Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 7 (11.2.1879)
- Date
- 1879-02-11
- Page
- Seite 100 (sequence 4)
- Language
- German
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100 nicht im Stande, die Wahrheit einzusehen - also Hilst nur die Verachtung, die man ihnen zollt, und mit der man an ihnen vorübcrgcht; sie können ja Keinen beleidigen, und wer sich mit ihnen cinläßt, beschimpft sich nur selbst. So haben wir es von dem Entstehen dieser unsittlichen und unreligiösen Schaar an gehalten, und unser Nath geht dahin: Thuet desgleichen, leset sie nicht und beachtet sie nicht! Dann wird es bald mit ihnen zu Ende gehen! 2f>ei/tiuicj 6iiacfaU/c(afcei,t. Deutschland. Berlin, 27. Jan. Die schon mehrfach zur Anregung gekommene Frage, ob ein Geschworener mosaischen Glaubens verpflichtet ist, am jüdischen Sabbath an den Verhandlungen des Schwurgerichts sich zu bethciligen, wurde am Freitag wieder einmal bei dem hiesigen Kreisschwurgericht ventilirt, indem ein jüdischer Geschworener um seine Dispensation für den Samstag nachsuchte, unter der Begründung, daß er nach seinen Glaubenssatzungen an diesem Tage keinerlei Geschäft oder Schreibwerk verrichten dürfte. Der Gerichtshof erklärte sich zu seinem Bedauern nicht in der Lage-, dem Gesuche zu willfahren, da weder in dem Gesetze vom 3. Juni 1840, noch in der Verordnung vom 3. Mai 1852 eine hierauf bezügliche Bestimmung enthalten sei. — Es gilt als ausgemacht, daß der Geb. Legationsrath v. I asm und zum deutschen Gesandten in Bucharest bestimmt ist, jedoch diesen Charakter nicht eher erhalten wird, als bis die Gleichstellung der Juden durch alle Instanzen der rumänischen Gesetzgebung ausgesprochen und danüt auch in diesem Punkte der Berliner-Vertrag erfüllt sein wird. Die „Germania" ist freilich bamil sehr unzufrieden; denn die Erklärung des Fürsten ^Carl in seiner Thronrede reiche vollständig aus, um die Forderung des Berliner Vertrags als erfüllt anzusehen. Bekanntlich nehmen dieses Blatt und seine Partei es im Kampfe für „die Wahrheit und das Recht" nicht sehr genau und bieten oft genug den Schein für das Wesen aus. Berlin, 2. Februar. In der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses folgte der mündliche Bericht der Vudgetcommission über den Antrag WindtHorst (Meppen) zu Cap. 127 Tit. 3 der dauernden Ausgaben des Cultusetats. Der Antrag ging dahin, den Titel, welcher eine Summe zur Verbesserung der äußeren Lage von Geistlichen aller Bekenntnissen fordert, auch auf jüdische Neligionsdiener auszudehnen. Die Commission beantragt, den Antrag Windthorst abzulehnen, zugleich aber die Petition des Rabbiners Haib aus Hohenzollern um Gewährung eines Gehaltszuschusses der königlichen Staatsregicrung zur Berücksichtigung zu überweisen. Nachdem Referent - Magdzinki den Antrag der Budgetcommission empfohlen, ersucht Windthorst (Meppen, die Staatsrcgienmg, wenigstens für die Zukunft Mittel zur Verbesserung! der Lage jüdischer Neligionsdiener zu schaffen. Lipke constatirt, in der Budgetcommission habe der Vertreter des Finanzministers bereits eine Zusage gegeben, die im Wesentlichen aus Erfüllung des vom Abgeordneten Windthorst ausgesprochenen Wunsches hoffen laffe. Nach kurzer Discussion werden die Anträge der Budgetcommission genehmigt. (Wir müssen anerkennen, daß wir diesen ersten Schritt zu der dereinstigen Befriedigung unserer gerechten Ansprüche dem Führer der Centrumspartei zu danken haben, noch dazu, da wir nicht hören, daß eine Bemühung nach dieser Richtung hin von einem derjenigen Abgeordneten geschehen sei, von welchen man sie fordern konnte. Für das Austrittsgesetz verwandten sich alle Abgeordneten jüdischer Religion; sür die Subvention jüdischer Neligionsanstalten und Neligionsdiener hat Keiner von ihnen ein Wort der Fürsprache. Man nennt dies Delicatesse! Wenn aber jeder Abgeordnete ein Vertreter des ganzen Volkes ist, gehören die Juden nicht zu diesem? Red.) Breslau, 28. Jan. (Privatmitth) Das hiesige jüdischtheologische Seminar hat seinen Jahresbericht veröffentlicht. Es zählte 27 Hörer, also etwas weniger als früher; 6 wurden immatriculirt, von denen 3 als Hospitanten. 3 wurden am gestrigen Stiftung stage als Rabbiner entlasten. Die im verflossenen Jahre den Zwecken der Anstalt zugefloffenen Spenden sind zwar nicht von Belang, erweisen jedoch immerhin, daß das Interesse an derselben im Publicum nicht erlischt. Die dem Berichte vorangehende Abhandlung ist von Profeffor Oe. H. Graetz verfaßt: „Das Königreich Mesene und seine jüdische Bevölkerung." (S. Literarische Notizen.) Breslau, 30. Jan. "Privatmitth.) Was in Nr. 5 von hier aus über die Nichtwahl des Dr. jnr. Honigmann zum besoldeten Stadtrath berichtet worden, hat seine vollkommene Nichtigkeit. Nur möchte ich noch ein besonderes Moment hinzufügen. Es ist dies die hier notorische Thatsache, daß der Haupthcerd der Agitation gegen die Wahl Honigmann's (für die sich beiläufig noch Herr v. Forckenbeck warmstenS interessirte) in einer der hiesigen Freimaurerlogen war, die eine große Menge von Mitgliedern in der Versammlung hat und in wichtigen Fragen, namentlich wenn es sich um Personen handelt, leider ihren schwer zu beseitigenden Einfluß in die Wage legt. Die Maurerei ist hier entschieden jndenfeindlich, und überträgt diese Gesinnung hoch hinauf in gebildete, iü- :tclligentc und sonst durchaus liberale Vürgerkreise.