Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 11 (11.3.1879)
- Date
- 1879-03-11
- Page
- Seite 163 (sequence 3)
- Language
- German
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163 gesctzes blieben und bleiben nicht aus. Die mittleren und kleineren Gemeinden, ob reformistisch oder orthodox gefärbt, sind durch das Austrittsgesetz unter die Herrschaft der Minoritäten gestellt, wenn sie sich schwerwiegender Schädigung nicht aussetzen wollen. Sie müssen in sachlichen wie in Personalfragen jeder eifrigen Minorität nachgeben und sind überhaupt zum Stillstände berurtheilt. Andrerseits ist allen eigennützigen Motiven Thür und Thor geöffnet und der Hader I unbeschränkt gefördert, weil demselben sofort eine gewisse Macht zu Gebote gestellt worden. Doch, wie gesagt, die deutschen Juden haben bei diesen Vorgängen den besten, anerkenncnswerthesten Geist bewahrt, und im großen Ganzen bewiesen, daß in ihnen, der Geist religiöser Duldsamkeit und 'Zusammengehörigkeit lebendig ist. Die Förderung und Klarstellung dieses Geistes ist eine Reform, die höher anzuschlagen ist, als jede andere. Es mögen nun die Separatisten ihr Schreien und Wühlen fortsetzen, wie sie wollen: es wird Niemanden von der Nichtigkeit ihrer Aussprüche, von der wahrhaften Religiosität ihrer Gesinnung und von der' Erreichung ihrer Ziele überzeugen. Sbeili likj ä itcccla W/C&beu/. Deutschland. Berlin, JC. Februar. Der „Reichs- und Staatsanzeiger" enthält Folgendes: Der Vorstand einer S ynagog eng em ein de hatte bei dem Minister des Innern darüber Beschwerde geführt, daß die jüdischen Mitglieder der Civilgemeinde für verpflichtet erachtet worden seien, zu den Kosten der Unterhaltung bczw. Vergrößerung des Communal-Friedh ofes beizutragen. Der Minister hat diese Beschwerde für begründet nicht erachtet. Da der gedachte Todtenhof als eine communale Anstalt bestehe, so sei die Unterhaltung und int Bedürfnißfall die Vergrößerung desselben als eine Gemeindelast anzusehen, zu welcher sämmtliche Mitglieder der Gemeinde ohne Rücksicht j auf die Confession beizutragen haben. Aus den: comnnmalen! Character des Todtenhofes folge, daß auch die jüdischen Mitj gliedcr der bezüglichen Gemeinde gleich allen übrigen Gemeindemitgliedern sich des gedachten Todtenhofes zur Beerdigung von Leichen bedienen dürfen, wogegen ihnen die Berechtigung fehle, zu verlangen, daß ihnen eine besondere Abtheilung des Communal-Todtenhofes zur ausschließlichen Benutzung überwiesen werde. Wenn dieselben von dieser Befugnis; keinen Gebrauch machen, vielmehr ihren eigenen Begräbnißplatz unterhalten wollen, wie ihnen nach § öS des Gesetzes vom 23. Juli ] 847 gestattet sei, so könne dieser Umstand sie von der Verpflichtung, zur Unterhaltung und nothwendigen Vergrößerung des der bürgerlichen Gemeinde gehörigen Friedhofes beizutragen, nicht befreien. — Leipzig, im Februar. (Privatmitth.) Der „Ausschuß des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes" erläßt einem Aufruf zu „einer entsprechenden Feier des auf den 12. Ellul (31. j Aug.) d. Jahres fallenden!5i)jährigen Geburtstages Mendels-! sohn's." Dieser Aufruf hat aber eigentlich einen noch anderen! Zweck, nämlich „in unseren Gemeinden Vereine ins Lebens zu rufen, welche durch Vorträge aus r eligionsgeschichtlichen, rcligionswissenschaftlichen und an-! l'deren verwandten Gebieten dafür zu wirken bestimmt sind, daß bei unserem jungen Geschlechte jba§ Interesse für das Judenthum und seine edlen Ideen, das Gefühl der Zusammengehörigkeit und Gemeinsamkeit in vielen wichtigen Lebensaufgaben -geweckt und erhalten werde." Zu diesem Zwecke sollen sich j iit den Gerneinden Vereine bilden, deren Mitglieder durch einen-! geringen Beitrag die Abhaltung solcher Vorträge ermöglichen und erwirken. Wo die Gemeinden einzeln nicht genügen, sollen sie j sich zu Bezirksvercinen zusammenthun. Diese Vereine mögen iden Namen „Mendelssohns-Vereine" annehmcn. Dieser Ge- ■ danke ist gewiß sehr löblich, und würde, falls er recht eifrige Folge fände, sehr ersprießlich sein. Neu ist er allerdings nicht, vielmehr, und dies zeugt für ihn, sehr alt. Denn seit uralter Zeit gab es in jeder Gemeinde, selbst in kleineren, Chebroth, in welchen wöchentlich wenigstens einmal ein Vortrag (Schiur) gehalten wurde. Es gilt also, eine alte gute Sitte wieder ins Leben zu rufen, und wenn und wo dies gelänge, würde cs sich für Belebung des religiösen und sittlichen Gefühls sehr nützlich erweisen. Es ergiebt sich aber gerade hierin ein Unterschied der alten und der neuen Zeit, der für die letztere auf diesem Gebiete Schwierigkeiten betvirkt. Der frühere Jude hielt es für ein Pflichtgcbot, solchen religiösen Vorträgen beizuwohnen, während der jetzige verlangt, daß sie anziehend und unterhaltend seien, i Dadurch tvird an den Vortragenden eine Forderungvon Kräften und Begabung gestellt, der zu entsprechen schwieriger ist. Jedenfalls hätten wir gewünscht, das; in dem gedachten Aufrufe an diese uralte jüdische Sitte und Veranstaltung angeknüpst und zu deren Wiederbelebung aufgcsordert worden tväre. Der Aufruf knüpft dagegen daran an „daß für unsere jungen Glaubensgenossen im Alter von etwa 1<>—2f> Jahren absolut gar nichts gethan ist, tvas ihnen auch nur die geringste Begeisterung für gemeinsame Bestrebungen und gemeinsame Aufgaben des Judcnthums einflößen könnte. Ist unsere Jugend der Schule entwachsen, in der selbst cs ja gar oft mit dein Unterricht in der Religionswissenschaft traurig genug bestellt ist, so hört für sie 11*