Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 5 (28.1.1879)
- Date
- 1879-01-28
- Page
- Seite 73 (sequence 9)
- Language
- German
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That leicht zu widerlegen. Der landrechtliche Begriff von Geistlichen kann doch nicht den Zusatz „und jüdische Neligionsdiener verhindern, sondern fordert ihn, wenn man nur den letzteren etwas geben wollte. Der historischen Ausführung steht einfach der Umstand entgegen, daß die jährlichen 3,305,731. M. nicht aus Fonds, sondern aus den Steuern erfließen, zu denen die jüdischen Staatsangehörigen ganz wie die christlichen beitragen. Wir haben also die wertere Berathung zu erwarten. Post», 10. Januar. Zu dem Berichtein vor. Nr. über die Entführung eines achtjährigen Judenmädchens aus Kalisch, um daffelbe in einem österreichischen Kloster taufen und erziehen zu lasten, welche Entführung der Vicar Prinz Radziwill vereitelte, indem er das Kind seinen Eltern zurückbringen ließ, fügen wir nach der P. Z. hinzu: „Die Frau, welche das Kind nach Ostrowo gebracht hatte, ist in Kalisch gefänglich eingezogen, gegen die Familie des Beamten Szajkowski ist eine strenge gerichtliche Untersuchung eingeleitet und auch der Pfarrer an der Vernhardinerkirche in Kalisch, Ksieski, bereits in Verhör genommen worden, da er im Verdachte steht, bei dem Stückchen betheiligt gewesen zu sein, um der allein seligmachenden Kirche ein neues Mitglied zuzuführen. Oesterreich-Ungarn. Lemberg, 10. Januar. Endlich sind auf Anordnung des k. k. Cultus-Ministeriums die Cultusrathswahlen für die israelitische Gemeinde in Lemberg ausgeschrieben worden. Der Wahlmodus ist so ziemlich nach dem Muster des preußischen Judengesetzes vom 23. Juli 1647 eingerichtet. Die sämmtlichen Wahlberechtigten sind nach dem Drittel ihrer ganzen Steuersunnne in drei Wählerklassen, von denen jede 7 Mitglieder des Cultusraths zu wählen hat, eingetheilt. Jndeß ist bei Bestimmung der ersten Wählerklasse die Intelligenz beachtet worden. Es heißt im Statut: „In den 1. Wahlkörper gehören diejenigen Wahlberechtigten, welche als Höchstbesteuerte zusammen das erste Drittel der directen Cultusgemeindesteuer entrichten, dann die wahlberechtigten Gemeindcangehörigen, welche a) als öffentliche Beamte fungiren, oder sich im Pcnsionsftande befinden; 1>) sich als Offiziere oder Militärpartheien mit Offizierstiteln in Pension oder definitiven Ruhestände befinden, oder mit Beibehaltung des Militärcharacters quittirt haben; c) einen academischen Grad, die Approbation als Magister der Chirurgie oder Pharmacie an einer Universität oder sonstigen Lehranstalt erlangt, oder nach Zurücklegung der Universitätsstudien die Richteramts-, Advokaturs-, Notars-, oberj politische Prüfung abgelegt haben; > ck) als jüdische Seelsorger und Rabbinatsbeisitzer (Daja-! nim) fungiren, oder gemäß Zeugniffes einer jüdisch-theologischen Lehranstalt die Befähigung zum Rabbinate besitzen; e) als öffentliche Lehrer angestellt sind, so wie f) jeder definitiv angestellte oder pensionirte Beamte der Cultusgemeinde." Es ist diese Bestimmung darum lobenswerth, weil sonst die erste Wählcrklaffe aus nur wenigen Mitgliedern besteht, in deren Händen denn ein, gegen die zwei anderen Wahlkürper gehalten, unverhältnißmäßig großes Wahlrecht liegt. — Im Juni 1879 soll ein zweiter galizischer Gemeindetag stattfinden, und werden schon jetzt Vorbereitungen zu den Vorlagen für diese Versammlung getroffen. Als hauptsächliche Gegenstände sind ins Auge gefaßt: ein Gemeinde-Musterstatut, die Angelegenheit der zu gründenden Rabbinerschule und eine Begräbnißtaxe für die israelitischen Gemeinden Galiziens. Letztere ist durch die bisweilen 'vorkommenden Ungeheuerlichkeiten, namentlich bei Beerdigung von Nichtortsangehörigen ein großes Bedürfniß. Türkei. Konstailtmopel, 2. Jan. Man schreibt dem „Wiener Fremdenblatt" von hier: Die hier in nicht geringer Anzahl lebenden Juden aus Oesterreich-Ungam und Deutschland besitzen seit Kurzem eine eigene Synagoge, in der der Gottesdienst ganz nach deutschem Ritus abgehalten wird und in der ein österreichischer Staatsangehöriger, Herr Liechtenstern, das Vorsteheramt bekleidet. Auch steht dieses Gotteshaus nicht, wie die anderen Synagogen des türkischen Reiches, unter der Ober-Aufsicht des hiesigen Chacham Baschi (Ober-Rabbiners) Rabbi J a kir, sondern unter dem Schutze der österreichisch-ungarischen und deutschen Botschaft, wodurch dasselbe eine fast uneingeschränkte Autonomie genießt. Vor einigen Tagen fand nun in dieser Synagoge die Trauung des Fräulein Klarfeld, Tochter des gleichnamigen österreichischen Bankiers hier, mit einem gewissen vr. Morgenstern statt. Während der Trauungs-Ceremonie wurde auch die Orgel gespielt, eine Neuerung, die in der hiesigen jüdischen Cultusgemeinde nicht geringes Aufsehen erregte. Natürlich sind die Orthodoxen, besonders die strenggläubigen Spaniolen, über diese Neuerung sehr irritirt und der Chacham Baschi hat seinen Gemeinde-Mitgliedern den Besiuh dieser Synagoge auf's strengste untersagt. Bonn, 19. Januar. (Notizen.) Am 12. d. wurde auf dem israelitischen Friedhofe in Wähnng bei Wien der Schriftsteller und beeidete Börsensensal I. S. Tauber unter außergewöhnlicher Theilnahme beerdigt. Sowohl Deputationen der Vörscnwelt als des Cchriftstellervereins „Concordia" und viele Schriftsteller hatten sich eingefunden, und nach dem Pre- 5