Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 4 (21.1.1879)
- Date
- 1879-01-21
- Page
- Seite 50 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3227231-3227236--36864-3256237- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
50 fo eines der stärksten Bänder, die ste umschließen und zu einem geistigen Ganzen machen, bildet und die Einheit derselben in das hellste Licht stellt. Schon in der großen und tiefsinnigen Allegorie vom Paradiese wird dem Menschen, anders als dem Thiere, das allein seiner Natur folgt, die Pflicht der Selbstbeschränkung auferlegt und deren Verletzung als Sünde gekennzeichnet, wofür der Mensch verantwortlich und strafbar ist. Gott er-, scheint als richtender Vergelter, der dem Menschen nimmt, was ihm gegeben worden, so daß er fortan nur auf das Anspruch hat, was er durch seine Arbeit erworben. In der darauf folgenden Erzählung wird der Mensch im vollkommenen Bewußtsein der Bösartigkeit seiner LrÄenschaft und der Verpflichtung, sie zu beherrschen, dargestellt. Aber die grause That wird dennoch vollbracht. Nun „schreit die Stimme des Vruderblutes zu Gott auf von dem Erdboden", d. h. der göttliche Richter ist ausgefordert, von der sittlichen Wellordnung wird verlangt, die Unthat zu bestrafen. Doch wird auch hier schon der aufrichtigen Reue, der erschütternden Erkenntniß des angcrichteten Unheils eine Milderung der Strafe zugcstandcn (1 Mos. 4, 13 ff.). Es folgt der ausführliche Bericht über die Sintfluth. Als Motiv der großen Naturerscheinung, welche die Erdenschvpfung abMeßen sollte (1 Mos. 8, 22), wird die Entartung des Menschengeschlechts angegeben, tvelche die Ausübung des göttlichen Richtecamtes nach tangern Aufschübe unumgänglich machte,- nur der „gerechte und in seiner Zeit fehlerlose" Noah wird, gerettet. Nach . dem Ende der Fluth wird in einem gesetzgeberischen Acte insonders die Tödtung eines Menschen verpönt, und es heißt da: „Euer Blut für Euer Leben werde ich ahnden ff." (9, 5). Andrerseits verheißt Gott dem Abraham, er werde ihm „sein sehr großer Lohn" sein (15, 1), wenn er „vor Gott wandelt und nach Fehllosigkeit strebt" (17, 1). Dies bewährt sich denn auch im Leben Abraham's. In der Geschichte Sodoms und Gomorras erscheint Gott abermals als unmittelbarer Richter über entartete, sittenlose Geschlechter, und er wird ausdrücklich als „der Richter der ganzen Erde" (18, 25; verkündet, der jedoch Langmuth übt und um weniger Gerechten willen die Stätten des Frevels verschont. Auch hier wird der einzige Gerechte durch Gottes Fügung gerettet. Heben wir nur noch den Ausspruch Joseph's hervor, da seine Brüder nach dem Tode ihres Vaters fürchteten, er werde sie nun den Frevel, den sie an ihm verübt, entgelten lassen: „Bin ich denn statt Gottes", um über Euch zu richten? wobei zugleich die Vorstellung entwickelt wird, daß Gott auch das Böse, das Menschen verüben, zum Guten, zur Erfüllung seiner Zwecke wendet (50, 19 ff.).Selbstverständlich sinden wir nun diese Anschauuitg in der Lehre selbst bestimmt fonnulirt. Die beiden Hauptstellen sind 2 Mos. 20, 5. 6 (im zweiten der Zehnworte, daher wiederholt 5 Mas. 5, 9. 10) und 34, ö. 7: I „Ich, der Ewige, dein Gott, bin ein eifriger Gott, ahndend die Schuld der Väter an Kindern anr dritten und am vierten Geschlechte denen, die mich Haffen; aber Gnade übend am tausendsten Geschlcchte denen, die mich lieben und meine Gebote beobachten"; und „der Ewige, der Ewige, Gott, barmherzig und gnädig, langmüthig und voller Huld und Wahrheit, bewahreud Huld den Tausenden, vergebend Sünd' und Miffethat und Schuld, läßt aber nichts unbestraft, ahndend Sünde der Väter an Kindern und Kindeskindern, am dritten und am vierten Geschlechte." Aus der Verbindung beider Stellen geht als Lehre hervor, daß Gott die menschlichen Handlungen richtet, die guten lohnt, die bösen straft, insonders die thatsächlichen Folgen jeder Handlung eintreten läßt, die sich auch auf die folgenden Geschlechter erstrecken, sobald diese iin Guten oder im Bösen die Handlungsweise der Väter fortsetzen (vergl. Sanhedr. 27, 2), daß aber über alles dies die Barmherzigkeit Gottes dem reuigen Sünder die Schuld vergiebt und seine Seele versöhnt und läutert. Dieses letztere Moment gehörte alsdann zum wesentlichen Element der biblischen Anschauung. Schon 4 Mos. 14, 18 beruft sich Moses selbst wörtlich auf die Verkündigung: „Der Ewige, langmüthig und von unendlicher Huld, vergebend Sund' und Missethat u s. w." wörtlich wiederholt sie der Prophet Joel (2, 13), ebenso Jona (4, 2), und an sie klingen an Jerem. 15, 15 und Nahum 1, 3; wörtlich wiederholt sie der Psalmist 86, 15, der Sänger von 103 (35. 8; und der von 145 (V. 8), und endlich auch Nehcmia (9, 17). So schlingt schon dieser eine Spruch ein Band der Einheit um den Pentateuch, die Propheten, die h. Sänger und die Geschichtsschreiber. Es war daher durchaus folgerichtig, daß gerade dieses Moinent auch im biblischen Cultus zum Ausdruck kam, indem jedem einzelnen Sünder, wenn er das seinem Nächsten angethane Unrecht ersetzt und mit einem Aufgelde des Werthes vergütet hatte, seine Reue durch ein Sündopfer bekundete und dann die göttliche Versöhnung zugcsichert erhielt, für die ganze Gemeinde Jsrael's der Versöhnungstag eingesetzt wurde, durch welchen nach aufrichtigem Bekenntniß der Schuldhaftigkeit diese vergeben und versöhnt tverden sollte (3 Mos. 5, 16; 4 Mos. 5, 6 ff.). - Wie sehr diese Anschauung mit der ganzen Gedankenwelt des Pentateuchs verwachsen ist, dafür ist auch bezeichnend, daß selbst in das mosaische Criminalrecht die Vorstellung des göttlichen > Strafrichters eingreift. Es werden, und zwar im ersten wie; im zweiten, im dritten wie im vierten Buche Moses Vergehen - aufgeführt, auf welche keine vom menschlichen Richter zu verl hängende Strafe bestimmt ist, sondern „die Ausrottung der t Person aus ihrem Volke" (“£>'£ XYin w£jp. nJTOil) durch - Gott erfolgen soll, und ebenso in dem Falle, wo die Strafe, wie i sie das Gesetz bestimmt, nicht ausgeführt tvorden ist *). Wird 1) Daß diese „Ausrottung der Person" keine von Menschen zu : vollziehende Strafe bedeutet, vielmehr eine Androhung von Seiten