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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-02-04 · Heft 6 (4.2.1879) · p. Seite 83

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 6 (4.2.1879)
Date
1879-02-04
Page
Seite 83 (sequence 3)
Language
German
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83 Wirkungen auch Nachtheile mit sich, die erst überwunden werden müssen. Nicht selten stammen diese Nachtheile aus der früheren Zeit, aus einer üllzulürrge» Verzögerung in der Umgestaltung des Gesetzes. Solche Gesetze dann zu verurtheilen, indem man die nachtheiligen Wirkungen gegen sie zusammenhäuft, ohne die aus ihnen ersprießende segensreiche Entfaltung zu würdigen, ist nicht schwer, jH-vch sehr schädlich. Man muß an Verbesserungen, nicht aber an Umsturz derselben denken, der in vielen Fallen auch Har nicht mehr möglich ist. Nach anderer Seite hin vergessen die Herren, daß der Einfluß der Religion — wir sprechen von allen Confessionen — vielfach durch die dogmatische Verknöcherung und das geistlose Formenwesen abgeschwächt oder gar verkehrt worden ist. Gerade die Bildung des Herzens ist durch das kirchliche Regime vernachlässigt worden. Ein Gegner kann leicht einwenden, daß die Verbrecherstatistik in der RHeinprovinz, im katholischen Westfalen, in den streng katholischen. Theikerr Bayerns keine geringeren Zahlen aufzuweisen hat, obschon hier die Macht der Kirche über das Volk noch vollständig ist, wie gerade der „Culturkampf" erwiesen hat. Wir glauben daher, daß die „Erneuerung von Innen" auch innerhalb des kirchlichen Lebens stattfinden müsse. Schließlich hat es uns auch eine Befriedigung bereitet, unter den Zahlreichen Beispielen aus verderblichen Schriften, die der Verfasser ansührt, auch nicht ein einziges aus der Feder eines jüdischen Autors gefunden zu haben. Die Judenhetzer, welche stets die „Entchristlichnng" auf das Conto der Juden schreiben, mögen sich dies gesagt sein lassen. Nein, wo es die wahren Interessen der Religion und Sittlichkeit gilt, da hat das Judenthum ganz dieselbe Betheiligung wie eine aufrichtig christliche Ueberzeugung. Der Bericht sus LL»z a::t Uhein. II. Der wackere Vorstand der Synagogen-Gemeinde zu Linz, insonders dessen Vorsitzender -dm Marx Meyer hat auf unsre Veranlassung Erhebungen in seinen nächsten Kreisen gemacht. Dieselben ergaben: aus dem Kreise Neuwied: Rheinbrohl mit 31 jüdischen Einwohnern und 3 schulpflichtigen Kindern; Hönningen mit 27 jüdischen Einwohnern und 7 schulpflichtigen Kindern; im Kreise Ahrweiler: Ort gleichen Namens mit ca. 60 jüdischen Einwohner». In diesen Ortschaften besteht keine GemeindeOrganisation «sch dem Gesetze vom 23. Juli 1847, und die Kirrder besuchen die katholischen Schulen, und nehmen Theil an dem Unterricht in der biblischen Geschichte des Alten Testaments nach dem gekennzeichneten Buche des Dr. Schuster. Krus ka» Bezirke der nach obigem Gesetze organisirten Synagogengomcinde Sinzig: Niederbreisig mit 18 jüdischen Einwohnem und Remagen mit 57 jüdischen Einwohnern; am ersteren Orte nehmen die jüdischen Kinder in der katholischen Volksschule an dem biblischen Geschichtsunterricht des Alten Testaments nach Dr. Schuster Theil, in Remagen besuchen sie die evangelische Schule, werden in der biblischen Geschichte des Alten Testaments nach „Zahn's biblischer Geschichte" unterrichtet, hören jedoch auch den Unterricht des Neuen Testamentes mit an. Aus den zuerst angeführten Orten hören wir zwar nur vom Unterrichte in der biblischen Geschichte des Alien Testaments, indeß ist es unzweifelhaft, daß die jüdischen Kinder auch dein Unterricht im Neuen Testamente anwohnen müssen. An allen angeführten Orten ermangeln die jüdischen Kinder jedes jüdischen Religionsunterrichtes. Es sind dies nur wenige und kleine Kreise; aber sie geben uns ein Bild von den Zuständen in vielen Theilen des ' preußischen Staates, wo eben kleine Gruppen von Juden über! das Land zerstreut sind; und jemehr in den größeren und! mittleren Gemeinden die Fürsorge für die gottesdienstlichen Anstalten und dev Religionsunterricht Fortschritte gemacht.hat,! desto gründlicher stechen die Zustände auf dem Lande ab. Mit Recht zeigt der Bericht aus Linz darauf hin, daß unter ' solchen Umständen die religiöse Ueberzeugung der jüdischen ' Jugend, ohne eigene Nahrung gelassen und von den Einflüssen! der Schule beherrscht, theils ganz schwankend werden, theils! völlig verschwinden muß. Wir selbst haben in unsrer früheren Stellung mancherlei Erfahrungen gemacht, vielfach persönlich! dagegen angestrebt und diese Zustände damals dem Unterrichtsminister Eichhorn geschildert. Daraus mag in den, Gesetze vom 23. Juli 1847 § 62 geflossen sein: „Eine jede Synagogengemeinde ist verbunden, solche Einrichtungen zu treffen, daß es keinem jüdischen Kinde während des schulpflichtigen Alters an dem erforderlichen Religionsunterrichte fehlt." So unbestimmt dieser Paragraph auch ist, so hat er allein schon die Erhaltung des Theiles jenes Gesetzes, der die Organisation der Gemeinden betrifft, wiinschenswerth gemacht. Auch das Austrittsgesetz hat hieran nichts geändert, da es überall den Bestand der Synagogengemeinde voraussetzt. In den nicht nach diesem Gesetze organisirten Gemeinden hatte und hat Niemand anders als eine freiwillige Verpflichtung. Daß es daher anzustreben sei, daß an Orten, wo noch heule keine , nach dem Gesetze organisirte Gemeinde besteht, diese Organisation eintrete, ist einleuchtend. Indeß zeigt die Wirklichkeit, * daß auch in vielen kleineren Synagogengemelnden der Religionsunterricht völlig brach liegt, und entweder gar kein Lehrer | vorhanden, oder ein solcher, der die erforderliche Qualität nicht besitzt. Es fehlt da an Aufsicht oder auch an den Mitteln, um einen geprüften Lehrer angemessen zu. besolden , wie ihn derselbe § 62 fordert. Wollen wir gerecht sein, so müssen ■ wir zwei Ursachen für diese traurigen Zustände erkennen.

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