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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-03-04 · Heft 10 (4.3.1879) · p. Seite 152

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 10 (4.3.1879)
Date
1879-03-04
Page
Seite 152 (sequence 8)
Language
German
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152 seltensten Fällen deutsch oder ungarisch schreiben können und es unerhört wäre, einen Ehevertrag durch einen Advokaten dort aufsetzen zu lassen, wo „sie" nichts mitbekommt und „er" nichts hat. Bei diesem Stande der Angelegenheit und bei den: Umstande, daß in Folge dieser En tscheidung der größte Theil der jüdischen Ehen in Ungarn ungiltig ist, dürfte es sich der Mühe lohnen, diese klassische Curial-Entscheidung ein wenig näher anzuschauen. . In Ungarn hat nur das durch die Legislative geschaffene Gesetz Rechtskraft, bei aller Achtung, die man einem Hofkanzlei-Edikte entgegenbringen kann, wenn man hiezu eben gelaunt ist, bindend ist es in Ungarn für Niemanden, und kein Richter darf dasselbe alls Richtschnur für sein Vorgehen annchmen. Man könnte mit demselben Rechte auf die Patente der Fünfzigerjahre zuriickgreifen, oder auf das österreichische Civil- und Strafrecht, in Ungarn hat sich um diese Niemand zu kümmern. Aber anderseits sieht es der Kurie zu, Dec isionen zu fällen, die Gesetzeskraft haben, nur können diese, wie jedes Gesetz, nie rückwirkend sein, sondern gelten nur für die Zukunft. Die Kurie kann allenfalls entscheiden, daß in Zukunft die jüdischen Ehen, ohne die oben bezeichneten Formalitäten ungültig sind, diese aber auf Grund eines Hofkanzlei- Ediktes vom Jahre 1862 als ungültig zu erklären, ist ein Nonsens, der geradezu beispiellos ist. Zum Glücke sorgt die Kurie selbst dafür, daß ihre Bäume nicht in den Himmel wachsen. Vor Kurzem beschäftigte die Juristenkreise ein intereffanter Straffall von Bigamie. Ein Herr B. verklagte seine gewesene Frau, die sich nach vorangegangener Ehescheidung in Neup st neuerdings verheirathet hatte, und bei der Tagsatzung stelle es sich heraus, daß nicht allein sie neuerdings geheirathet hatte, sondern daß auch er dies gethan, ohne daß sie gerichtlich von einander geschieden gewesen wären. Die Staatsanwaltschaft erhob gegen Beide die Anklage wegen Bigamie, und gegen den Neupester Rav, als intellectuellen Urheber. Bei der Schlußverhandlung plaidirte einer der Verthcidiger, I>r. Paul Ullnmnn, daß die gerichtliche Scheidung der ersten Ehe überflüssig, da diese nie gesetzmäßig war. Das Brautpaar wurde nicht verkündet und es schloß keinen Ehevertrag, die Ehe war also laut dem Hofkanzleiedikte ungiltig, eine gesetzliche Ehescheidung somit überflüssig. Die königl. Kurie ging aber hierauf nicht ein, der Senat fand nicht, daß dieses Edikt Gesetzeskraft habe, und sowohl der Gerichtshof, wie die tön. Tafel fanden den Tyatbestand der Bigamie hergestellt. Wahrlich es wäre bei solchen Widersprüchen unseres höchsten Richteramtes sehr an der Zeit, wenn die Legislative wenigstens über das Erb- und Familienrecht Bestimmungen träfedamit nicht durch die Laune eines Richters Tausende in ihrer Existenz und Ehre geschädigt werden, denn nach solchen Vorkomnlnifsen kann jede Wittwe gefaßt darauf sein, von habsüchtigen Seitenverwandten ihres Vermögens entblößt und als Konkubine ihres verstorbenen Gatten hingestellt zu werden, nicht zu reden davon, daß die Kinder für illegitim erklärt, ihr Erbrecht verlieren. Lemberg. 16. Febr. .Privatmitth). Die Wahlbewcgung für die Gemeindevertretung hat bisher keine hohen Wellen gelrieben. Tie Fortschrittspartei hat sich trotz ihrer enragirtesten Sprecher und obschon sie die Majorität der Stimmen für sich hatte, bewegen lassen, mit der Gegenpartei zu pactiren und festgestellt, daß je 9 Männer beider Schattirungen und 3 der Gemäßigten in den Cultusrath zu wählen seien. Die Liste der vereinigten Comics hat zwar einige Candidaten, die zum Theil sang- und klanglos sind (auch unter den Männern der Fortschrittspartei sind einige, die das Anrecht haben, eine „jüdische Gemeinde" zu repräsentiren) jedoch hat der Friede in der Gemeinde einen so mächtigen Zauber auf die Gemüther unserer Gemeindeglieder ausgcübt, daß inan im Allgemeinen dieses Eompromiß gutheißt. Wohl versuchten einige Prätendenten für sich zu candidiren — eine wunderliche, hier sehr schlecht angeschricbene Persönlichkeit, versuchte sogar ein Abkaufen von Stimmen, allein seine wie auch der andern Bemühungen blieben erfolglos. Die Friedens- und Compromißliste siegte in der IIT. Wahlkurre. Die - Fortschrittspartei hat 3 Sitze. Wir begrüßen freudig die Wiederwahl des Schöpfers des Gemeindestatuts H. Philipp Mansch, des hervorragenden Gelehrten und Advokaten der Lemberger Gemeinde, der Stütze und des Führers der Fortschrittspartei. Neugewählt wurde Herr Jacob Stroh, hiesiger Banquier, ein Mann vom redlichsten Willen, fähiger Finanzmann, welcher die Absicht hat, weise Sparsamkeit, in dem Gemeindehaus halte einzuführen und das Caffawesen und Administration der Gemeinde persönlich;u leiten. — Wer da weiß, wie die Gesammtgemeinde in der Hand eines einzelnen Beamten,!vie dieser Beamte nach seiner Willkür den übrigen Gemeindebeamten, respective den Lehrern die Gehalte ausbezahlte, wird das Eingreifen dieses Ehrenmannes, Herrn Stroh, in das Fach, welches er so vollständig beherrscht, mit Freuden begrüßen. Seiner vorzüglichen Leitung hat man es zu danken, daß die jüd. Volksküche, welche vor 3 Jahren eine Beute unreiner Hände gewesen — heute über mehrere Tausende Gulden verfügt, und dies bei Verabreichung von vorzüglicher und billiger Kost. Der 3. Candidat, Herr Director Moritz Lazarus, betheiligte sich an den Kämpfen der Fortschrittspartei. Die orthodoxe Partei that keinen glücklichen Griff. Mit Ausnahme des Talmudi-sten und angesehenen Mannes, Herrn Jacob Juttesder sich, nebenbei gesagt, durch sein Auftreten gegen die Ein, fübrung des Unterrichtes in profanen Schulgegenständen vor mchrern Jahren unliebsam hervor gethan, sind die übrigen Can-

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