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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-12-01 · Heft 49 (1.12.1874) · p. Seite 819

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 49 (1.12.1874)
Date
1874-12-01
Page
Seite 819 (sequence 5)
Language
German
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> *’V 819 den Götterglauben verwarf. Man darf nicht vergessen, daß von jeher zwischen der Literatur, der wissenschaftlichen, wie der populären, und der Volksmasse eine weite Kluft besteht, so daß von jener auf diese die Wirkung eine: spärliche und langsame ist, und daß zwischen beiden eine bedeutende Zahl solcher Individuen sieht, welche unentschieden dem Kampfe zusehen. So kann man denn auch in unserer Zeit den Gegensatz gewahren, daß auf der einen Seite der Atheismus in allen seinen Nuancen eine große Ausdehnung annimmt und' auf der andern die Wundererscheinungen, die Bilderverehrung, die Wallfahrten, und krasser Aberglaube bei den Massen herrschend sind, und dies in denselben Ländern der Civilisation. Aus allem diesen ergiebt es sich wohl, daß man sich mit Todeserklärungen in Acht nehmen müsse, um nicht gar zu voreilig an eine 'neue Religion denken zu wollen, daß man eine solche niemals wissenschaftlich heraus zu demonstriren und mit Hülfe der Kritik zu Stande zu bringen hoffen, dürfe. Dies ist eitel Trug. Nur der schöpferische Genius vermag, in der Tiefe vorbereitet, in der Erscheinung unvorbereitet, eine neue Gestaltung im Leben des menscheugeschlechtlichen Geistes hervorzubringen. (Fortsetzung folgt.) ^eikuAddwcuilaucßfcfeU/. Deutschland. Berlin, im November. (Privatmitth.) Der hiesige Gemeindevorstand hat seit 1869 keine Berwaltungsttbersicht veröffentlicht. In diesen Tagen erschien nun eine solche über die Jahre 1870, 1871 und 1872.. Wir geben zuvörderst das dieselbe begleitende Mundschreiben in seinen Hauptstellen. „Wir constatiren zunächst in Bezug auf das Steuer- Wesen der Gemeinde, daß nach wie vor an' den seit langen Jahren bestehenden Einschätzungsnormen unabänderlich sestgehalten wird, und etwaige Beitragserhöhungen, welche bei der alljährlichen Revision der Steuerrolle hier und da eintreten, nur den Zweck haben, unter Berücksichtigung der individuellen Umstände, Ausgleichungen herbeizuführen, wie sie, eben jenen Normen gemäß, zur. Herstellung und Erhaltung eines richtigen Verhältnisses in der Steuerumlage nothwendig sind. Wenn demungeachtet sich in den Jahren 1870—72 die aus den Gemeinde- Leiträgen erzielten Einnahmen (vergl. Uebersicht Pos. ö. Nr. 1) von rot. 88,741 auf 103,116 Thlr. erhöht Haben, so resultirt diese Erhöhung vorzugsweise aus dem > fortdauernden Zuwachs der Contribuenten, deren Zahl im Laufe des Jahres 1870 von 4851 aas 5374, demnächst im Jahre 1871 auf 5665 und im Jahre 1872'auf 6103 gestiegen ist. Zur genauern Beurtheilung der Steuerverhältnisse muß man übrigens zum Jahre 1843 zurückgreifen, aus welchem, wie wir schon früher einmal andeuteten, der erste öffentliche Rechenschaftsbericht unsrer Gemeindeverwaltung datirt. Vergegenwärtigt man sich nämlich in Bezug auf die Steuerlast die Durchsch ni 11 s z a h l e n der seit jenem Zeitpunkte verfloffenen dreißig Jahre, so findet man, daß in den Jahren Thlrn. 1843—1852 durchschnittll 1400 Mitglieder mit jährlich 23/248 1853—1862 „ 2709 „ „ „ 41,736 1863—1872 „ 5000 „ „ „ 70,835 besteuert waren, mithin auf den einzelnen Contribuenten in dem ersten Jahrzehnt dieser Epoche 163/s, in dem zweiten 155/i2 und in dem dritten 14 1/g Thaler entfallen. Gleichwie, auf die Finanzlage können wir aber auch auf die verschiedenen I n st i 1 u 1 i 0 nen der Gemeinde, die cultuellen wie die Humanitären, mit Befriedigung Hinblicken. Wenn ehedem vielfach über Entfernung und Entfremdung von dem Gotteshause und aus dem Gottesdienste geklagtwurde, so bezeugen in neuerer Zeit unsere gefüllten Gotteshäuser, daß durch die erhöhte Sorgfalt, welche während des letzten Jahrzehnts dem gottesdienstlichen Wesen zugewandt worden, die Theilnahme für dasselbe wieder erwacht ist. ' In dieser immer steigenden Theilnahme wurzelt auch ein in zahlreichen Kreisen laut gewordener Wunsch nach weiteren liturgischen Verbesserungen für dieneub Synagoge, um die gottesdienstlichen Einrichtungen mit den bei der Herstellung des Cultus dieser Synagoge festgehaltenen Principien mehr in Einklang zu bringen und den Gottesdienst immer würde- und weihevoller zu gestalten. Diesem Wunsche .entsprechend war von den. Gemeindebehörden eine gemischte Vorberathungscommission eingesetzt worden, in. welcher die Herren Rabbiner Dr. Aub, Rabbiner Dr. Geiger, Rabbinatsassessor Dr. Ungerleider und Professor Dr. Lazarus sich zw einem Subcomitb cönstituirten. Die fast durchweg einstimmigen Vorschläge dieses Comitvs, welche, theils zum Zwecke der Kürzung des für den Gottesdienst erforderlichen Zeitmaßes, theils auch aus innern Gründen, auf einige Abänderungen der Liturgie Hinzielen, bildeten die Grundlage für die Commissionsverhandlungen und wurden demnächst von dem Vorstande und der Repräsentantenversammlung zum Gemeindebeschluß erhoben. Die Ausführung dieses Beschlusses hängt von der hoffentlich baldigen Vollendung der redactiomllen Arbeiten ab, die dem gedachten Comitv übertragen sind. In der alten Synagoge bestehen die Liturgie und die gottesdienstlichen Formen bekanntlich seit längen Jahren unverändert fort. In Uebereinstimmung mit allen wahrhaft religiös gesinnten Synagogenbesuchern sind daher die Bemühungen der Verwaltung dort nur darauf hingerichtet, eingeschlichene Mißbräuche, welche; die Ruhe und die Andacht zu stören geeignet

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