Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 13 (25.3.1879)
- Date
- 1879-03-25
- Page
- Seite 201 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3227231-3227245--37024-3256406- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
201 traurigen Gelegenheiten, damit es uns möglich werde, im alten Geiste, doch mit neuer und vermehrter Kraft unser schwieriges, aber segensvolles Werk fortzuführen." Angenrod (Großh. Hessen), 27. Febr. Die „Germania" läßt sich von hier Folgendes schreiben, für dessen Inhalt und Form wir diesem Blatte die Verantwortlichkeit überlassen müssen: „Im vorigen Jahre wurde an der hiesigen Communalschule ein jüdischer Lehrer angestellt. Die christlichen Eltern erklärten, zu ihm ihre Kinder nicht in die Schule schicken zu wollen. Das zog empfindliche Geldstrafen nach sich, änderte aber sonst nichts. Da endlich begab sich im Laufe vorigen Sommers eine Deputation von Angenrod nach Darmstadt zu dem Ministerpräsidenten v. Starck, um Vermittelung einzuleiten. Sie erhielt den Bescheid, die Schulstrafen sollten gestrichen und der jüdische Lehrer versetzt werden; seine Stelle in Angenrod sollte ein zweiter christlicher Lehrer erhalten, wenn die Gemeinde sofort ihre Nenitenz aufgebe und die Mittel zur Bestreitung des israelitischen Religionsunterrichtes ausbringe. Da der Superintendent der Provinz, welchen die Deputation aufsuchte, den Leuten in ähnlichem Sinne zurieth, so fügte sich die Gemeinde, obwohl ganz arm und verschuldet, um nur ihren Kindern wieder die Möglichkeit christlichen Unterrichtes zu verschaffen. Das war im . Sonnner vorigen Jahres! Und jetzt ist immer noch der jüdische Lehrer in Angenrod!" — Uns scheint daraus nur hervorzugehen, daß diejenigen Einwohner Angenrod's, welche — wer weiß durch Wessen Aufwiegelung! — ihre Kinder nicht durch einen jüdischen Lehrer lesen, schreiben und rechnen lehren lassen wollen, nach und nach zur Einsicht gekommen sind und ihre Nenitenz aufgegeben haben, was den Corresp. der „Germania" veranlaßt, die Sache wieder aufzufrischen. Oesterreich-Ungarn. Raudnitz (Böhmen), 24. Febr. Ein Helles Streiflicht auf die Zustände in manchen unserer Gemeinden wird das folgende Schreiben werfen, welches „die Eultusgemcinde-Nepräsentanz von Raudnitz" unter oben angegebenem Datum an die N. Fr. Pr. gerichtet hat: „Unsere Cultusgemeinde, die jederzeit als solche von der hohen Negierung anerkannt wurde, hatte zur Zeit des Todes des seligen Kreisrabbiners Herrn Albert Kohn ein genügendes Einkommen, um die vielen Verdienste desselben würdigend, seiner Wittwe außer anderweitigen sehr bedeutenden Unterstützungen eine Pension in der Höhe von 200 fl. jährlich ertheilen zu können. Nun sind im Laufe der Zeit gerade die vermögendsten Mitglieder der hiesigen Cultusgemeinde nach anderen Orten übersiedelt, wodurch allein schon die Einkünfte der Eultusgemeinde sich bedeutend verringerten. Die inzwischen hierher gekommenen Israeliten verweigern zum Theil jede Beitragsleistung an die Cultusgemeinde, und zum Theil ist dieselbe zu gering, um den eben erwähnten Ausfall zu decken. Die Veitragsleistung der Renitenten aber zu erlangen ist dcßhalb unmöglich, weil unser Ansuchen um Eintreibung dieser Beträge im Wege der politischen Execution von der hohen k. k. Statthalterei unter Berufung auf das Judcnpatent vom Jahre 17*7 abgewiefen wurde, und aus dem Grunde, weil unsere Statuten bis heute nicht behördlich bestätigt sind. Nun aber sind unsere Statuten, die seit dem Jahre 1872 und zum letztcnmale im Jahre 1*77 eingebracht wurden, bis heute trotz oft wiederholter Urgenz vom hohen k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht nicht zurückgelangt, und so entbehrt die hiesige Cultusgemeinde, eine seit Jahrhunderten bestehende und von der hohen Regierung anerkannte Institution, einer jeden Rechtsbaps. Dieser ohne unser Verschulden herbeigeführte Umstand hat zur Folge, daß wir mit den größten Calamitäten zu kämpfen haben, um die Gemeinde-Bediensteten vor Roth zu schützen, daher nicht im Stande sind, jenen Pensionsbeitrag jetzt aufzubringen. Es ist bereits höchste Zeit, daß diesem hier geschilderten unhaltbaren Zustande, der die vollständige Auflösung einer der ältesten und geeichtesten Cultusgemeinden Böhmens zur Folge haben müßte, von Seite der hohen Negierung ein Ende gemacht würde. Haben doch bereits mehrere Notabeln-Versammlungen stattgefunden, die ein zu erlassendes Normalstatut auszuarbeiten hatten." Wien, 27. Febr. Heute fand die Schlußsteinlegung zu dem vom Architekten und Gemeindcrathe Wilhelm Stiaßny ausgeführten Ceremonien-Gebäude aus dem der israelitischen Gemeinde gehörenden Theile des Central-Friedhofes statt. Bei diesem Acte waren der Vorstand der Gemeinde und die Bauwerkleute anwesend. Nach Verlesung der Urkunde durch den Secretär I)r. v. Frankl hielt der Vorstands-Präsident Dr. Kuranda an die Versammelten eine Ansprache, in welcher er dem bauleitenden Comitü, insbesondere dem Vorsitzenden desselben, Herrn G. Nitter v. Epstein, den wärmsten Tank sagte, ferner dem Architekten Stiaßny für den von ihm künstlerisch ausgeführten monumentalen Bau und ebenso den Handwerkern für ihre thalkräftige Mitwirkung die verdiente Anerkennung in beredten Worten aussprach. Hierauf wurde die Urkunde in die Höhlung versenkt, dieselbe mit einer Marmortafel geschlossen, auf welche die üblichen Hammerschläge gegeben tvurden. Die Benützung des Friedhofes ist bei dieser Gelegenheit für Mittwoch den 5. März festgesetzt worden. Frankreich. Paris, 27. Febr. (Nach den Are!,, isr.)' Bekanntlich wurde 1872 von den beiden Großrabbinen und dem Pariser Consistorium ein Comite der „Missious Kabbiniques et des 13