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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-12-08 · Heft 50 (8.12.1874) · p. Seite 832

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 50 (8.12.1874)
Date
1874-12-08
Page
Seite 832 (sequence 2)
Language
German
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:; ' _..;v'V-:;- :' f I- ,;f.’. % D 4$ V & -4 '.&■ 4-c eine Gemeinde kein besonderes Schulwesen hat, oder ihre Wohlthätigkeitsanstalten freien Vereinigungen überläßt, so wird der,bei weitem größte, Dhefi der^Gemeindesteuern füIpden Gemeindegoltesdienstverwendet ^werden; je größere Stellen, aber Unterricht und Wohlthätigkejt oder Zinsen von Capitalschulden :m. Gemeindeetat einnehmen, vesto geringer wird verhältnißmäßig der Kostenaufwand für den Gemeindegottesdienst, also auch der Anspruch der Diffentirenden für ihren Separatcultus sein. Das Princip ,aber kann hier doch nur 'fein':' w'erm"' 'die ''Diffdntireriven^ sagen,' wir brauchen nicht für den Cultus zu steuern, mit dem wir nicht übereinstimmen, so brauchen auch die übrigen Gemejndemitglieder nichts für den Cultus der Diffentirenden, zu steuern. Das einzig Wichtige bleibt also, daß der Theil der Steuer der Diffentirenden zurückgezahlt werde, der für den Gemeiydecultus entfällt. Zu einem Beispiele diene Folgendes. Die von uns schon besprochene Uebersicht des Haushaltes der jüdischen Gemeinde zu Berlin zeigt im Jahre 1872 bei einer Totalsumme ^von 131,001 Thalern Ausgabe für den Gottesdienst 12,339 Thaler und für den Rabbiner, Vorbeter und Chordirigenten 22,352 Thalerzusammen 34,691 Thaler, also ungefähr ein Viertel der Gesammtausgabe. Die Diffentirenden hätten also.in Berl in ein Viertel ihrer Gemeindesteuer zurückzufordern.. Sollte ihnenalso nach - der Berliner Denkschrift ein .Drittel zukommenso steuern, die übrigen Gemeindemitglieder f ü r die Diffentirenden mit, nach^ der Kölner Denkschrift bis zu. sieben Achtel, also noch viel .mehr. . .Aus. diesem Beispiel erhärtet Beides, wie leicht es ist, ausdem Etat zu bestimmen, wie viel den Diffentirenden gerechter Weise zukommtz und wie ungerechtfertigt jede allgemeine Zahlen normirung wäre. *) *) Die Kölner Denkschrift stützt sich auch nuf das Mottv, daß der Staat der jüdischen Religionsgenossenschaft z/ ihren Gemeindesteuern nichts beiträgt, wie dies für die christlichen Confessionen geschieht, und führt den Etat für 1873 an,, wo der Staat über l1/* Millionen für die katholische und evangelische Kirche ausgiebt. Sie hätte aus der neuesten Zeit auf die verhältnißmäßig sehr bedeutende Subsidie Hinweisen könnenwelche der Staat den altkatholischen Gemeinden zukommen läßt. - Wir haben diesen Gegenstand in einer Reihe von Arttkeln ausführlich und gründlich behandelt. Es ergab sich, daß, wenn man hierbei auf das numerische Berhältniß der Bevölkerung. achten will, was freilich hinsichtlich des evangelischen und' katholischen Cultus insofern nicht geschieht, als der katholische vom Staate mehr erhält als der evangelische trotz der viel größern evangelischen Volkszahl — der jüdische Cultus jährlich 30,000 Thaler fordern könnte. Der eigenthümliche Umstand jedoch, daß die Juden in Preußen in fast tausend der Mehrzahl noch kleinen Gemeinden zerstreut leben,. macht es unmöglich, daß eine .solche Summe für die Gemeinden selbst zu einer angemessenen Wirkung verwendet wird; sie würde sich zu sehr zersplittern. Hingegen' könnte dieser Jahresbeitrag des Staates sehr wohlthätig für die höhern Lehranstalten, Waisenhäuser und sonstige allgemeine,- die jüdische Religionsgenossenschaft betreffende Zwecke verwendet werden. .... # 4"L' r*. »s. Der Vorgang in Oldenburg. Ueber^ den Vorgang bei der^ Beerdigung d8 Grofi^erzogl. Oldenburgischen Landesrabbiner Herrn Bernhard Wechsler ^^Zeitungsnachrichten) erhalten wir aus Bremen,vom 26. Itzov. ein Schreiben, worin es heißt,: „In Oldenburg hat dieses Ereigniß einen großen Sturm hervorgerufen. Der Bescheid wird, in.den.öffentlichen Blättern als intolerant bezeichnet und das Verfahren der genannten Kirchenbehörde allgemein gemißbilligt. Auch in den hiesigen Blättern wurde dieser Vorfall besprochen und der Bescheid ebenfalls verdammt. In einem in den „Bremer Nachrichten" enthaltenen Artikel wird, und wir glauben nicht mit Unrecht, die Frage aufgeworfen, ob es überhaupt nöthig gewesen wäre, diesen Sturm heraufzubeschwören. Es heißt dann weiter, im demselben Artikels »Der Vorstand der israel. Gemeinde durfte doch niemals das aus dem Auge verlieren, daß der Verstorbene ihr Rabbiner—' Landesrabbiner war, und wenn er auch Mden freisinnigsten Theologen zählte, so hätte der Vorstand dochzunächst das sich angelegen sein taffen müssen, daß nicht nur die vorgeschriebenen " ceremonieüen Begräbnißfeierlichkeiten von einem jüd. Geistlichen vollzogen wurden, sondern daß dieser auch die eigentliche Grabrede hielt. Konnte, wenn dies geschehen, nicht noch immer Pastor - Späth im rein menschlichen Sinne dem Verstorbenen als Freund den letzten Scheidegruß zurufen? dazu hätte die Erlaubniß bei dem Oberkirchenrathe kaum erst eingeholt werden müssen. So lange es dem Vorstande der israel. Gemeinde nicht an Bekanntschaft mir jüdischen Theologen fehlte, die im Stande gewesen wären, des Verstorbenen Leben, Wirken und Verdienste gehörig zu würdigen und zu feiern, , so lange hätte er sich an diese wenden können und zunächst wenden müssen. Wenn, der dem Ber-^. storbenen verwandte Oberräbbiner in Berlin (0r. Aub) verhindert war, am Grabe zu erscheinen, so hätte gewiß noch zeitig genug ein anderer Rabbiner veranlaßt werden können, die Grabrede zu halten, und die Leiche hätte nicht beinahe sechs. Tage über der Erde gestanden und die ganze unangenehme Affaire mit dem Oberkirchenrathe wäre aus der Welt geblieben." Der ganze Vorgang enthält allerdings sehr viele Eigenthümlichkeiten. Man findet sich veranlaßt zu fragen: ■ 1) Warum hat der Vorstand der jüdischen Gemeinde zu Oldenburg officiell die Leichenrede des Herrn Pastors Späth erbeten? 2) Warum hat Herr Pastor Späth um. die officielle Erlaubniß des Oberkirchenraths nachgesucht? 3) Warum hat der Oberkirchenrath diese Erlaubniß verweigert? ' \ ' ' '? Daß der Mangel an Gelegenheit und Zeit das - Verfahren des Vorstandes n i ch t verursacht habe, ist unzweifelhaft; denner hat die Leiche sechs Tage über der Erve gelaffen, um das Resultat der Verhandlung mit. Pastor Späth ahzuwarten, Telegrasih

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