Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 10 (4.3.1879)
- Date
- 1879-03-04
- Page
- Seite 148 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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148 Im Briefe IIT. habe ich dargethan, daß die Geistlichkeit' eine conditio sine i]ua non der Religion ist, daß erstere das Organ der letztem, welches folgende Functionen zu verrichten hat: die Principien der Religion echt und rein zu erhalten, ' ferner die Erscheinungsformen dieser Principien den Anforde- ' rungen des Ortes und der Zeit anzupassen und schließlich die! Neligionslehre in's Leben ihrer Bekenner übergehen und dieses von ihr durchdringen zu lassen. Soll nun eine Geistlichkeit j diesen ihren Verpflichtungen Nachkommen, so muß sie vc< Allem ein einheitlich geschloffenes Ganze mit einer Autorität! an der Spitze bilden und von streng disciplinarischen Normen j zusammengchalten werden, denen sich jedes Mitglied der be-i treffenden Geistlichkeit unbedingt unterordnen muß. Geschieht! dies nicht, so ist die Gefahr vorhanden, daß wir an Statt, einer Geistlichkeit nur einzelne Geistliche haben, daß wiederum i ein jeder dieser geistlichen Herren die volle Autorität der Geist-! lichkeit für sich beansprucht, daß er seine persönliche Ansicht , zum Canon erhebt, und daß wir, mit einem Worte, in jedem j Geistlichen einen unfehlbaren Papst im Kleinen bekommen, was j nur dazu angethan ist, einerseits die Reinheit der Religions-! lehre zu trüben und zu entstellen, die Einheit der Religions-. bekenncr, die Religionsgemeinschaft in ihren tiefsten Tiefen zu j i erschüttern und in Parteien und Seelen zu zersplittern und andererseits die Achtung vor der Lehre und deren Lehrern und das Vertrauen zu ihnen zu untergraben. So würde die Geistlichkeit! nicht blos ihre Aufgabe nicht lösen, sondern auch, in bester j Absicht und im frommen Eifer, der Religion zu dienen, nur! zerstörend auf sie und unheilvoll und verderbend auf deren j Bekenner wirken.! Gilt dies von der Geistlichkeit überhaupt, so gilt es im j Besonderen von der jüdischen. Denn selten giebt cs eine! Religion, welche so alle Zweige des bürgerlichen Lebens be-! rührt und so tief in das Civil- und Criminalrechtsverhältniß j und die politisch-ökonomische Lage ihrer Bekenner eingreift, wie eben die jüdische, die Trümmer einer einstmaligen hierarchischen Republik, rcsp. Monarchie, und selten giebt cs eine Religion, welche den Geistlichen einen solchen weiten Spielraum cinräumt, wie die jüdische, wo die ns rr*n eine solche große Rolle spielt, und wo auch die 2rC2*w rrün eine so große Freiheit der Interpretation zuläßt. Man denke . nur an fYPwSJ \3'T. rvCEw, oder an die Einführung von ^2* 712 und und ähnliche c'Wl rir.VJ, um zu begreifen, welchen ausgedehnten Gebrauch unsere Weisen von der Freiheit der Interpretation machten. Dies ist jedenfalls ein großer Vorzug der jüdischen Religion, den ein Jeder, der mit der Philosophie und Geschichte der Religion bekannt ist, ivohl zu würdigen wißen wird. Denn nur eine Religion, die nicht stabil und petrifact ist und ein ähnliches Verfahren in der Auslegung zuläßt, wie die jüdische, ist einer höheren Entwicklung fähig und im Stande, in aller Ewigkeit Großes zu leisten. Je weniger eine Religion den Zeitgeist und die örtlichen Strömungen ignorirt, je mehr sie die Bedürfnisse ihrer Bekenner berücksichtigt, desto intensiver vermag sie in alle Lebensverhältniffe einzudringen und sie zu durchgeistigen. Allein wie die Freiheit überhaupt, so ist auch die in Rede stehende der Gefahr des Mißbrauchs ausgesetzt, denn Freiheit geht unversehens in Willkür über. Die bereitwillige Zulässigkeit der Auslegung ist am wenigsten vor falschen Deutungen sicher. Soll nun die Auslegung nicht zu einer leeren, willkürlichen Kasuistik, die Entwicklung nicht zu einer Entartung werden, so muß es eine Controle geben, welche die Religion vor ähnlicher Gefahr schützt. Diese Controle findet ihren Ausdruck in der Autorität eines hierarchisch-collegialen oder bureaukratischen Instituts. Und in der That begegnen wir auch dieser Autorität bald mit dem ersten Auftreten des Mosaismus. Schon Moses ordnete an “wpn I2in ns. Nur sehen wir diese Autorität verschiedene Gestalten annehmen. Bald erscheint sie in Form von u':pT und pnruD in den rVi2'Äu zu Palästina, Babylonien, Sura, Neherdai und Pumbedita re. rc., bald in der Form von oder Nvwj, später r6ür. '52 *72 ö*N"i oder „Landrabbiner". Durch den Truck und die Verfolgung, welche in den letzten Jahrhunderten von allen Seiten auf uns einbrach, ist das ganze jüdische Leben immer mehr in Verfall gerathen und so verschwanden auch allmälig alle jene Institute. Aber das Vedürfniß nach einer Autorität hinsichtlich der Auslegung verschwand nie und nimmer. Dieses fand seinen Weg zur Befriedigung in rwVwTYl rvtaSw an die px '5 85 der Zeit; dieser Weg aber führte nicht immer zu befriedigenden Resultaten, schürte nicht selten die Flammen der Zwietracht in den Herzen der rabbinischcn Capacitäten und trug dazu bei, in einzelne Streitfragen nur mehr Dunkel und Verwirrung hineinzubringcn. Eine solche improvisirte außerordentliche Controle, ohne jede Organisation und die nicht von Allen anerkannt zu werden braucht, war am wenigsten berufen, dem Mißbrauch der Interpretation einen. Damm zu setzen und Ordnung im religiösen Leben unserer Glaubensgenoffen zu schaffen. So kam cs denn, daß in letzter Zeit neue Gesetze und Satzungen in unübersehbarer Masse entstanden, die den Geist des Mosaisnms erdrücken und die Reinheit seiner Lehre vielfach entstellen. So kam es denn, daß heutzutage von 'irgend einem Rabbiner, der seine Autorisation vielleicht der 1 Schwäche oder Jntrigue eines angesehenen Collegen zu verdanken hat, daß von einem solchen Rabbiner das Heil und ^Wohl ganzer Familien, ja ganzer Gemeinden abhängt. Er ■ hat zu entscheiden über Bigamie, Ehebruch und Legitimität der; Kinder, resp. Erben. Denn wenn auch bei uns die Ehe keine kirchliche im gewöhnlichen Sinne des Wortes ist, insofern als die Trauung weder in der Kirche, noch von einem Geistlichen vollzogen werden muß, so ist doch nirgends die Gültigkeit der; Ehe so sehr religionsgesetzlichen Bestimmungen unterworfen, als