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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-02-18 · Heft 8 (18.2.1879) · p. Seite 118

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 8 (18.2.1879)
Date
1879-02-18
Page
Seite 118 (sequence 6)
Language
German
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118 Aehnlich lauten die Nachrichten aus Oldenburg, Braunschweig und Anhalt. Die Frage ist nun, wie diesen Uebelständen abzuhelfen sei? Der Bericht kommt zu demselben Schlüsse, zu welchem Sie im Leitartikel Ihrer vorigen Nummer gelangt sind, daß man hierin nicht nach einer Schablone, sondern nach den localen Verhältnissen Vorgehen muffe. Es trifft sich an vielen Orten, daß die benachbarten Kleingemeinden von einer größeren Gemeinde aus hinsichtlich des Religionsunterrichtes versorgt werden könnten. An anderen Plätzen wäre ein Bezirkslehrer für eine Anzahl naheliegender Ortschaften anzustellen. Nicht minder würde durch einen.Zuschuß manche Gemeinde in den Stand gesetzt werden, einen Religionslehrer anzustellen. Ein Hauptmangel ist, daß es an jedweder Aufsicht nach dieser Richtung hin fehlt. Es wird deshalb von manchem Referenten die Betrauung mit der Bezirksaufsicht an Rabbiner empfohlen. Das wäre sehr gut, wenn man dieser Bezirksaufsicht eine gesetzliche Befugniß verschaffen könnte, ohne diese wird jede Aufsicht wirkungslos sein. Immerhin ist es dankbar anzuerkenncn, daß der Ausschuß auf diesem Wege Klarheit in die hochwichtige Angelegenheit zu bringen und das Interesse dafür zu wecken versuchte. Wir hoffen, daß sich daraus auch Thatsächliches entwickeln werde. Heilbronn, 9. Febr. (Privatmitth.) Aus der Sitzung des Württembergschen Abgeordnetenhauses vom 7. Febr. d. I. ist folgender Zwischenfall zu bemerken. Freiherr v. Gültlingen, ritterschaftlicher Abgeordneter und Kreisrichter am Gerichtshof zu Heilbronn, hat gelegentlich der Berathung des Berichts der Justizgesetzgebungscommission über den Entwurf eines Gesetzes, betr. Aenderungen des Landespolizeistrafgesetzes vom 27. Dec. 1871 und das Verfahren bei Erlaffung polizeilicher Strafverfügungen, folgendes Dictum gethan: „Es sei im höchsten Grade bedauerlich, daß Zeugen, die vor Gericht lügen, nickt mehr gestraft werden; bald werde man wohl auch den Meineid für straflos erklären, wenn noch länger das hebräische Element bestimmenden Einfluß auf unsere germanische Gesetzgebung übe." Präs. v. Holder: „Die Stelle in der Rede des Frei herrn v. Gültlingen, welche vom hebräischen Einfluß spreche, streife nahe an einen Vorwurf gegen eine ganze Claffe von Staatsangehörigen. Wenn in diesem Sinne gebraucht, müßte er die Aeußerung für unzulässig erklären." Frhr. v. Gültlingen: „Er habe nicht einer anerkannten Religionsgesellschaft und einer Bevölkerungsclaffe zu nahe treten, sondern eine Thatsache objectiv anführen wollen." Präs. v. Holder: „Die Aeußerung wäre jedenfalls bester unterblieben." Was muß man wohl zu dieser offenbar gegen Lasker gerichteten, zugleich aber die Gesammtheit der deutschen Juden im höchsten Grade verdächtigenden Expectoration eines württemi bergischen Richters sagen? Wie? Bei wem war der Meineid früher, und zwar nicht blos staatsgesetzlich, sondern auch religiös, auf's Schärfste verpönt, bei den „Hebräern oder bei den ' „Germanen"? Bon wem haben die Germanen die Zehn-! geböte? nicht von den Hebräern? Welcher Theil der Bevölkerung läßt sich am ungernsten zum Eide überhaupt an und i fürchtet einen Meineid am meisten? Sind dies nicht nach der Anerkennung aller praktischen Richter die Juden? . . . Aber in der That, der Judenhaß ist eine Leidenschaft geworden, welche jede Gerechtigkeit und Urtheilskraft verblendet! Frankreich. Paris, 8 Februar. (Privatmitth.) Im neuen Ministerium haben unter 0 Ministem — 5 Protestanten Platz gej nommen. Da die Zahl der Protestanten in Frankreich die der; Juden in Deutschland nicht viel übersteigt, so ergiebt sich, auch j wenn man seinen Blick nach den anderen europäischen Staaten,! selbst England, wendet, daß schließlich die völlige Gleichheit; ohne Berücksichtigung der Eonfessionalität in Frankreich allein j die volle Geltung erlangt hat. . Paris, 6. Februar. Die Nr. 6 der ^.rob. ir,r. bringt ^folgenden Artikel: Ein unglaubliches Attentat auf die Ge- ' wiffensfreiheit, ein wahrer moralischer Raub ist soeben in Paris begangen worden. Vor fünfzehn Monaten wurde ein junges jüdisches Mädchen von ungefähr 16 Jahren von ihrer Mutter in eine Modisten-en§rc>>-Handlung gebracht, die von drei Schwestern, welche mit ihrer Mutter lebten, geleitet wurde. Das junge Mädchen erlernte ihren Beruf, kam jeden Abend nach , Hause und Alles ging auf das Beste. Plötzlich erfährt die Mutter, daß ihr Kind nicht mehr Jüdin ist!. Das arme Mädchen, das! nur schwach an Verstand war, war auf das Unverschämteste ' überredet worden. Man redete ihr ein, sie wolle ihre Religion wechseln, man führte sie zu einem Abbe-, der sie den Katechis- 1 mus lehrte, der sie zum Unterzeichnen eines Abschwörungsactes brachte; man taufte sie, sie veränderte ihren Namen. Man ließ sie ihre erste Communion machen. Alles dies geschah heimlich, ohne daß Jenmnd davon erfuhr, man bemächtigte sich dermaßen des Geistes des jungen Mädchens, man predigte so auf sie ein und dressirte sie so, daß sie während - fünfzehn Monate ihre Mutter täglich sah, ohne daß diese etwas ahnte. Nur ein reiner Zufall endeckte Alles! Wir .haben vergeblich in den klerikalen Blättern uns nach einen Dementi dieser unerhörten Nachricht umgesehen; wir wiffen übrigens, j daß die' Thatsachen wirklich wahr sind, wir könnten die Namen nennen, sie sind nicht minder erstaunlich, nicht minder betrübend.! Ein Priester also lehrt einem armen Mädchen zugleich die „wahre" Wahrheit und die Lüge zu bethätigen, lehrt sie zur selben Zeit die Lugend und die Heuchelei, offenbart ihr, j daß cs eine Mutier Gottes giebt, welche sie verehren soll.

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