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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-01-14 · Heft 3 (13.1.1879) · p. Seite 39

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 3 (13.1.1879)
Date
1879-01-14
Page
Seite 39 (sequence 7)
Language
German
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- 39 lichen Unterrichtsstoffes, resp. die Anschaffung des für diesen Unterricht eingeführten Schulbuchs von denselben gefordert hätten, daß somit der Anlaß zu den Vorkommnissen, über welche der Vorstand Beschwerde führte, von den betr. Eltern selbst gegeben sei, daß die Königl. Negierung aber nunmehr Anweisung ertheilt habe, „die jüdischen Schulkinder fortan zu allem christlichen Religionsunterricht der gedachten Schulen, auch zu dem in der biblischen Geschichte des alten Testaments nicht mehr zuzulaffen, wenn nicht deren Ellern dies ausdrücklich verlangen." Den weitern gegen den Gebrauch der angeführten „biblischen Geschichte des alren und. neuen Testaments von Schuster" in christlichen Volksschulen gerichteten Antrag des Vorstandes weist die Negierung als durchaus ungerechtfertigt zurück, weil sowohl die Stelle: „Abel war ein Vorbild des von seinen Brüdern, den Juden, unschuldig getvdteten Jesus", als auch die andere, „Kain war ein Vorbild der über die ganze Erde zerstreuten Juden" auf einer durchaus berechtigten christlichen Anschauung benihe, und deren Aeußerüng in christlichen Volksschulen, auch wenn sie der. jüdischen Anschauung entgegenstehc, nicht, wie der Vorstand behaupte", als die Verachtung Andersgläubiger, insbesondere der jetzigen Juden lehrend und den confessionellen Frieden störend angesehen werden könne." — Wie Sie sich denken werden, kann der Vorstand sich bei dem zweiten Theile dieser Entscheidung der Königl. Negierung nur schwer beruhigen, und gerne würde er gegen dieselbe Necurs bei Sr. Ercellcnz dem Herrn Cultusminister einlegen. Der Erfolg des Necurses könnte nun vielleicht wesentlich davon abhängig sein, ob der Vergleich der jetzigen und zukünftigen Juden mit dem Brudermörder Kain wirklich in dem Grade eine durchaus berechtigte christliche Anschauung, d. h. christlich dogmatisch ist, daß dessen Beibehaltung in den Lehrbüchern der christlichen Volksschule ein null me tan«rcn* wäre. Die Behauptung des Negicrungsbescheides, >er Umstand, das; in den katholischen Schul-en gelehrt werde, „Kain sei ein Vorbild der über die ganze Erde zerstreuten Juden", erwecke bei der katholischen Jugend nicht die Verachtung der Juden, und störe den confessionellen Frieden nicht, wird durch die Geschichte der Judenverfolgungen und manche heutigen Zustände wenigstens nicht unterstützt; bisweilen läßt sich sogar die gegentheilige Ansicht vernehmen, daß es angemessen Ware, hier dein Worte „Verachtung" noch „Haß" hinzuzufügen. — Aber noch ein Weiteres liegt mir schwer auf dem Herzen. Seit Abgang der Beschwerde des Vorstandes erfahre ich, daß die biblische Geschichte von Ur. Schuster in sänuntlichen katholischen Volksschulen der Umgegend eingeführt ist;; ohne Zweifel ist dies im ganzen Regierungsbezirk Eoblenz, und muthmaßlich auch in anderen Thciten der Monarchie der Fall. Der Wortlaut der Verfügung der Königl. Regierung von Eoblenz läßt darauf schließen, daß die Dispensation der jüdischen Schüler und Schülerinnen von der Theilnahme an dem christlichen biblischen Geschichtsunterricht des alten Testaments tut hiesigen Bezirke nur auf ausdrückliches Verlangen der Eltern stattsinden wird. Nun gibt cs in dem hiesigen Regierungsbezirk eine große Anzahl kleinerer jüdischer Gemeinden und zerstreut wohnender Juden, deren Kinder die durchweg katholischen Volksschulen besuchen und stillschweigend an dem Unterricht in der biblischen Geschichte des alten Testaments nach I>r. Schuster Theil nehmen. Die Ellern dieser Kinder Unterlasten es in vielen, vielleicht sogar in den meisten Fällen, theils aus religiöser Gleichgültigkeit, theils aus Unwistenheit und theils aus Furcht vor Zerwürfnissen mit dein betreffenden Lehrpersonal, um die Dispensation ihrer Kinder von dem betreffenden biblischen Geschichtsunterricht einzukommen, und dieselbe nöthigenfalls in: Beschwerdewege zu erzlvingen. Ein Tbeil dieser kleinen Gemeinden ist noch gar nicht nach dem Gesetze über die Verhältnisse der Juden vom Juli 1847 organisirt, und es fehlt denselben an staatlich anerkannten Organen, welche berufen wären, für die religiösen Interessen ihrer Glaubensgemeinde einzutreten. Nun besindet sich nur in äußerst wenigen dieser kleinen jüdischen Gemeinden und der Ortschaften mit einzelnen Juden ein jüdischer. Religionslchrer, tvelcher die aus dern Unterricht der christlichen biblischen Geschichte aufgenommenen Vorstellungen und Lehren in den Herzen der jüdischen Kinder nach dem Geiste der väterlichen Religion berichtigen könnte; den Eltern fehlt es hierzu theils an der Notlügen Befähigung, theils an dem Interesse. Die nachtheiligen Folgen dieses Uebelstandes machen sich schon heute bei der betreffenden Jugend in schmerzlichen Grade bemerkbar. So berichtet mir der Lehrer Mandel, ein in der Nähe wohnender katholischer Pfarrer habe ihm gegenüber geäußert, die jüdischen Kinder in den Volksschulen eines Ortes wußten die biblische Geschichte von allen am besten, und weiter kann ich Ihnen die einem nahezu dreizehn Jahre alten jüdischen Knaben in Rheinbrohl auf die Frage wie die drei Erzväter hießen, ertheilte charakteristische Antwort: ,,Vatcr, Sohn und Heiliger Geist" als verbürgt mittheilen. Tie späteren Folgen werden, wenn nicht bald Abhülfe erfolgt, unvermeidlich Mißachtung der väterlichen Religion und Abfall von derselben sein. Solchen Zuständen muß abgeholfen wer-, den. * M. -M. Bielefeld, den 2. Jan. (Privatmitth.) Aus der gestrigen Vorstandssitzung der „Unterstützungscasse des Verei ns israel. Elementar lehrcr für Westfalen und die Rheinprovinz" Iheilen wir vorläufig mit, daß im Jahre 1878 im Ganzen 4931, 87 M. vereinnahmt sind, wovon statutengemäß -215) Mark in 42 Quoten a 5)2 Mark l gegen 5)4 in vorigen Jahres zur Vertheilung konnnen werden. Das Eapitalvermögen des Vereins beträgt zur Zeit 35864, ,86 Mark. Nähere Details wird der in Kürze erscheinende Jahresbericht bringen.

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