Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 3 (13.1.1879)
- Date
- 1879-01-14
- Page
- Seite 36 (sequence 4)
- Language
- German
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36 Hebungen macht das Ideal des in der Gesellschaft lebenden Menschen aus. Dadurch, das; Jesus den Kaiser benennt, wird auch der vagere Ausdruck des Apostels „die Obrigkeit" ganz genau bezeichnet, und es ist geradezu eine Escamotage, Jesus bei dem „Kaiser" auch die Republik zu insinuiren. Daß Jesus dieses Wort bei Gelegenheit der Steuern ausspricht, kann nichts ändern. Denn die Steuerpflicht ist ein wesentlicher Theil der Untertbänigkeit, und Petrus subsumirt sie richtig V. 6 in die allgemeine Pflicht des Unterthans, die „nicht allein um der Strafe willen, sondern auch um des Gewissens willen" zu leisten sei. Herr Todt will auch Kapital schlagen aus der Bezeichnung „überragende Mächte". Dies ist aber eine völlig übertriebene Uebertragung des vTrtQE/ovGaig, das Luther und fast Alle, auch de Wette, schon stark genug „die Gewalt über ihn haben" übersetzen; auch fehlt dies Epitheton in dem Hauptsatze: or> yag ferm» tSovafcc et' ano Qtov und wird weiter durch das einfache ovaca „bestehend" ersetzt. Es ist offenbar, das; Jesus und die Apostel ihren Anhängern die Pflicht des gewissenhaften Gehorsams gegen die Obrigkeit einschärfen wollten, und diese Obrigkeit in dem römischen Kaiserthum als von Gott angeordnet, von Gott vollkommen berechtigt anerkannten. Herr Todt freilich will daraus nichts als Unentschiedenheit über die Frage: ob Monarchie oder Republik? herausdemonstriren. Da er aber nun die Monarchie verurtheilen will, nimmt er — unglücklich genug — seine Zuflucht zum Alten Testament Wahrscheinlich dachte er nicht daran, daß einige Seiten weiter (S. 114; „dem Alten Testamente keine besondere Autorität für das christliche Bewußtsein zuerkannt" wird *). Das hindert freilich solche Herren nicht, die Autorität des Alten Testaments anzurufen, wenn es ihnen gefallt. Also ob das Kaiser- und Königthum dem göttlichen Ideal entspricht, sagt Todt, darüber schweigt das Reue Testament, und fährt fort: „Wohl aber berichtet uns das Alte Testament im l. B. Samuelis ß, 5. 7 , das; das Königthum eigentlich eine heidnische Institution ist. Setze einen König über uns, der uns richte, wie alle Heiden haben." V. 7 dient dann zum Beleg. Wollte Todt wirklich die Ansicht des Alten Testaments über die Staats- Verfassung erkunden, so durste er von vornherein nicht einen Ausspruch eitiren aus einer Zeit, wo das Volk die bestehende republikanische Verfassung Umstürzen und die Monarchie an deren Stelle setzen wollte; daß der Richter und Prophet Samuel in diesen seinen beiden Eigenschaften durch ein solches Verlangen sich verletzt fühlen und entrüstet äußern mußte, noch dazu, da er bereits seine Söhne zu Richtern eingesetzt hatte, ist klar. Eine unbefangene Antwort auf die vorliegende l) 2sir werden später sehen, warum der Herr Todt der heiligen Schrisl Israels jede Autorität vorenthält! 2sie der Manu übrigens hierbei mit Stetten des Neuen Testaments wie Matth. 5, 17— 1 i* rtuslonunt, ist feine und anderer christlicher Theologen Sache. Frage konnte nur aus de,n Gesetze selbst gegeben werden, und es fragt sich daher nur, ob Todt das 17. Kap. des 5. B. Mos. nicht kannte oder nicht kennen wollte? Hier wird nun (16, 18) geboten: „Richter und Vorsteher sollst du dir geben in allen deinen Thoren." Es wird also zunächst die Communaleinrichtung, die freie, selbstständige Ortsgemeinde, deren Beamte vom Volke gewählt werden, angeordnet. Jede schwierige Streitsache (18, 8) und selbstverständlich jede die Gesammtheit betreffende Angelegenheit soll „nach dem Orte, den der Ewige dein Gott wählen wird" — also nach der Centralstelle der Nation — „hinaufgebracht werden zu dem daselbst dienenden Priester (V. 12) und zu dem Richter, der in selbigen Tagen sein wird", und dem Ausspruche dieses soll gehorcht werden. An der Spitze des Staates soll also ein Richter oder der Hohepriester stehen. Letzteres war bekanntlich nur einmal in der Person Eli's der Fall. An die Stelle des Richters sollte nun auch ein König gesetzt werden können. Es heißt-V. 14 f.: „So du in das Land konnnst und du sprichst: Ich will über mich einen König setzen wie all' die Nationen, die rings um mich: so mögst du über dich einen König setzen, welchen der Ewige dein Gott erwählen wird." Entschiedener konnte dem Volke die Freiheit der Wahl, ob Monarchie oder Republik,!und der Entwicklung der Volksgesellschaft der Anstoß der Gelegenheit nicht eiugeräumt werden; entschiedener konnte zu gleich das israelitische Königthum als eine von Gott gebilligte Constitution nicht bezeichnet werden, da Gott selbst den König erwählen wird. Diese Gelegenheit, das Königthum einzuführen, fehlte denn auch nicht. Obgleich in der oben gezeichneten Verfassung die Eintheilung in Stämme fehlt, so hatte doch Moses diese bestehen lassen müssen. Die Stäuune schloffen sich aber gegen einander ab; in Zeiten der Noth traten sie nur selten zu gemeinsamem Kampfe zusammen, wie z. B. der Sang der Deborah beweist; ja, sie bekämpften einander in blutigen Bürgerkriegen, wie Jephta gegen Ephraim, die elf Stämme gegen Benjamin. Dadurch fehlte jede energische Zusammenfassung der Nationalkraft und es folgte die Schwäche der Nation den wachsenden Nachbarvölkern gegenüber, die sich zu starken Königreichen zusammengeballt hatten. (Man vergleiche die vielen kleinen Könige zu Josua's Zeiten mit der Macht Sisra's.) Das Volk erkannte, daß sein Bestand von 2) Was über diese Staatsverfassung 5 Mos. 16 und 17 gesagt ist, ist so einfach und unbestinnnt, daß darin ein überzeugender Beweis für die Echtheit und Ursprünglichkeit liegt. Co würden ioahrlich, falls die Stelle über den König späteren Ursprungs, als es schon Könige in Israel gab, ganz andere Garantieen gegen deren Despotismus gefordert worden sein, als sie an unserer Stelle ausgestellt werden. Bekanntlich haben die Talmudisten — Herrn Todt ganz entgegen — aus dem CvwTl Ci? SS. 15 den Schluß gezogen, cs sei eine Pflicht der Israeliten gewesen, sich einen König zu setzen, Sanhcdr. 20, 2: '121 11223 71122 , vergl. Maim. Melach. I. 1. Aber diese Interpretation ist gerade so rational wie die Todt's, da schon die Worte '171 rn£M1 die talm. Auslegung unmöglich machen.