Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 11 (11.3.1879)
- Date
- 1879-03-11
- Page
- Seite 165 (sequence 5)
- Language
- German
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165 und später wurde vereinbart, daß zwei jüdische und acht christliche Consirmanden dies haben sollten; dadurch aber, daß in unserer Gemeinde meistens nur alle zwei Jahre Confirmation ist, steigen diese zwei Prämien gewöhnlich auf je 60 Mark. Begreiflich ist aber, daß wir in allen diesen Weisen nur für die Kinder der Armen und Wcnigbemittelten sorgen können. Für wohlhabende Landbewohner wurden diese Gelder gar nicht bestimmt, und sie selbst wollen nicht daran participircn; doch auch ihre Kinder bleiben nicht ohne allen Religionsunterricht: entweder geben sie dieselben für die spateren Schuljahre nach größeren Orten in Pension und taffen sie an dem dortigcil jüdischen Unterricht theilnehmen, oder sie halten eine jüdische Gouvernante, welche in der Siegel von dem Hebräischen freilich sehr wenig versteht, aber in biblischer Geschichte und Religion genügend unterrichtet, zuweilen sogar gut und herzlich, wie ich wiederholt gefunden, da ich auf meinen Jnspectionsreisen auch die Schüler und Schülerinnen der Gouvernanten prüfe. Eine ganz zweckentsprechende Ausbildung jüdischer Gouvernanten sollte heutzutage viel ernstlicher gefördert werden! Sie haben Kinder heranzubilden, die voraussichtlich, einmal Einfluß auf ihren Kreis haben tverden, und daneben können sie — wenn sie es nur gestehen — das jüdische Element wieder beleben in Häusern, welche anderweitig ganz vor ihm verschlossen find. Das; also der im Eingänge citirte Ausdruck auf unser Ländchen nicht zutrisft, ist ersichtlich; es wurde seit 25 Jahren unausgesetzt in den angegebenen Weisen nach bestem Wissen und Gewissen verfahren, mi jal.in. und unsere Easse für diese Zwecke, musterhaft von einem unserer hiesigen Vorsteher verwaltet, enthält gleichwohl aus den Ueberschüssen über 6M0 Mark, welche für unberechenbare Fälle der Zukunft zur Verfügung stehen. Von ähnlichen Erfolgen anderer Wohlthätigkeitsanstalten unserer Gemeinde zu reden, ist hier nicht am Orte. Ich will dagegen noch einige auf dem besprochenen ( Gebiete gemachte Erfahrungen kurz mittheilen. So wird jetzt; in den Blättern tviedcrholentlich vorgeschlagen, daß benachbarte! Genieinden einen gemeinschaftlichen Lehrer anstellen: ich habe ■ aber — wie schon gesagt — beständig sich wiederholen sehen,; das; diese Verbindungeil nicht von Dauer sind; und ich füge hinzu, daß ihrer Wiederauflvsung gewöhnlich langwierige unerquickliche Differenzen vorausgingen, die meisteil Juden offenbareil bis jetzt wenig Sinn für Einordnnng in eiilandcr, und noch weniger Sinn für Gemeinsaines über das Weichbild ihres Ortes hinaus. Jedenfalls müßte, wo diese Einrichtung getroffen wird, dieselbe aus dem Beschluß beider Gemeinden hervorgehcn, sowie auf das Genaueste festgestcllt werden, welche! Functionen der Angestellte in jeder der beiden Gemeinden haben! uild zu welchen Zeiten er sie ausüben solle; denn es kam vor,! das; der Lehrer auf eigene Hand, wenn auch mit Wissen seines! Vorstandes, eine solche Filiale gewann und hierüber, die! Pflichten gegen seine ursprüngliche Genwinde beeinträchtigte,; oder daß letztere für die „Hcrleihung ihres Lehrers" soviel von der Filiale verlangte, daß diese die Leistungen desselben nur ganz ungenügend bezahlen konnte. — Weiter kommt man vielleicht mit den ebenfalls vorgcschlagenen Wanderlehrern gleich für drei oder vier benachbarte Ortschaften, aber wohl nur dann, trenn die Eiilrichtung zwar mit voller Zustimmung der Juden in ihnen getroffen, jedoch von dem Landrabbiner eingehend geregelt und von der staatlichen Behörde sanctionirt wird. — Endlich sei die recht oft gemachte Erfahrung erwähnt, daß kleine Gemeinden auf dem Lande viel bereitwilliger sind, der Soliecliita wegen, als zum Unterricht einen Mann anzustellen, und daß der Lehrer entlassen oder gar nicht angestellt wurde, wenn für die 8e1m<llnta eine anderweitige Aushülfe sich darbot. Man sollte deshalb auf eine Beschaffung dieser Aushülfe nicht hinarbeiten, zumal da der horror vor der Uebertragung beider Functionen auf denselben Mann doch meistens nur importirt oder gar mythisch ist, ich kenne selbst gebildete Gemeinden, in welchen diese Vereinigung beider Functionen nicht dem geringsten Bedenken begegnet; für kleine Gemeinden sollten wir froh sein, in der Schcchita ein starkes Moment mehr für die Anstellung eines Lehrers zu besitzen. Wiesbaden, im Februar. (Privalmitth.) Der Bezirksrabbiner Süskind zu Wiesbaden hat gegen seine Heranziehung zu den Eonnnunalsteuern der Stadt Wiesbaden unter dem 17. November dieses Jahres eine Petition an das Haus der Abgeordneten gerichtet, in welcher er Gleichstellung mit den Geistlichen der christlichen Eonscssionen rücksichtlich der Eommunalbesteuerung, d. h. gänzliche Befreiung seines Diensteinkommens von der Communalsteuer. in Anspruch ninunt und seine Petition zur Abbülfe in diesen: Sinne der königl. Staatsregierung zu überweisen bittet. Petent ist zufolge einer Benachrichtigung des Bürgermeisteramts zu Wiesbaden, wo er als Bezirksrabbiner seinen Wohnsitz hat, im Jahre 1868 auf Grund Gcmeinderathsbeschlusscs in Gemäßheit des §. I Pos. 3 der für die neu erworbenen Landestheilc unter dem 2!!. September IK67 über die Heranziehung der Staatsdiener zu den Gemeindesteuern ergangenen königl. Verordnung von Zahlung dieser Steuern befreit worden. Bei der Revision der städtischen Gcineinderechnüng vom Jahre 1871 hat die königliche Regierung zu Wiesbaden Veranlassung genommen, die Freilassung der Rabbiner, der israelitischen Religionslchrer und Synagogendiener von der Communalstcuer als ungesetzlich zu moniren und die Gemeindebehörde angewiesen, dieselben, weil sie nicht als Geistliche, beziehungsweise Elementarlehrer und Kirchendiener im Sinne der ungezogenen königlichen Verordnung anzusehen seien, gleich den übrigen Einwohnern der Stadt zu den Gemeindesteuern heranzuziehen. In Folge dieser Anweisung hat die städtische Gemeinde-