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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-01-28 · Heft 5 (28.1.1879) · p. Seite 69

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 5 (28.1.1879)
Date
1879-01-28
Page
Seite 69 (sequence 5)
Language
German
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anderen Völkern bei solchen traurigen Anlässen, da jene in J der Person Jesu nichts mehr anerkannten, als die übrigen j Völker in den Personen, die dem Volksfanatismus zum Opfer; fielen. Doch dies nur beiläufig. In der Sache handelt es sich darum, ob in der katholischen Volksschule eine solche Auslegung von Lehrbuch und Lehrer vorgetragen werde dürfe? In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 14. Januar beklagte der Abg. Witte, daß im städtischen Gymnasium zu Frankfurt a. M. ein Lehrbuch in Gebrauch sei, durch dessen Inhalt alle protestantischen Schüler und deren Eltern auf das Empfindlichste verletzt werden müßten, .da in demselben die protestantische Kirche und der König Friedrich der Große auf's Schärfste angegriffen werden. Der Negierungs-Commissar Geh. Rath Stander erklärte, wenn die Sache ihre Bestätigung finde, so werde man sofort Nemedur schaffen, da es nicht geduldet werden könne, daß in einem an Schulen eingeführten religiösem Handbuche Haß und Verachtung gegen andere Confessionen gepredigt werde. Wir wollen nicht voraussetzen, daß der Herr Negierungs-Commissar, indem er sich des Wortes „andere Confessionen" bediente, dies mit dem schon oft vorgekommenen Vorbehalte gethan habe, unter „Confession" nur die christlichen zu verstehen, so daß die Juden nach dieser Richtung hin für vogelfrei erklärt würden. - Da vielmehr das Gesetzbuchwo es die Verbreitung von Haß und Verachtung der Bürger unter einander für eine strafbare Handlung erklärte, durchaus keinen Unterschied zwischen den verschiedenen Neligionsgcnossenschaften machte, so muß der Schutz der Negierung in gleichem Maße allen Religionsgenossen' schäften zustchen. Daß aber in dem obigen Lehrsätze, wie er in dem Schuster'schen Buche ausgesprochen, also von den Schülern gelesen und gelernt, vom Lehrer bestätigt und auseinandergesetzt wird, das katholische Volk von Kindheit an zu Haß und Verachtung gegen die Juden, und zwar gegen die jetztlcbenden so gut wie gegen die früheren, erzogen und angestachelt wird, ist unsrer Meinung nach sonnenklar. Wenn man eine ganze Classe von Menschen als „Brudermörder" und zwar hier in höchster Potenz bezeichnet, wenn man als solche „die über die ganze Erde zerstreuten Juden, wäs sie doch noch gegenwärtig find, schon vor dem kindlichen Gemüthe brandmarkt: so muß sich in dem Herzen des Volkes ein solcher Haß und eine solche Verachtung festsetzen, daß diese Empfindungen sich in dem Derhältniß des katholischen Volkes zu seinen jüdischen Mitbürgern geltend machen und bei Gelegenheit und Thaten umsetzen müssen. Man wird cinwenden, daß ja doch in dem neutestamentlichen Geschichtsunterrichte es nicht ausbleiben könne, von christlicher Seite die Juden als betheiligt an dem Tode Jesu darzustellen und daß die Zerstreuung des jüdischen Volkes als eine Strafe dafür angegeben werde. Darin liegt jedoch ein großer Unterschied davon, daß schon beim Eintritt in die biblische Geschichte und von Beginn der Ereignisse an die sämmtlichen Juden für alle Zeiten als Kains» als Brudermörder und von Gottes Strafgerichte Verfolgte hingestellt werden. Dort ist es eine Handlung in der Zeit, die nach christlicher Meinung auch ihre zeitliche Folge hat; hier aber wird von Anfang an für alle Zeiten das Brandmal zahllosen ganz unbetheiligten Geschlechtern aufgedrückt. Geschieht dies nun noch dazu in Gegenwart jüdischer Schüler und Schülerinnen, auf welche sich bei solcher Gelegenheit die Blicke aller anwesenden Mitschüler richten, und wobei, wie die Erfahrung erweist, die Lehrer derartigen Auslassungen nicht selten einen ganz besonderen Nachdruck geben: so muß man dies als einen Mißbrauch der Schule anerkennen, welcher die Eltern ihre Kinder nicht zur Beschämung und Beschimpfung,- sondern zu einer würdigen, uuterrichtlichen und erziehlichen Behandlung anvertraut haben. Man wird es daher nur natürlich finden, wenn von dem Bescheide der Provinzialregierung an die höchste Instanz recurrirt wird. Es handelt sich dabei gar nicht um die Streichung des gedachten Satzes, also gewiß eine sehr bescheidene Forderung. Kommen wir nun zur Besprechung des zweiten Moments. Gal atz, im Januar 1879. 3\\x Iudenfrage in Uumiinieu. II. Diese bildet das Alpha und Omega der rumänischen Journale, und wo nur irgend ein ausländisches Blatt einen Artikel oder blos einige Worte in dieser Richtung bringt, gleich machen diese die Runde in den hierländischen Zeitungen, die natürlich ihren Commentar dazu geben. Ein im Pariser „Le Tcmps“ vom 2.'Z. December v. I. erschienener längerer Aufsatz — der gewiß in Bukarest geschrieben wurde — war Wasser auf die Mühle des „Romanul" (Organ von Bratiano-Rosetti; letzterer geht jetzt bekanntlich nach Berlin, London, Paris und Rom, um die diplomatischen Beziehungen zu reguliren, zu deutsch: über die Judenfrage zu unterhandeln). Dieses ofsiciöse Journal meint nun, nachdem es den „Le Temps“ citirt und commentirt, noch weiter, daß man schon wegen der öconomischen Rücksichten, der Sitten-, Tracht- und Sprachverschied enheit den Juden die Gleichberechtigung mit den Rumänen nicht zuerkennen kann. Obwohl darüber schon viel und oft geschrieben wurde, will ich doch versuchen, noch Einiges zu bemerken. Oeconomische Rücksichten! Angenommen — doch nicht zugegeben. Ich frage nur: haben die Armenier, Griechen und Bulgaren, die rumänischen Bauern, Pächter und Grundbesitzer besser behandelt, als die Juden dies thaten? Warum also sollten diese gerade den Sündenbock abgeben, warum will man an diesen sein Müthchen kühlen? Weil sie keine Protectoren an der Newa rc. haben, die für sie

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