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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-02-04 · Heft 6 (4.2.1879) · p. Seite 87

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 6 (4.2.1879)
Date
1879-02-04
Page
Seite 87 (sequence 7)
Language
German
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87 steller zur Publikation des Strastenors im Feuilleton der! „Echtes. Volkszeitung." — Wir legen kein großes Gewicht! auf die Milde des Strafmaßes, die nur gegen einen Mann,! der schon wiederholt wegen Preßvergehen bestraft worden ist, auffällig sein muß. Genug, die gerichtliche Verurteilung fand statt. Dahingegen muß man sich über das Verhallen des Staatsanwaltes, der die Anklage erhebt, aber geradezu eine Vertheidigung führt, wundern! Diese Herren sprechen immer von einer Strömung im Volke gegen die Juden, während sie es sind, welche mit allen möglichen Anstrengungen eine solche Strömung hervorzurufen sich bemühen, die trotz dem im eigentlichen Volke nicht vorhanden ist. Breslau'. 24. Jan. (Privatmitth.) Der zum Oberbürgermeister von Breslau gewählte Justizrath Friedensburg ist kein Jude, obwohl er als solcher von der ultramontanen Presse „in Verruf" gebracht wurde. Als charakteristisch für. unsre hiesigen leider im hohen Grade von confessionellem Fanatismus zersetzten Verhältnisse erwähne ich, daß einige Tage vor dem Wahlacte in den hiesigen fortschrittlichen Zeitungen, also im Interesse des zur Fortschrittspartei gehörigen Herrn Friedensburg, ein Communique erschien, des Inhalts, daß genannter Candidat von christlichen Eltern als Christ geboren und laut vorliegendem Taufschein an dem und dem Tage in der evangelischen Pfarrkirche seines Geburtsortes getauft worden sei! Ich glaube, daß selbst als getaufter Jude Herr Friedensburg keine Chancen gehabt hätte. — Vielleicht interessirt es Sie auch, zu erfahren, daß Dr. Honigmann als langjähriges Mitglied der Stadtverordnetenversammlung, von der er erst vor drei Jahren zum Provinziallandtagsaögeordneren für die Stadt Breslau fast einstimmig gewählt wurde, für die vacante Stelle eines besoldeten rechtsverständigen Magistratsmitglieds von der „Wahl- und Verfassungscommission" vorgeschlagen war, aber im Plenum mit 5 Stimmen einem von der judenfeindlichen Fraction im letzten Moment aufgestöberten völlig unbekannten Candidaten (Kreisrichter einer kleinen Stadt mit ^jähriger Anciennetät) unterlegen ist, trotzdem die Häupter und angesehensten Mitglieder beider liberalen politischen Parteien innerhalb der Versammlung für Dr. Honigmann stimmten. Traurigste Zeichen der Zeit, die wir hier seit Decennien nicht erlebten! Darmstadt, im Januar. (Privatmitth.') Die zwischen der orthodoxen Separatgemeinde und der Haupt gemeinde dahier seit Monaten geführten Unterhandlungen sind nunmehr zum Abschlüsse gelangt, und so, daß zwar die sich empörenden Wogen wieder gedämpft, Ruhe und Frieden scheinbar wieder hergestellt, aber ein einheitliches Gemeindewesen nicht wieder erreicht worden ist. So.wie mir der Hergang der Sache bekannt geworden, soll er hier wieder gegeben werden ohne jeglichen Commentär.^— Im Monate November v. I. hat der Vorstand der Separatgemeinde, nachdem einige Zeit vorher das Austrittsgesetz promulgirt worden war, die Mitglieder derselben zu einer Generalversammlung einberufen, um den schon seit Jahren geplanten und herbeigesehnten Austritt aus der hiesigen Gemeinde zu berathen und zu beschließen. Von der darüber stattgefundenen Discussion ist nur der Beschluß ins Publicum gelangt: man wolle zwar en müsse seinen Austritt bei Gr. Stadtgericht sofort erklären, allein da die erste Austrittserklärung solange keine Rechtskraft besitze, als bis die zweite erfolgt sei, so wolle man in der Zwischenzeit*) gleichsam einen inoäu» vivendi aufsuchen und zu diesem Behufe mit dem Gemeinde- Vorstände in Unterhandlung treten. Nicht mit Einhelligkeit wurde dieser Beschluß gefaßt, denn mancher hatte jeden Versuck zur Vereinbarung widerrathen und den unbedingten Austritt empfohlen. — Ein von der Versammlung beauftragtes Comits richtete hierauf an den Gemeindevorstand folgende Proposition: Die Separatgemeinde wolle 5 Jahre lang die Steuer an die Gemeinde entrichten, wie. sie ihren Mitgliedern vom Gesetze auferlegt sei , nach Ablauf dieser 5 Jahre jedoch nicht mehr an der jährlichen normalen Steuer participiren, sondern dafür eine Pauschalsumme bezahlen. Würde der Vorstand datauf eingehen, so wolle sie bei. der Gemeinde verbleiben, den Austritt unterlassen. — Der Vorstand erwählte eine Commission, die mit. dem Comite der Separatisten eine gemeinschaftliche Sitzung anberaumte und abhielt, die aber zu keinem Resultate führte. Die Proposition war für die Gemeinde unannehmbar. Denn hätte diese sie angenommen, so würden sich voraussichtlich noch viele ihrer Mitglieder den Separatisten angeschlossen haben, bloß um sich ihrer Steuerpflicht zu entziehen, was einen Ruin der Gemeinde zur Folge gehabt hätte. — Der Vorstand, obgleich vom Wunsche beseelt, den Separatisten alle möglichen Concessionen einzuräum.en, um die Einheit der Gesammtgemeinde aufrecht zu halten, konnte dennoch die Proposition nicht annehmen und lehnte sie ab. — Der Vorstand kam ihnen nnt folgender Präposition entgegen, sie möchten, bei der Hauptgemeinde verbleiben und in dieselbe die ihnen zukommende jährliche Steuer entrichten, dafür wolle die Hauptgemeinde einen großen Theil des Budgets der Separatgemeinde auf ihre Kasse nehmen und derselben auf diese Weise eine namhafte Gegenleistung gewähren. Allein diese Proposition wurde anderseitig abgelehnt. Die Stimmführer der Separatgemeinde gaben an, sie, die Orthodoxen, dürften grundsätzlich einer Gemeinde nicht angehören und derselben, wenn möglich, keine regelmäßige jährliche Steuer zur Bestreitung ihrer cultuellen Bedürfnisse zahlen, welche Reformen eingeführt habe, die vom orthodoxen Judenthume verpönt seien wie z. B. Orgel rc. — Der Vorstand erließ nun ein Circular an alle die, L) Nach dem Gesetze soll die zweite Erklärung nicht vor Ablauf von 4 und nicht später als 6 Wochen geschehen. —

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