Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 10 (4.3.1879)
- Date
- 1879-03-04
- Page
- Seite 149 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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- Minsk 1× ep/1000754
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149 eben im Judenthume, wo solche Grundsätze herrschen wie: ir$n b*; inp: bi oder i>%rcty >-^22 r.:ursn ^2 UHpa p2TJ u. dgl. Es braucht nur irgend ein Schreibfehler sich in den e; hincinzuschleichen, um je nachdem einen Ehebmchs- oder Bigamiefall oder E^2 zu constatiren. Eine ganze Gemeinde muß einen Fleischmangcl oder Theuerung sich gefallen lassen, weil der Rabbiner eine nrr.2 als rpl2 oder einzelne T heile des Viehes als der Aedcrung unfähig erklärt. Arme Familien müsien am Peßach hungern oder unnütze große Unkosten machen, weil der Rabbiner diese oder jene Nahrungsmittel. als ]*En oder gewisse Geschirre zum „Koschern" untauglich bezeichnet. So manche Gemeinde weiß davon ein Lied zu singen, wenn sie so glücklich war, ihre Rabbinerwahl aus einen TEnE zu treffen. Und doch sind solche uvvsr;s in der Regel schwäche Kapacitäten. Und solche schwache Kapacitäten und obscure Größen greifen in das Civil- und Criminalrecht, in die politisch-öconomischc Lage ihrer Gemeinden rückhaltlos ein, ohne daß man gegen ihre Entscheidung appelliren kann! Der Anarchie und Planlosigkeit unserer Geistlichkeit sind aucb die häufigen und endlosen Streitigkeiten um einen Rabbiner, Schächter und Vorbeter zuzuschreiben, die unsere Gemeinden ruiniren und die größten Uebel heraufbeschwören. Diese Anarchie und Planlosigkeit spiegelt sich auch in der Zerfahrenheit unseres Gottesdienstes, in der schrecklichen Unordnung der Synagoge und in der verwahrlosten und vernachlässigten Erziehung unserer Kinder ab. So weist der ganze Charakter unserer Religion auf die Rothwendigkeit einer festen Organisation unserer Geistlichkeit hin. Aber auch unsere politische Stellung im Staate macht eine solche Organisation zur Bedingung. Vorläufig sind wir bei uns von einer „freien Kirche in einem freien Staat" noch sehr weit entfernt. Der ganze Vau unserer Staatsverfassung, das Princip, daß der Monarch der Beschützer der rechtgläubigen Kirche ist und sie durch die von ihm eingesetzte Synode verwaltet, daß er die Oberaufsicht über alle anderen Kirchen, die in Rußland geduldet werden, hat u. s. w., macht uns die Verwirklichung jenes Cavour'schen Ideals zur Illusion. So lange mischt sich unsere Negierung direct und indirect in die religiösen Angelegenheiten aller Untcrthanen und selbstverständlich in die der Juden nicht ausgenommen, zu denen man überhaupt kein allzu großes Vertrauen hegt. Die „Kronsräbbiner" und die „Rabbincrcommissioncn" können uns als Beispiel dienen. Ja, die Kronsrabbinercommissionen können uns-auch als Beispiel dessen dienen, zu welchen Schritten die Negierung sich entschließen und zu welchen Resultaten sie gelangen muß, wenn sie in's Religionsleben einer Confession cingreift, ohne zugleich eine geistliche Organisation im Geiste der betreffenden Religion als Vermittlungsorgan zwischen der Kirche und dem Staate anzuerkennen. Wie sehr unsere Regierung mit ihren Kronsrabbinern Fiasco gemacht bat, habe ich im Brief III. gezeigt. Jedenfalls ergeht es ihr nicht bester mit der Nabbinercoinmission. Diese ist ebensowenig im Stande, den Anforderungen, welche die Regierung an sie stellt, nämlich religionsgesetzliche und rituelle Fragen zu entscheiden und ihr Auskunft über das religiöse Leben der Juden zu ertheilen, zu genügen, wie die Kronsrabbiner den an sie gestellten. Denn indem die Wahlen zu den Rabbinercommissionen sehr von den örtlichen Behörden beeinflußt werden und die jüdischen Wähler in den meisten Fällen keine Ahnung haben, wozu sie Delegirte absenden, so geschieht - es, daß die ganze Rabbinercvmmission keine einzige rabbinische Autorität aufzuweisen hat, deren Beschlüsse für die Juden maßgebend sein könnten, oder die der Negierung genauen Bericht über die religiösen jüdischen Angelegenheiten erstatten könnte. Wir nehmen die gegenwärtige Rabbinercommission, die Gottlob als eine gelungene im Vergleich zu den bisherigen zu betrachten ist, als Beispiel. Sie besteht aus sieben Delegirten, von denen die meisten mehr oder minder bekannt sind. Aber auf welchem Gebietes Der von den Gouv. Kiew und Podolien gewählte Baron H. Günzburg ist sicherlich auch im Auslande als Banquier ersten Ranges bekannt. l)r. A. Harkawi, Vertreter von Wilna und Dr. I. Kaufmann, Vertreter von Odessa, sind der Erstere als Orientalist, der Letztere als Financier, sogar berühmt. Apotheker Mag. Schapiro, Vertreter von Kowno, soll in seinem Fache bei Weitem nicht der Letzte sein. Kaufmann Lubitz, Vertreter von Gorodono, M. Lewin, Vertreter von Minsk, und Kronsrabbiner Vlumenfeldt, Vertreter von Cherson, sollen jedenfalls in ihren Gemeinden in hohem Ansehen stehen. Das ist Alles sehr schön. Aber die Angelegenheit, über die sie, die Rabbinercommission, verhandeln soll, ist keine geringere als Sie sollen in .T^ffi j\W3 N12*?N ihr Urthcil fällen, sie sollen auch ein für alle Mal seststellen, ob Bigamie nach jüdischen Gesetzen gestaltet ist, sie sollen also die Autorität von und fein Concil autorisircn, und wer soll dies Alles? ein Banquier, ein Orientalist, ein Financier, ein Apotheker und ähnliche Theologen. Das ist allerdings sehr komisch, aber leider sehr wahr, und daher weiß ich nicht, ist es mehr komisch oder tragisch? Solche Mißverhältnisse und Uebelstände würden von selbst aufhören, wenn wir eine organisirte Geistlichkeit hätten. Es fragt sich nun, wie eine solche Organisation beschaffen sein muß, wenn sie ihrem Zweck entsprechen soll. Ist eine bureaukratische oder collegiale Verfassung vorzuziehen? Es ist gewiß ein Verdienst der vorgeschrittenen Cultur, getragen von reicher historischer Erfahrung, daß die bureaukratische der collegialen Ordnung Platz machen muß. Der Mensch wird immer Mensch bleiben und von dem menschlichen Privilegium, menschlich zu irren, nach Kräften Gebrauch machen. Dazu ist die Macht, welcher Art sie auch sei, ob weltlich oder geistlich, ein sehr verführerisches Ding, vor welchem die größten