Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 6 (4.2.1879)
- Date
- 1879-02-04
- Page
- Seite 90 (sequence 10)
- Language
- German
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90 Zugestandniß religiöser Duldung in beiden Staaten. (Hieraus geht hervor, daß die Römerfahrt RoseLti's erfolglos geblieben.) > Belgien. Brüssel, 21. Januar. In der ersten Sitzung des Abgeordnetenhauses hat der Unterrichtsminister einen Gesetzentwurf über das Elementarschulwesen vorgelegt, nach welchem jede Orlsgemeinde eine öffentliche Volksschule herzustellen hat, in welcher zwar die Sittenlehre, nicht aber die Religion gelehrt werde Dann heißt § 4 wörtlich, „Der Religionsunterricht ist der Fürsorge der Familien und der Geistlichen der verschiedenen Bekenntnisse überlassen, Eine Räumlichkeit in der Schule wird den letzteren zur Verfügung gestellt, damit sie darin, sei es vor oder nach der Elaffcnstunde, den die Schule besuchenden Kindern ihrer Kirchengemeinde den Religionsunterricht ertheilen können." Serbien. Belgrad, 20. Jan. Tie Skuptschina hat die Regierungsvorlage betreffend die Aufhebung des Verfassungsartikels, welcher die Juden' in Bezug auf die denselben zustehenden bürgerlichen Rechte beschrankt, einstimmig angenommen. Rumämen. Bukarest, 20. Januar. (Privatmitth.) Die hiesige Regierung macht noch immer bei den Cabii etten der Großmächte die möglichsten Anstregungen, um der Gleichstellung der Juden i aus dem Wege gehen zu können. Sie will um jeden Preis j erreichen, daß die Großmächte ihre Consulen in Gesandtschaf- > ten umwandele, weil hierdurch die Unabhängigkeit Rumäniens. auch formell anerkannt wäre. Sobald dies geschehen wäre,' würde sie sich um jene Bestimmung des Berliner Vertrages, g^rnicht '"‘'fr** kümmern. ^ie giebt freilich dadurch zugleich; zu erkennen, daß sie auf spätere Einsprüche der Großmächte! nichts mehr geben würde, etwa mit Ausnahme von Oesterreichs und Rußland ihren Rachbaren, welche bereits auf die Intenj Lionen der hies. Regierung cingegangen sind. Allein die toicr anderen europäischen Großmächte scheinen sich hierfür nicht bereit zu zeigen. Wir haben erfahren, daß Rosetti in Rom nichts . ausgerichtet habe, und bei Waddington in Paris wird er dies gewiß nicht, da dieser Staatsmann die Sache der Gleichstellung im Berliner Congrcß geführt und jene Bestimmung des Vertrages beantragt hat. Für England entwickelt man noch besonderen Eifer. Johann Ghika hat ein langes Schreiben an die Times gerichtet, das diese auch veröffentlichte, in welchem er die alte Melodie anstinunt, die Juden seien das öconomische Verderben des Volkes, und die Gleichstellung würde den Bestand des Staates bedrohen. Das letztere ist nun gar lächerlich. Die Existenz der Juden in einem Staate ist mit der Existenz desselben so identisch, daß sie in allen Ländern dem Staate, wie sie es nur vermögen, aufs Treueste dienen. Hiergegen kann auch nicht ein einziges Beispiel angeführt werden. Aber auch die öconomische Behauptung ist eitel Trug. Die Juden bilden erst den zwanzigsten Theil der Bevölkerung Rumäniens. Sollte dieser im Stande sein, die ökonomischen Verhältnisie der übrigen 19 Theile zu verderben?! Allerdings ist der Jude fleißig, sparsam und nüchtern, während im übrigen Volke die entgegengesetzten Laster nicht selten sind. Dann!aber muß ein Staat froh sein, einen Bruchtheil des Volkes ^mehr die angeführten Tugenden besitzen zu sehen, da ohne ihn die volkswirthschaftlichen Verhältniffe noch mehr rückwärts gehen würden. Aber die, von Eigennutz und Ehrgeiz angestachelten Leidenschaften haben die rumänischen Politiker so verblendet und sie haben sich in dem Widerstand gegen die Forderungen jeder gerechten Staatsweisheit so verrannt, daß von Einsicht und Kenntniß in dieser Angelegenheit nichts zu erwarten steht. Rußland. St. Petersburg, 17. Januar. (Privatmitth.) Endlich dürfen wir mit Gewißheit sagen, daß die Gleichberechtigung der russischen Juden von nun an nur eine Frage der Zeit ist. Es berechtigen uns dazu folgende Zeilen in der heutigen Nummer der Zeitung „Nowosti". „Als im Jahre 1872 beim Ministerium des Innern eine Commission für jüdische Angelegenheiten eingesetzt wurde, wurden zwei Mitglieder dieser Commission, die Geheimräthe N. Mjatschkoff und F. Terner, beauftragt, ein Project der Rechte, die man den Juden ertheilen soll, auszuarbeiten und der Negierung vorzulegen. In Erfüllung dieses Auftrages hat die Commission jetzt dem Neichsrathe denjenigen Theil des Projectes, der von den Rechten der Juden, welche Hochschulen absolvirt haben, handelt, vorgelegt. Das Project enthält folgende Punkte:! 1. Diejenigen Juden, die eine der folgenden Hochschulen! absolvirt haben: 1) eine Universität; 2) das St. Petersburger historisch-philolog. Institut; 3) das Njeshiner Historisch-philolog. Institut des Fürsten Desborodno; 4) das Moskauer Lyceum des Kronprinzen Nicolai; 5) das Jaroslawer Demidoff'sche juridische Lyceum; 6) das Lazareff'sche Institut der orientalischen Sprachen; 7) das Nowoalexandroff'sche Institut für Landwirthschaft; 8) die Veterinär-Institute in Kasan, Charkoff und Dorpat; 9) die Akademie, der Künste;