Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 4 (21.1.1879)
- Date
- 1879-01-21
- Page
- Seite 54 (sequence 6)
- Language
- German
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54 stimmte Minimalzahl einer christlich-confessionellen Minderheit von Schulen,, die die Einrichtung eines besonderen katholischen beziehungsweise evangelischen Religionsunterrichts an höheren Schulen der Schulverwaltung zur Pflicht macht, nirgends vorgeschrieben ist. Dieffcits!vird seit längerer Zeit schon im Allgemeinen angenommen, das; bei 25 Schülern einer christlichconscsswncllen Minderheit die Nothwendigkeit der Einrichtung für die Errichtung eines besonderen katholischen Religionsunterrichts eines gesonderten Religionsunterrichts für dieselben von Anstaltswegen begründet sei. Dies schließt aber nicht aus, daß, wenn die Verhältniffe cs erheischen und die Mittel vorhanden sind, auch bei einer geringeren Zahl von Schülern, ein solcher Unterricht eingerichtet tverdcn kann. Der Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten. Falk. An das Königl. Provmzial-Schulcollegium zu R." U. II. 8281. Hiermit ist diese liberale Verfügung wieder nur auf die christlichen Confessionen beschränkt. Wir erkennen daraus abermals, wie der Mangel eines Unterrichtsgesetzes wirkt. Denn grundsätzlich nach der Bestimmung der Verfassung sollte ein Unterschied zwischen so und so viel katholischen oder evangelischen und so und so viel jüdischen Schülern nicht gemacht tverden. Dieselbe Verfassung verheißt aber ein Unterrichtsgesetz, und so lange dies fehlt, bleibt die bisherige Unbestimmtheit bestehen, innerhalb derer viele vom Gesetze zu bestimmende Momente von der Verfügung der Provinzialeollcgien und des Ministeriums abhängen. Aus Baden, 5. Januar. Die „Germania" läßt stch schreiben: „Die von uns bereits gemeldete Nachricht von der in Külsheim erfolgten Besetzung einer seither stets nur von Katholiken innegehabten Lehrerstelle durch einen Juden hat in den betheiligten Kreisen große Erbitterung (! V!) hcrvorgerufen, und zu verschiedenen Vorstellungen an die Behörden geführt. Der Bad. Beob. (ein extrem ultramontanes Blatt!) meint, daß in der Gemeinde die Erfordernisse absolut nicht vorhanden seien, welche die Behörde berechtigten könnten, einen Lehrer der Minderheit anzustellen. Es hätten in Külsheim nie confesstonell geformte Schulen bestanden, und es hätten die Juden durch die neue Ordnung der Dinge keinen Lehrer verloren, da sie früher auch keinen hatten; ein Gemeindebeschluß liegt ebenfalls in dieser Hinsicht nicht vor. Allerdings gehe die Rede, daß die Stadtväter den Beitrag von l 50 Mark für den Religionsunterricht der jüdischen Kinder verweigert, und es darauf ankommen lasten, daß man ihnen einen jüdischen Lehrer schicke. . Den scheine nun auch die Oberbehörde nach Külsheim gesandt zu haben, ohne zu bedenken, daß sie zwar 20 Judenkindern den Religionsunterricht sichert, dagegen 255 Christenckindern denselben verkümmert." Es versteht sich von selbst, daß auch an dieser Simultan schule den Schülern jeder Eonfession der confessionelle Religionsunterricht ertheilt wird. In den profanen Fächern muß der Lehrer alles specisisch Confessionelle verineiden, mag der Lehrer, welcher Eonfession es sei, angehören. Wie daher die Anstellung eines jüdischen Lehrers den katholischen Religionsunterricht verkümmern könne, ist nur ultramontanen Geistern sindbar. Sie mögen immerhin behaupten, daß in einer Sinmltanschule der katholische Religionsunterricht überhaupt verkümmert sei — die Eonfession des Lehrers thut nichts dazu, es sei denn, die Herren setzen voraus, der katholische Lehrer genüge der übernommenen Pflicht nicht, und bringe doch das specisisch Confessionelle in den Profanunterricht hinein. Ostrowo, 7. Januar. Eine moderne Mortarageschichte macht hier nicht geringes Aufsehen. Rosa Haase, ein neunjähriges Mädchen gut situirter jüdischer Eltern aus Kalisch, machte daselbst die Bekanntschaft einer gleichaltrigen katholischen Spielgenossin. Die Eltern der Letzteren fanden nach längerer Zeit an dem geweckten schönen Judenmädchen Gefallen und beschlossen, dieses ohne Vorwissen seiner Eltern taufen zu lassen. Zu diesem Behufs setzten sie sich mit einer verläßlichen katholischen Bediensteten in Verbindung, der sie aufgaben, das Judenmädchen zum gedachten Zwecke in ein Kloster nach- Krakau zu bringen. — Die Bedienstete hatte den Weg über Ostrowo geivählt, und war hier zur Morgenandacht mit dem Judenmädchen in die katholische Kirche gegangen. Das Mädchen, dem die kirchlichen Ccremonien neu waren und das sich in kindlicher Neugierde nach allen Seiten bewundernd umfah, hatte die Aufmerksamkeit des die Messe lesenden Vicar Prinzen Edmund Nadziwill erregt, der nach beendetem Gottesdienst auf dieses Mädchen zutrat und alsbald durch seine Begleiterin in ihrer Angst den ganzen oben geschilderten Hergang der Sache erfuhr. — Prinz Nadzilvill ließ noch denselben Tag durch seinen Adlatus das Kind über die Grenze bringen und seinen bekünnnerten Eltern zuführen. Gegen die Verführer des Kindes und deren Helfershelferin ist russifcherseits die Untersuchung eingeleitet worden. Linz am Rhein, 10 Dec. (Privatmitth.) In Folge des Erlasses der k. Negierung zu Coblenz, von welchem wir in vor. Nr. berichtet haben, sind die jüdischen Schüler und Schülerinnen in Erpel, Unkel und Nheinbreitbach von der Theilnahme an dem biblischen Geschichtsunterricht in den katholischen Volksschulen dispensirt worden. Ihrem Wunsche gemäß, theilen U»ir Ihnen den Wortlaut des gedachten Erlasses, soweit er diesen Gegenstand und das Schuster'sche Buch betrifft, mit. Es heißt daselbst. . - „Wir eröffnen dem Vorstand, daß wir Anweisung ertheilt haben, die jüdischen Schulkinder fortan zu allem ^christlichen' Religionsunterricht der gedachten Schulen, auch zu dem in der