Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-03-04 · Heft 10 (4.3.1879) · p. Seite 151

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 10 (4.3.1879)
Date
1879-03-04
Page
Seite 151 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3224737-3227231-3227242--36971-3256350
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

151 btc erstarrten Glieder neues Leben, neue Wärme, neuen Geist, neue belebende und erwärmende Gedanken und Gefühle eingießen und sie durchströmen machen Und solch ein Regenerator des Judenthums war Mendelssohn im eminentesten Sinne. Er war es sowohl durch seine, das Judenthum betreffende Werke, und durch seine allgemeine Schriften, welche auch die Juden wieder denken lehrten, als auch besonders durch seine Stellimg in der allgemeinen Welt als Schriftsteller und practtischer Weltweiser, die für die Juden in der Zeit, wo sie in das Culturleben einzutreten sich anschickten, eine unermeßliche Wohlthat war. Man erinnere sich nur an den Phädon, der in alle lebenden und todten Sprachen übertragen wurde. Die Verbindung dieser beiden Momente geben M. einen Standpunkt, der von Niemandem noch erreicht worden ist. Eine solche Wirksamkeit ist „Größthat", gegen die literarische Leistungen allein nicht auskommen. Was Geiger betrifft, so war er ein ausgezeichneter Gelehrter, ein scharfsinniger und geistvoller Kritiker von anerkennswerthem Verdienst — ein Theologe, zumal ein jüdischer, war er nicht. Die von seinem Sohne veröffentlichten „Briefe" erweisen dies erst recht. Im Uebrigcn hat nicht die Gegenwart, sondern die Nachtvelt, schon weil diese die rechte Wirksamkeit erst bemeffen kann, das Uriheil abzugeben. Sbeltu u cj 6it(xc&txcßteit. Deutschland. Breslau, 21. Februar. Bei der heute im hiesigen Westkreise Statt gehabten engeren Wahl ist der liberale Compromißcandidat Justizrath Freund (Fortschritt, Israelit) mit 8950 Stimmen Zum Neichstagsabgeordneten gewählt tvorden. Der Candidat der Solialdemokraten, Kräker, erhielt 7544 Stimmen. Oesterreich-Ungarn. Pest, 16. Februar. (Privatmitth.) Vor einigen Tagen erfloß Seitens des ungarischen Obersten Gerichtshofes eine Entscheidung, wonach eine jüdische Ehe, welche mit Verletzung irgend eines Punktes des Hoskanzelei-Ediktes über die jüdischen Ehen vom Jahre 1862 geschlossen tvorden, selbst in dem Falle ungültig ist, wenn die fragliche Ehe nach den jüdischen Satzungen als gültig angesehen wird. Diese Entscheidung hat weithin in den jüdischen Kreisen vielen Schrecken verbreitet, es wird aber auch lebhaft seitens der Juristen erörtert, inwieweit diese Entscheidung eine rückwirkende Kraft haben könne und dürfe. Bei dem Interesse und der Wichtigkeit der Sache geben wir, hier einen durchaus objektiv gehaltenen Artikel des gestrigen „Pester Journal" wieder. „Die Formalitäten, welche das Hoskanzlei-Edikt von 1862 vorschreibt, sind folgende: Das israelitische Brautpaar muß ordnungsmäßig dreimal verkündet werden. Dispensen in dringender Angelegenheit ertheilt die politische Behörde und vor der kirchlichen Ceremonie muß ein Ehevertrag in einer lebendigen, gemeinverständlichen — also nicht hebräischer — Sprache aufgesetzt und rechtskräftig unterschrieben werden. Wenn diese Entscheidung der kön. Curie als Richtschnur für künftige Fälle dienen sollte, wenn dieselbe wie eine Tecision Rechtskraft erlangt, dann sind in Ungarn neun Zehntel der jüdischen Ehen ungültig, alle Erb- und Familienverhältniffe werden umgestoßen, fust die ganze seit 1862 geborene Generation ist illegitim und die Frauen sind wohl vom Standpunkte des Eultus verheirathct, gesetzlich aber sind sie Concubinen, die ohne Ceremonie Mann und Familien verlassen und neuerdings heirathen können. Man muß die Provinzgemeindcn kennen, mit die ganze Tragweite dieser Curial-Entscheidung zu erfassen. In den westlichen israelitischen Gemeinden Ungarns» Budapest.' mitinbcgriffcn, kennen die betreffenden Rabbiner und Seelsorger wenigstens dieses Hoskanzelei-Edikt vom Jahre 1862 und man kömmt demselben schlecht nnd recht nach, obschon man es auch hier mit dem Verkündigen nicht recht ernst nimmt, den Ehevertrag aber betrachtet der Seelsorger für eine Privat-Angelcgcnheit des betreffenden Brautpaares und glaubt denselben vollständig durch die sogenannte in chaldäischer Sprache abgefaßte „Chesuba" ersetzt, die der Seelsorger vor der Trauung wohl verliest, von der aber außer ihm Niemand ein Wort versteht. Wortgetreu könnte vielleicht er selbst sie nicht übersetzen, denn sie wird nach einem althergebrachten Schema mit längst vergessenen Ausdrücken zusammengeschrieben. Tort, wo sich wegen pekuniärer Verhältniffe, wegen Sicherstellung des Heiratbsgutes, oder überhaupt aus privat« lichen Gründen die Nothwendigkeit von Ehepacten nicht herausstellte, tverden dieselben schon wegen der Finanzbehörde veriniedcn, da diese vorn Ehevertrage, von der Mitgift und Widerlage ihre Prozente verlangt und bekanntermaßen gehört das Steuerzahler! nicht eben zu den größten Annehmlichkeiten des Lebens und wird, als specielle ungarische Tugend, möglichst verinieden. In den östlichen, nördlichen und südlichen israelitischen Gemeinden Ungarns aber kennt man den Begriff der Verkündung gar nicht, von Ehepacten aber kann um so weniger die Rede sein, als die Israeliten dieser Gegenden nur in den

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.