Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 9 (25.2.1879)
- Date
- 1879-02-25
- Page
- Seite 134 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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134 ber That ist es Zeit, daß den Jnquisitiönchen und Jnquisitorchen das Handwerk gelegt wird, die sich bereits allzu lange innerhalb des deutschen Judenthums aufzuspielen suchen. Bei der allseitigen Freiheit, die jede Gemeinde und jedes Individuum besitzt, ihrer resp. seiner religiösen Ueberzeugung zu leben, ist es Niemandem gestattet, den Spion und Aufseher zu spielen, den öffentlichen Ankläger vorzustellen und hierzu sich aller möglichen Verdrehungen und Verleumdungen zu bedienen. Diesen Beruf verpönte schon die Thora und brandmarkt der Talmud. Ihm verfielen aber gerade die am öftesten, welche sich den Schein der äußersten Frömmigkeit und der devotesten Religiosität zu geben versuchen. Herab mit der Maske! Es ist keine Gottesfurcht, keine Liebe zur Religion — es ist nur ein Gewühl niedriger Leidenschaften! Wenn in solchen Leuten nur irgend ein wahres, aufrichtiges Gefühl für das Judenthum wohnte, so würden sie sich von selbst scheuen, die schmutzige Wäsche auf der Straße zu waschen, und zwar Wäsche, auf die sie selbst den ärgsten Schmutz erst gebracht haben. In einer Zeit, wo von allen Seiten eine Verfolgung der Juden wieder in Scene gesetzt wird, die Glaubensgenoffenschaft noch mehr lächerlich und anrüchig zu machen und auseinanderzureißen, dazu gehört doch ein völliger Mangel an Gewissenhaftigkeit, wenn nicht an Urtheil. Run, der richtige Weg ist in jenem Artikel angegeben. Mag ein Jeder so viel Selbstachtung besitzen, alle diese Angriffe und Schmähungen der jüdisch-rituellen Revolverpresse unbeachtet zu lasten. Man berücksichtige sie nicht, man lese sie nicht. Man erkenne endlich, daß man sich nur dann gewissermaßen schuldig fühlt, wenn man auf die Beschuldigung dieser Scribenten eingeht. Dann werden sie bald ihre Rolle ausgespielt haben. Berlin, 11. Febr. Ueber den Vorgang mit Professor I)r. Heinrich von Treitschke wird in anscheinend unparteiischer Weise folgendermaßen berichtet: „In einer seiner Vorlesungen über die neueste Geschichte, speciell über die Entwicklung der deutschen Verhältnisse zur Zeit des Regierungsantritts Friedrich Wilhelm IV., soll er jüngst folgende Aeußerung gethan haben: „Ilm eines Judenhauses (Rothschild) willen, das die Schattenseiten seiner Racc sichtbar zur Schau trägt, wurde ein großes Volk, dessen edelste Söhne mit ihrem Blute das Geld dem Feinde abgerungen hatten, 25 Jahre lang an der Rase herumgeführt." Ueber diese, nicht gegen die Juden als solche, sondern nur gegen eine bestimmte jüdische Familie gerichtete Aeußerung fühlte sich ein jüdischer Zuhörer verletzt und richtete an Herrn v. Treitschle ein Schreiben, worin er um die Bestätigung jener gehörten Worte bat. Herr v. Treitschke nahm Veranlassung, in einer seiner nächsten Vorlesungen auf den Vorfall zurückzukommen, um zu erklären, daß er mit der fraglichen Aeußerung keinen consessionellen Haß habe erregen wollen, daß er vielmehr sein Urtheil'aus der damaligen Zeitstimmung heraus formulirt habe. Er selber zähle nicht wenige Juden zu seinen näheren Bekannten und Freunden, er habe nur gegen die deutschfchädlichen Einflüsse dieses internationalen Bankhauses seine Entrüstung ausdrücken wollen. Sein Urtheil sei ein rein historisches und er könne davon Nichts zurücknehmen." Hiermit hat die Sache nur Interesse für das Haus Rothschild. Berlin, 1 l. Febr. Dem Rabbiner der hiesigen jüdischen Gemeinde, Di*. Aub, welcher vor Kurzem sein fünfzigjähriges Doctorjubiläum begangen hat, ist von der philosophischen Facultät der Universität München, von welcher er vor 50 Jahren promovirt worden, sein Doctordiplom erneuert und mit der Ueberreichung 'desselben am Jubeltage der hiesige Professor Ui-. Steinthal, im Namen der Universität, betraut worden. Der Jubilar war'über diese ganz unerwartete Ehrenbezeugung seitens der Universität hoch erfreut. Cülllen.z, 0. Febr. Um die große Ungleichheit der auf die Volksschulen bezüglichen Bestimmungen in Bezug auf die Zeit und Dauer der Schulferien zu beseitigen, hat der Cultusministcr den Ober-Präsidien eine Ferienordnung für die Volksschulen zugehen lassen. Die hauptsächlichsten Bestimmungen derselben sind folgende: Die gesammte Ferienzeit im Verlaufe eines Jahres wird auf 03 Tage festgesetzt mit Einschluß der in die Ferien fallenden Sonn- und Festtage.(bezw. für jüdische Schulen: Sabbathe und jüdische Festtage). Schulfrei, jedoch in die Ferienzeit nicht einzurechnen, sind die außerhalb der Ferien fallenden allgemeinen kirchlichen (bezw. jüdischen) Feiertage, der Geburtstag Sr. Majestät des Kaisers und der Sedantag. Dagegen sind rein örtliche Fest- und Feiertage aller Art, wie auch solche Wochentage, an denen in einzelnen Gegenden der Unterricht in Veranlassung des Gottesdienstes ausgesetzt wird, wie die Feiertage der Fastenzeit (bezw. in den jüdischen Schulen die Fast- und Halbfeiertage) auf obige 03 Tage anzurechnen. Beginnt der Unterricht wieder an einem Montage (bezw. in den jüdischen Schulen an einem Sonntage), so ist der diesem vorhergehende Sonntag bezw. Samstag) nicht in die Ferienzeit einzurechnen.' Für Schulen in Städten kann die Ferienzeit auf 4‘J Tage jährlich beschränkt werden, für deren Berechnung die Bestimmung im § l gleichfalls maßgebend ist. Die Ferien sind in der Regel so zu oertheilen, daß I) auf dem Lande und in den Städten 3 -4 Wochen auf die drei kirchlichen Hauptfeste (bez. in den jüdischen Schulen auf das Passah-, Wochen- und Laubhüttenfest)', 2) die übrige Zeit der Ferien bei den Landschulen in die Erntezeit und bei den Stadtschulen in die Sommer-, resp. Herbstzeit (bezw. in den jüdischen Schulen theils in die Sommer-, theils in die Winterzeit) fällt. Die Ferien-Ordnung tritt'mit dem I. April 1870 in Kraft. Hunnover, u. Februar. (Privatmitth.) Nach der Schwurgerichtsstatistik betrug in den sieben Schwurgerichtshöfen unserer Provinz im Jahre 1 <s78 die Zahl der Angeklagten 387, von denen