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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-02-18 · Heft 8 (18.2.1879) · p. Seite 119

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 8 (18.2.1879)
Date
1879-02-18
Page
Seite 119 (sequence 7)
Language
German
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119 während fte ihre eigene Mutter täuschen soll! Ist das nicht abscheulich? Ich weiß Wohl, daß der betreffende Abba antworten wird, daß er eine Seele retten wollte. Aber fehlt es denn in Paris an katholischen Seelen, welche im Sinne der Kirche zu retten sind, daß man sich so heimlich in das Innere einer jüdischen Familie schleicht, um dort das Gewissen eines geistesschwachen Kindes zu rauben und die Liebe einer Mutter zu täuschen, nur weil sie Jüdin ist? Italien. 91 Ullt, 4. Februar. Da wir einmal die Aeußerungen des jetzigen Ministers des Auswärtigen, Depretis, in der rumänischen Angelegenheit im Senate verzeichnet haben, so müffen wir auch bemerken, daß er im Abgeordnetenhaus sich durchaus nicht mit derselben Bestimmtheit über diese Frage äußerte. Der Abg. Pierantöni wollte sofortige Anerkennung Rumäniens ohne Rücksicht auf die Judenfrage. Der Ministerpräsident erwiderte: Was Rumänien betreffe, so sei dasselbe in der That unabhängig geworden, nachdem es aufgehört habe, ein Vasall der Türkei zu sein. Es sei nothwendig, daß der Artikel des Berliner Vertrages, welcher die Gleichberechtigung der Juden in Rumänien feststelle, ausgeführt werde. Belgien. Brüssel, 7. Februar. (Privatmitth.) Endlich ist unsre Friedhofs-Angelegenheit, und wie wir meinen, in befriedigender Weise gelöst worden. Es ist dies um so angenehmer, als in der letzten Zeit einige unangenehme Vorfälle cintraten, welche hierauf Bezug hatten. Das Consistorium hat nun, namentlich durch die Bemühungen des Herrn Groß-Rabbincn Astruc von der Ortschaft Koeckelberg in der nächsten Umgegend von Brüssel, ohne zu dem städtischen Bezirk zu gehören, einen ansehnlichen abgegrenzten Platz auf dem Friedhofe derselben für die hiesige jüdische Gemeinde erworben. Diese peinliche Frage ist hiermit aus der Welt geschafft. Serbien. Nisch, 2. Febr. Nachdem die Skupschtina die Regierungsvorlage betreffend die Aufhebung des Verfassungsartikels, welcher die Juden in Bezug auf. die denselben zustehenden bürgerlichen Rechte beschränkt, nunmehr einstimmig endgültig genehmigt hat, ist nur noch die Sanction der außerordentlichen (großen) Skupschtina erforderlich. — Eine nähere Erklärung dieser Nachricht giebt uns folgender Bericht der „Pol. Eorresp." aus Belgrad: Es sei, um dem Berliner Vertrage loyal nachzuleben, die Frage, der gänzlichen Abschaffung aller auf die Juden bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen schon in der im vergangenen Sommer in Kragujevatz abgehaltenen National-Skupschtina auf die Tagesordnung gesetzt worden. In einer geheimen Sitzung nahm damals die Skupschtina die betreffende Regierungsvorlage an. Da aber ein Artikel der serbischen Constitution bestimmt, daß eine Modification der Berfaffung in zwei ordentlichen Skupschtinas vorgängig beschlossen werden soll und erst dann der großen National-Skupschtina der Constituante! vorzulegen sei, so wurde der letzten ordentlichen Skupschtina dieselbe Regierungsvorlage gleichfalls vorgelegt. Auch jetzt brachte man die Vorlage in einer geheimen Sitzung am 25. d. M. ein, und sie wurde einstimmig angenommen. Nun erübrigt zur gänzlichen Abolirung der Schranken für die vollständige Gleichberechtigung der Juden noch die Einbringung des betreffenden Gesetzentwurfes in der großen National-Skupschtina, welche noch im Laufe dieses Sommers zu diesem Zwecke einberusen werden soll. Numänien. Bukarest, 7. Febr. Ter Minister des Auswärtigen, Campincano, nahm bei den Berathungen des Senats Veranlassung, in ausführlichster Weise auf die Frage der Gleichstellung der Juden einzugehen, und macht dabei hauptsächlich geltend, daß die politische Lage des Landes die politische Gleichstellung der Juden zu einer unabweisbaren Nothwendigkeit mache. (Es läßt dies allerdings die Hoffnung erstehen, daß wenigstens aus dem Papiere die Gleichberechtigung in Rumänien ausgesprochen werde.' In der That haben Ereignisse der letzten Tage den Rumänen wieder einmal sehr nahe gelegt, daß sie des Beistandes der Großmächte nicht entrathen können und daß cs daher ihr eigenstes Interesse erfordert, dem gerechten Willen derselben zu genügen.) Galatz, 4. Febr. (Privatmitth.) Unsere Angelegenheiten stehen unverändert, wir erwarten nur alles vom Auslande, denn nur ein Druck von dort kann auf unsere Politiker bestimmend wirken. Wir hoffen, daß die Westmächte ihre bisherige Festigkeit in dieser Frage beibehalten werden. — In Küstendjc (Hafen am Schwarzen Meere) in der jüngstens an Numänien cedirten Tobrudscha, wurde bei den diesjährigen Municipalwahlen seitens der griechischen Bevölkerung ein Grieche, seitens der mohamedanischen ein Mohamedaner, und seitens der bulgarischen ein Jude in den Municipalrath der Stadt gewählt! — Indessen hören wir, daß die rumänischen Behörden in der Dobrudscha den Juden den Kauf von Häusern nicht legalisiren wollen, trotzdem die Türken dies früher gestatteten. Desgleichen wollen die russischen Behörden in dem unlängst seitens Rumäniens cedirten Bessarabien den Juden keinen Häuserkauf legalisiren. Diese unsere bessarabischen Glaubensgenoffen sind wahrlich von dem Regen in die Traufe gekommen! —

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