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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-03-11 · Heft 11 (11.3.1879) · p. Seite 168

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 11 (11.3.1879)
Date
1879-03-11
Page
Seite 168 (sequence 8)
Language
German
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168 eingreifenden staatlichen Fürsorge allenfalls gedacht werden! konnte. Als hiermit unvereinbarlich wird daher auch vom 1 Oberappellationsgericht die von der Polizeibehörde geschehene Bezugnahme auf die bayerische Mimsterialverfügung vom Jahre ' 1863 verworfen, da nach derselben „jede israelitische Familie, jeder einzelstehende Israelit derjenigen Cultusgemeinde angehören muß, welcher sein Wohnort zugetheilt ist". — Wie der Leser weiß, ruht nun der mit Heftigkeit geführte Zwist, und der vom eifrigen Oberrabbiner mit Hülfe des Senats und der Polizei vertriebene Schächter verrichtet wieder unbehelligt seine Functionen. Stuttgart, 24. Februar. (Privatmitth.) Die bereits auch in diesem Blatte besprochene Aeußenmg des Abg. Freiherrn von Gültlingen, Kreisrichters in Heilbronn, in der Sitzung vom 7. Februar hat zu viel Aufsehen gemacht, als daß ihr nicht von verschiedenen Seiten eutgegengetreten werden mußte. Hierzu fühlte sich auch besonders ein Jurist Herr A. Bacher gednmgen. Allein, und dies ist bezeichnend für unsre Zeit, wo er anklopste, wurde leine Entgegnung abgelchnt. Er ließ sie daher in einem „Extra-Blatt" erscheinen, für dessen Verbreitung er Sorge trug. Der ritterschaftliche Abgeordnete klagte darüber,, daß die Lüge vor der Obrigkeit nach römischern und germanischem Recht bestraft worden sei, und „cs sei iitt höchsten Grad bedauerlich, daß Zeugen, die vor Gericht lügen, nicht mehr gestraft werden; bald werde inan wohl auch den Meineid für straflos erklären, wenn noch länger das hebräische Element bestimmenden Einfluß auf unsere germanische Gesetzgebung übe." — Bacher citiri mm eine Stelle aus Mittermaier vom Jahre 1845. „Lügenstrafcn könnten zwar rechtlich gedacht werden, affcin ohne Gesetz, welches hier Strafe droht, sind sic nicht anzuwendcn, und eine Strafdrohung derselben ist nicht zu billigen, weil der Unterschied von Läugucn, das man nicht strafen will, und Lüge auf keiner sicher erkennbarer, Grenze beruht, weil da, wo sie erlaubt sind, der Mißbrauch »mvermeidlich ist, der Amtseifer des Stichlers solche Strafen leicht zu häufig anwendet, dadurch eiue Folter herbeiführt und Aufreizung der Angeschuldigten veranlaßt, und der Angeschuldigte durch Lügen nur sich selbst vielfach schadet." Er weist auf gleiche Aeußerungen hin von Abegg, Hefter, Bauer, Müller, Henke, Hohbach, v. Jagemanrr, Beidtel, Temme, Stübel u. s. w. Es gehört also eine grobe Unwissenheit in der Literatur der SlrafrechLslehre dazrr, dem Mangel an Lügcnstrafen ,Zen hebräischen Einfluß auf die Gesetzgebung znzuschreiben. Brnher fügt hinzu: „Schließlich ergeht an den crinnnal-histvrischen Kreis - . richter v. G. das Ersuchen, mir privatim oder öffentlich die Quellen des römischen und germanischen Rechtes zu constatiren, nach welchen Lügen vor Gericht oder Polizei bestraft worden sind, sowie die Bestimmungen des hebräischen Rechtes oder auch nur der Moral, nach welchen der Meineid straflos ist." Mögen sich die Genosien des Herrn v. Gültlingen diese energische Abfertigung zu Herzen nehmen und sich warnen laffen, sich derartige Blamagen zuzuziehen! Oesterreich-Ungarn. Brünn, 16. Febr. (Privatmitth.) Ich sende Ihnen anbei den Rechnungsabschluß des Mährisch-jüdischen Landesmasiafonds für das Jahr 1878, welcher der demnächst stattsindenden Generalversammlung vorgelcgt werden wird. Es ist immer eine Freude, unter den wenigen Fällen eines Gesammtbesitzes jüdischer Geineinden einer Provinz einen solchen musterhaft verwaltet und zu den besten Zwecken verwendet zu sehen, und. zwar von einen, jüdischen Curatorimn selbst. Die Bilanz betrug am 31. Dec. 1878 1,006,53«) fl.; die Erträgnisse des Jahres 47,271 fl. Davon erhielten 22 Rabbiner 2805 fl. Unterstützung, 42 Lehrer 172«) fl., 33 Cantoren 1185 fl., andere Gemeindebcamte und Waisen und Wittwen gewesener Gemeindebeamten 5365 fl., 3 t Gemeinden 7800 fl., 40 Schulen 12,84«) fl., Bildungs- und Humanitäts-Anstalten 2275 fl., das Landesrabbinat 420 fl. und 6 Lehramts- und Nabbinats- Candidatcn 600 fl. Diese kurze Ucbcrsicht erweist schon die ebenso segensreiche!vie angemessene Verwendung der dem Curatorium zu Gebote stehenden Mittel. Holland. Rotterdam, 25. Febr. (Privatmitth.) Im Namen des Herrn Directors der hiesigen weitbekannten Unterrichtsanstalt für Taubstumme überreiche ich Ihnen hiernächst eine hollän-. dische Broschüre, welche die Beschreibung enthält von dem am' 4. Juni v. I. gefeierten 25jährigen Jubiläum dieser Anstalt Diese, in der vorzüglich die natürliche Lautsprache Unterrichtsgegenstand wie auch Entwicklungs,nittel ihrer Zöglinge ist, ninnnt Taubstumme von jeglicher Religionsgenosienschaft gleich willig auf, besoldet für jede Eonfession einen besonderen JHeli* gionslehrer und sorgt auch dafür, daß jeder ihrer auswärtigen Zöglinge bei einer Familie seiner Religion in Kost und Pflege untergebracht wird. Sie fand bald Anfangs und findet noch innner mehr Sympathie und Unterstützung von einflußreichen und mildthätigen Individuen und empfängt beträchtliche Subsidien aus Stadt- und Staatscaffen. Tie Zahl ihrer Lehrlinge, die anfänglich nür 14 war, ist daher jetzt 114, unter welchen; augenblicklich 12 der israelitischen Religion angehören. Sie ' wissen, daß der verdienstliche Israelit D. Hirsch an der Spitze - derselben als Direktor und Oberlehrer steht. Den israelitischen; Religionsunterricht versieht der Unterzeichnete. 1 . A. Lutomirski.

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