Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 50 (8.12.1874)
- Date
- 1874-12-08
- Page
- Seite 841 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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10. d/rM. eröffnet,' daß dassogenannte „Judengeld^,. welches jede jüdische - Familie -zu S. im-; jährlichen Betrage von 1 fl. an den dortigen Pfarrer bisher zu^ zahlen hatte, von dessen Entrichtung aber die dortigen Israeliten nunmehr verbunden zu sein glaubten,- inhaltlich einer Entscheidung der Königl. Regierung zu Cassel nach wie vor zu entrichten sei. (Wir setzen voraus, daß unsere Glaubensgenossen inS. sich bei der Entscheidung der Königl. Regierung nicht beruhigen, sondern an das Ministerium sich wenden werden. Falls sie auch von diesem abschlägig beschieden werden, hätten sie sich an das - Reichskanzleramt zu wenden. .Denn da das Bundesgesetz vom 3: Juli 1869 alle Eonfessionen im deutschen Reiche gleichstellt, - die christlichen .Bewohner zu S. aber, soweit wir wissen, dem betreffenden Rabbiner keinen Gulden steuern, gehört die Sache zur Competenz des Reiches, da ' sie gegen die Gleichstellung verstößt. / . - Redacl.) Bonn, 26. November. Eine Correfpondenz der „K. Z." aus Berlin vom 24. September sagt am Schluffe: „Das hiesige Polizeipräsidium hat den eventuellen Antrag auf Gestattung von Verbrennung menschlicher Leichen abgelehnt und dabei hervorgehoben, daß nur das Beerdigen von Leichnamen die Möglichkeit gewähre, Verbrechen zu verfolgen, wenn man vermuthe, daß solche an und mit dem Leichnam begangen worden. Allem Anscheine nach' wird die Leichenverbrennung vorerst in Deutschland keinen Fortgang haben." Bekanntlich hat auch das sächsische Ministerium des Innern, nachdem es zwei Leichenverbrennungen, „um wissenschaftliche Beobachtungen daran zu machen", gestattet hatte, diese Erlaubniß für immer zurückgezogen. Unterdeß sind auch die Leichenverbrennungsvereine ebenso schnell verschwunden, wie sie erschienen waren; die Reclamen haben aufgehört und das Modefieber hat sich abgekühlt. Wir betrachteten von Anfang an die Leichenverbrennung als einen Rückschritt zu einer früheren Culturstufe und die Utilitätszwecke, die dafür vorgebracht wurden, als sehr schwach begründet. Bonn, 27. November. (Privatmitth.) Auch in die juristische Facultät der' hiesigen Universität ist kürzlich ein Israelit, Herrvr. S ch l o ß m a n n, als Professor ernannt worden. Derselbe hatte früher seiner Religion wegen bei der juristischen -Facultät in Breslau Hindernisse gefunden. - Fürth, 18. November. (Privatmitth.) Der hiesige Cultusvorstand hat sich zum thatkräftigen Bertheidiger für Juden und Judenthum durch eine beim Ministerium eingereichte Petition gemacht, in welcher zur Verordnung vom 29. August 187 3 übed die Schulordnung um das Recht der Vertretung durch den Rabbiner in der Schulinspection der confessionell gemischten Schulen gebeten wird.' Der darauf folgende abweisende Bescheid gab den hiesigen städtischen Collegien, an welche die gleiche Bitte gestellt war. und die gegenwärtig ein -bedeutende Verbesserungen des Schulwesens bezweckendes Schulstatut berathen, auch Gelegenheit, Stellung zu dieser Frage zu nehmen und auf die Entschließung des Ministeriums sich zu äußern., der Sitzung des, Gemeindecollegiumsuvom 27i October empfahl- -der Referent,. Herr Vr. -mvd. Kiderlin, den Antrag, des jüdischen Cultusvorstandes ttotz des abweisenden Bescheids des Ministeriums zur Annahmeum demselben zu zeigen, daß, solch' ungerechte Bestrebungen Unddas Princip der Intoleranz hier nicht existire, vielmehr,- da. gleichen Pflichten auch gleiche Rechte entsprechen, alle Bürger ohne Unterschied der Confessionso lange sie zu den Kosten der Schule steuern, auch im Lehrkörper und der Jnspection.. derselben vertreten sein müßten.. Das Collegium stimmte -dieser Ausführung in allen Punkten; bei. Dagegen stellte in der Sitzung -des Stadtmagistrats vom 29. October Herr Bürgermeister.Langhaus den Antrag, dem vom Collegium gefaßten Beschlüsse nicht beizutreten^ da derselbe gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoße, daher das Ministerium an diese sich halten müsse > und es nicht in seinem freien Willen liege, davon abzuweichen. Man solle; daher keine leere Demonstration machen und lieber um Abänderung der betreffenden Paragraphen ' petktioniren. Der Magistrat stimmte dieser Deduction bei und gab dem Collegium. hiervon Nachricht. Letzteres beriech nun in der Sitzung vom 10. November wiederholt über den Antrag des jüdischen Vorstandes und beantragt die Majorität des Ausschusses Aufrechrhaltung; des früheren Beschlusses, während Referent vr. med. Kiderlin Zustimmung zum Magistratsbeschluß nunmehr wünschte, da das Schulstatut gefährdet sei, wenn eine Einheit in dem Beschlüsse nicht erzielt werde, und der Magistrat , der, da er allerdings auf dem Boden des Rechtes stehe, auf den Antrag des Collegiums nicht eingehen werde. Referent hält es wohl für eine empörende Ungerechtigkeit, daß die Verordnung vom 29. August von den Bekennern der christlichen Confession durchweg spricht, allein obiges Bedenken veranlasse ihn zu seinem dermaligen Antrag , zumal der Zweck, den man anfänglich - beabsichtigt, erreicht sei,- indem die Regierung sich durch die in den hiesigen Blättern abgedruckten Sitzungsberichte überzeugen werde - daß hier keine Intoleranz herrsche. Herr Mohr beantragt, den frühern Beschluß aufrecht zu halten undsabzuwarten, ob man nicht an höherer Stelle dem Votum des Collegiums gerecht werde. Es seien noch mehrere Punkte im Schulstatut ausgenommen, von denen man ja nicht wisse, ob sie nicht beanstandet würden. Herr vr. Morgenstern, beantragt dagegen, den' Magistrat zu ersuchen, derselbe möge beim -Ministerium um Abänderung der anstößigen Stellen, der Verordnung vom 29. August 1873 petitioniren. Der Vorsitzende, Herr vr. Landmann, unterstützt den Antrag des vr. Morgenstern, worauf dieser an den betreffenden Ausschuß verwiesen und dann dem Magistratsbeschluß zugestimmt.wird. Jetzt, .wo die Sache am Interessantesten wird, bin ich. mit meinem Latein zu Ende, d. h. es muß erst der Beschluß des berührten Ausschusses, abgewartet werden, und werde ich über diese Frage-,, die für die Israeliten in Bayern von großer principieller Bedeutung ist, .sodann referiren. Angesichts des; hier 50*