europa, so ziehen sie den Schluß aus den Erfahrungen der letzten Jahre, wird es nicht wagen, seine Beschlüsse in Rumänien mit Gewalt durchzusetzen, aus Furcht vor Rußland." — Es versteht sich von selbst, daß wir die Verantwortlichkeit für die Nichtigkeit der Angaben und Schlüsse der „N. Fr. Presse" überlassen. Bei dem wichtigen und auch kulturhistorisch interessanten Prozesse, der in Rumänien vor sich geht, halten wir cs für unsre Pflicht, die Stimmen von allen Seiten zu sannneln, und der Nachwelt keinen bedeutenderen Zug vorzuenthalten, um ein richtiges Gesammtbild zu schaffen. Bukarest, 20. März. Im Senate und in der Deputirtenkammer gelangte die Vorlage bezüglich der Abänderung der Verfassung zur zweiten Lesung. In der Deputirtenkanuncr wurde der Antrag der Mehrheit fast ohne Besprechung mit 07 gegen 13 Stimmen angenommen. Für den Minderheitsantrag stimmten nur 17 Delegirte. Rußland. Petersburg, 21. März. (Privatmitth.) Am 5. d. M. ist im Kutaisser Kreisgericht die Angelegenheit der des Kindesmordes beschuldigten Juden zur Verhandlung gekommen. Heute ist in allen hiesigen Tagesblättern der stenographische Bericht über die erste-Sitzung des Gerichts veröffentlicht. Die Beschuldigung ist folgenderweise formulirt: Es werden folgende neun Juden des Dorfes Satschcheri, Kreis Scharapani, dem Gerichte übergeben: Jitschak Morduch, Vitschia Schemuel, Schemuel Aaron und Morduch Jitschak Chundiaschwili, Jitschak, Moische und Ja-