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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-03-18 · Heft 12 (18.3.1879) · p. Seite 187

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 12 (18.3.1879)
Date
1879-03-18
Page
Seite 187 (sequence 11)
Language
German
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187 betreffend die Gleichberechtigung aller Consessionen zu bestehen. Schatzkanzler Northcote'erklärte, daß dies Absicht der Regierung sei. Bulgarien. Men, 1. März. Wir haben berichtet, daß der (aus russischer Feder gefloffene) Entwurf einer bulgarischen Verfassung, welcher der jetzt versammelten Notablenversammlung vorgelegt worden, im Allgemeinen die Gleichheit aller Neligionsgenoffenschaften aussprechen. Wie ungenügend dies jedoch geschehen, zeigt eine Kritik der N. Fr. Pr., aus welcher wir folgende Stelle entnehmen: „Was die religiöse Gleichberechtigung betrifft, die durch Artikel 5 des Berliner Friedensvertrages dem künftigen Fürstenthum Bulgarien vorgeschrieben ward, so vermissen wir in der Verfassung klare und bestimmte Ausdrücke über dieselbe. Es heißt wohl in Artikel 39: „Christen nichtorthodoxen Bekenntnisses und Nichtchristen genießen volle religiöse Freiheit." über mit diesem Satze ist eigentlich nur die Toleranz, nicht die Gleichstellung anderer Culte ausgedrückt. Im Artikel 61, der kurz lautet: „Jeder bulgarische Unterthan kann im Civil- oder Militärdienste angestellt werden", fehlt der notwendige Beisatz: „ohne Unterschied des Glaubens umsomehr, als Artikel 36 das griechisch-orthodoxe Bekenntniß zur Staatsreligion des Fürstenthums erklärt und Artikel 125 die geistlichen Mitglieder der National-Versammlung von dem Eide auf die Verfassung entbindet. Wenn in der Stylisirung der Verfassung ein Uebersehen unterlaufen ist, so. wird die Constituante gut thun, es rasch zu berichten, denn so wie die betreffenden Artikel jetzt lauten, sind sie nicht unzweideutig. Die in Berlin versammelten Diplomaten haben vollständig eingesehen, daß jeder Versuch, die in Bulgarien zurückgebliebenen Mahomedaner zu unterdücken, oder auch nur zurückzusetzen, zu neuen Reibungen führen müsse, und angesichts der Proclamirung einer Staatsreligion, die sogar dem Fürsten vorgeschrieben wird, erweckt der Wortlaut der Bestimmungen über die Rechte der Nichtchristen begründetes Mißtrauen. Da die hundertsiebzig Artikel nach der Eröffnungsrede des Fürsten Dondukow-Korsakow nur das Gerippe einer Verfassung darstellen, so sollte es eine der ersten Sorgen der National Versammlung sein, die Artikel 39 und 61 mit etwas blühendem Fleische zu umhüllen. Wie wichtig die Cultusfragen in Bulgarien sein und wie lebhaft sie das politische Gebiet berühren werden, darüber hat sich der russische Nedacteur der Verfassung wohl selbst keiner Täuschung hingegeben, sonst hätte er nicht das Portefeuille des Cultus mit dem der auswärtigen Angelegenheiten vereinigt." Rumänien. Bukarest, 4. März. Nachdem der Senat und die Kammer sich wegen der Revision der Verfassung nach mehreren geheimen Verhandlungen miteinander ins Einvernehmen gesetzt und beschlossen halten, daß nur Artikel 7 der Verfassung revidirt werden solle, begann heute in beiden Kammern die erste Lesung. Der Antrag der Mehrheit der Scnatscommission lautet: Auf Grund des Art 129 der Verfassung erklärt der Senat, daß es nothwendig ist, die Art. 7 der Verfassung einer Revision zu unterziehen. Ein gleichlautender Antrag ist der Deputirtenkammer vorgelcgt worden. Nach den Bestimmungen der Verfassung müssen dem entgültigcn Votum der beiden Kammern drei verschiedene in Zwischenräumen von vierzehn Tagen erfolgende Lesungen vorausgehen. Rußland. Petersburg, 2. Marz. (Privatmitth.) In der Nr. 5 und 7 des hiesigen „Evangel. Conntagsblattes" ist der Bericht des „Asyls für arme israelitische Mädchen" gedruckt. Das Asyl existirt hier schon 15 Jahre aus Mitteln der lutherischen Geistlichkeit und der lutherischen Damen. Der Bericht sucht unter Anderem zu beweisen, daß das Asyl keine anderen Ziele verfolgt, als nur die Bildung der Mädchen. Die Resultate sprechen aber dagegen: von den 62 Mädchen, die die Schule im Laufe von 15 Jahren besuchten, wurden 11 — Christinnen und 7 von diesen 11 — Diakonissinnen. Ja, liefe Ziffer wäre nicht nur nicht groß, sondern unbedeutend für eine Missionsschule, aber für eine Schule, die nur den Zweck der Bildung verfolgt, ist sie viel zu groß. Und wie konnte die Schule, „nur die Zwecke der Bildung verfolgend", Jüdinnen so weit bringen, daß sie, nach Absolvirung der Schule, Diakonissinnen werden können'!- Dieses Allesmuß Wohl die hiesigen Juden über den wahren Zweck der Schule klar machen. Es ist nichts mehr und nichts weniger als eine Missionsschule unter dem verlockenden und täuschenden Namen „Asyl für arme israelitische Mädchen." Aber, wie aus dem Berichte zu ersehen ist, genoß auch die Schule kein besonderes Zutrauen der Juden. „Viele Schülerinnen" lautet der Bericht, „blieben" in der Schule einige Monate, weil die Eltern, in der Befürchtung des christlichen Einflusses sie zurück nahmen." Auch in materieller Beziehung steht die Schule bei Weitem nicht glänzend, besonders in der letzteren Zeit, wo die Einnahmen, wie der Bericht beweist, immer kleiner und kleiner werden. Dieses zeigt klar, daß solch' eine Gewissenszwangsschule nicht mehr an der Zeit ist. W. U Amerika. Eric, Pa. im Februar. (Privatmitth.) Die erfreuliche Erscheinung, daß auch in den entlegensten Wcltgegenden für das Geschick der Glaubensbrüder warme Herzen schlagen, erweist sich auch bei uns für die rumänischen Juden. So hat 12*

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