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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-01-21 · Heft 4 (21.1.1879) · p. Seite 51

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 4 (21.1.1879)
Date
1879-01-21
Page
Seite 51 (sequence 3)
Language
German
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51 das Recht überhaupt auf Gott als dessen Quelle zurückgeführt, so stellt diese Androhung unmittelbarer, von Gott ausgehender Strafe den engsten Zusammenhang zwischen dem menschlichen Thun und dem göttlichen Gericht auf. Andererseits werden immer wiederholt die Israeliten vor die freie Wahl gestellt, der Gotteslehre treu anzuhängen, oder sie zu verlassen, das Gesetz zu beobachten, oder hintenanzusetzen, dann aber die Verheißung reichen Segens für den ersten, schweren Unheils für den letztem Fall ausgesprochen. Wird sowohl der Segen als der Fluch den einfachen Begriffen des damaligen Volkes gemäß in den gedeihlichsten materiellen Zuständen oder in den schwersten Plagen geschildert, so geht das Ganze doch darauf hinaus, daß der Bestand des Volkes von seiner Treue gegen die Lehre und das Gesetz abhängig gemacht, der Abfall des Volkes und darum dessen Verbannung und Knechtschaft, sowie schließlich seine Umkehr und die auf diese folgende Wiederherstellung verkündigt wird. In allem diesem spricht sich also immer wieder der Gedanke des richtenden und des verzeihenden Gottes, also der göttlichen Vergeltung aus; der Mensch ist frei in seinem Thun und Lassen, aber er wird darob gerichtet, und es erfolgt Lohn und Strafe, so jedoch, daß durch aufrichtige Neue und möglichste Vergütung des vollbrachten Unrechts die Vergebung der Schuldhaftigkeit vom erbarnmngsvollen Gotte erhalten wird. Auf diesen letzten, im Pentateuch so oft und farbenreich ausgesprochenen Gedanken beruhen nun alle geschichtlichen und prophetischen Bücher der heiligen Schrift, die geschichtlichen enthalten die Anwendung jener auf die Thatsachen und den Verlauf der Geschichte des israelitischen Volkes, die prophetischen führen den Gedanken immer wieder und inuner weiter aus von der religiösen und sittlichen Entartung des Volkes, von dem göttlichen Strafgerichte, von der Umkehr Israelis und der Wiederherstellung desselben. Nichts ist bezeichnender für den engen Anschluß der geschichtlichen und prophetischen Bücher an den Pentateuch, als dieser innerste Anschluß derselben an diesen, allen. Theilen des Pentateuchs erwachsenen Gedanken. Daß die Israeliten, sobald sie der Anbetung des einzigen Gottes und der Beobachtung seines Gesetzes getreu sind oder sich ihr wieder zuwenden, siegreich sind, selbst den mächtigsten Feinden gegenüber, daß sie aber unterliegen und in Knechtschaft gerathen, wenn sie sich dem Heidenthume und Gottes, darüber ist man wohl sttzt einig. Bergl. unsre Beweisführung im Kommentar zu l Mos. 17, 14. Die Ausrottung wird angedroht auf die Unterlassung der Befchueidung (i Mos. 17, 14). auf das Verzehren von Gesäuertem am Peßach (2 Mos. >2, 15. 19; 4 Mos. 9. in», aut den Mißbrauch des Näucherwerks und des Salböls (2 Mos. 30, 83. 38; 31, 14), auf Vergehen gegen die Stistshütte (3 Mos. 17, 4. 9), auf das Verzehren von Blut (V. 10; 7, 27), auf das Vergehen gegen die Opfergesetze (7, '-»o. 21. 25), auf den Molochdienst (20, 3. 5. 6). auf Bluischande (20. 17. 18), am Versöhnuugstage sich nicht kasteien (23. 29). auf Entweihung des.veiligthums (4 Mos. 15, 30. 31), sich nicht enisündigen nach Berührung eines Todten <19, 13. 20). der Sittenlosigkeit der vorderasiatischen Völker ergeben, dies predigen sie alle, vom Buche Josua bis zu der Chronik; aus diesem Gesichtspunkte hat die Geschichte für sie Werth, und aus ihm geschieht die Auswahl dessen, was sie berichten. Immerhin ist dies vom Standpunkte der Geschichtschreibung selbst höchst einseitig; aber die Wahrheit, wie sie aus der Geschichte der israelitischen Nation hervorgeht, ist dennoch darin enthalten. Denn die religiöse Idee war das Lebenselement dieses Stammes, die Quelle seiner Kraft, seiner Begeisterung und Selbstaufopferung, 'und ste allein sicherte ihm daher die Existenz, wie dies die Geschichte der Juden seit ihrer Zerstreuung noch unleugbarer erhärtet. Es war dies Alles klares Bewußtsein dieser Autoren, wie man nur Kap. 17 des 2. Buches der Äon. zu lesen braucht. — Näher auf den Gedankengang der Propheten in seinem oben gezeichneten Verlaufe einzugehen, wäre hier überflüssig. Unter ihnen ist es insonders der erste Jesaias, der das göttliche Richterami in den Vordergrund stellte, und dessen Lehre daher in dem Ausspruch (5, 16) gipfelt: „Der Ewige der Heerfchaaren wird erhöht durch Gericht und der heilige Gott geheiligt durch Gerechtigkeit." Denn als das Ziel dieses Gerichts erscheint ihm die Läuterung durch dasselbe (l, 25; 4, 4), weil aus den Gerichten Gottes die Bewohner der Welt Gerechtigkeit lernen (26,!). 10), und bald erbarmt er sich wieder (12, 11). Das letztere Moment: die Barmherzigkeit Gottes, die Wiederherstellung Israels, die Bekehrung aller Völker zur Gotteserkcnntniß, ist es dann, was die Reden des zweiten Jesaias vorzugsweise 'ausfüllt. Eine besondere Entwicklung gab unserer Lehre Ezechiel. Erscheint bei ihm auch nicht minder die Solidarität des Volkes in Vergehen, Strafe und Sühnung, so stellt er doch, was das Individuum betrifft, sehr scharf den Gedanken auf, daß die Seele eines Jeden nur für das verantwortlich und strafbar sei, was sie selbst gethan, daß weder der Sohn für den Vater, noch dieser für jenen schuldbar gemacht werden könne. Er stützt sich dabei auf das mosaische Gesetz, welches dieselbe Forderung an den menschlichen Richter stellt (5 Mos. 24, 16). Bei ihm war es unmittelbare Folge aus seiner Ansicht, daß selbst dem ärgsten Verbrecher vergeben werde, sobald er sich von seinem Wege ab und Gott und Gerechtigkeit zuwende, und daß dem Gerechtesten seine früheren Gutthatm nicht angcrcchnct werden, sobald er sie verläßt und dauernd böse handelt (Kap. 1-S).- Hiermit war der Weg von der Behandlung unseres Gedankenstoffes aus dem Gesichtspunkte der ganzen Nation zu dem des Individuums eröffnet, wie er insonders in den Hagiographen behandelt wird. — Das Psalmbuch ist voll der Hinweisungen auf das Gericht Gottes, auf die Vergeltung des menschlichen Thun und Lassens. In dem Bewußtsein der Schuldhaftigkeit rettet sich der Sänger aus dem Bangen und Zittern vor dem Richter droben in die durch aufrichtige Reue zu erlangende Vergebung, und daß durch die 4*

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