Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 49 (1.12.1874)
- Date
- 1874-12-01
- Page
- Seite 820 (sequence 6)
- Language
- German
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826 sind, zu beseitigen und dem Gottes Hause wie dem .Gottesdienste die gebührende Achtung und Würde zu wahren.. In der Kaiserstraßensynagoge haben-die Bestre- ^bungen der Verwaltung, Alles was die Weihe und die Heiligkeit des Gottesdienstes beeinträchtigen könnte, von vornherein fernzuhalten, den besten Erfolg gehabt. Betreffsdes gottesdienstlichen Wesens muß jedoch auch auf die Uebelstände hingewiesen werden, welche bei dem fortdauernden Wachsthume unserer Gemeinde, durch die Unzulänglichkeit der drei Gemeindesynagogen von Jahr zu Jahr — namentlich zur Zeit der hohen Festtage — immer fühlbarer hervortreten. Die Frage, in welcher Art diesen Uebelständen abzuhelfen sein möchte, ist im Schoße der Gemeindeverwaltung bereits vielfach erörtert worden und wird wohl in nicht zu langer Zeit ihrer Lösung entgegengeführt werden müssen, - Unsere Lehranstalten erfreuen sich, wie bisher, einer gedeihlichen Entwickelung, Von dem Seitens der städtischen Schulaufsichtsbehörde eingesetzten Specialaufseher der jüdischen Schulen (dem Gymnasialdirector Herrn Professor Dr. Paul) werden die „Disciplin" und die „Leistungen" der Schulen im vollsten Maße anerkannt. In seinen letzten Jahresberichten bezeichnet er die „Lehrtüchtigkeit und Treue des Lehrercollegiums" als' „durch die Unterrichtserfolge hinlänglich erwiesen." An einer andern Stelle daselbst sieht er sich veranlaßt, „die Regelungen im inNern Leben der Anstalten", den „Fleiß und die Geschicklichkeit" der Lehrer „aufs Neue rühmlich" hervorzuheben. -Rücksichtlich der Dolationsverhältniffe der Lehrer ist die Gemeindeverwaltung stets bemüht gewesen, mit den Maßnahmen der städtischen Schulverwaltung möglichst gleichen Schritt zu halten. Die'allgemeinen Bestimmungen des Herrn Cultusministers für das gesammte Volksschulwesen vom 15. October 1872 sind Veranlassung gewesen, die Lehrpläne unserer Knaben und Mädchenschule von einer gemischten Commission revidiren und für deren Feststellung vorbereiten zu lassen. Indem unsere Schulen solchergestalt stets auf dem Niveau allgemeiner Entwickelung erhalten werden, erleiden sie andrerseits in ihrer berechtigten specifischen Aufgabe keinenAbbruch. Die in der hiesigen Gemeinde befindliche und aus den Mitteln des Talmud-Thora-Instituts unterhaltene Lehrerbi ldungsanstalt — unter dem Patronat des• Gemeindevorstandes — hat durch ihre Leistungen das Recht eingehender Theilnahme Seitens der Gemeindeverwaltung erworben. Seit dem Herbste des Jahres 1862 sind aus dieser Anstalt 80 mit staatlichem Qualification versehene Lehrer entlassen worden. Kommen auchdie Leistungen dieses .Instituts in ihrer Gesammtheit; unserer Gemeinde unmittelbar nur zum geringen Theile zu Gute/so. ziemt es derselben doch als'der ersten im Staate, über ihren nächsten Pflichtenkreis hinaus 'denjenigen Culturinsti- . tuten. Vorschub -zu leisten,, an die das dringendste Interesse per gesammten vaterländischen Iudenheit . geknüpft - ist., Aus einem unserer Verfügung unterstellten Specialfonds ist daher durch Gemeindebeschluß für die Zöglinge der Lehrerbildungsanstalt: eine Unterstützungsfumme bewilligt worden. In dem vorliegenden Specialabschlusse der Armencommission (vergl.. Uebersichtanlage 7) figuriren unter andern Extraunterstützungen auch noch solche, welche in den Jahren 1870—71 an Hülfsbedürftige Familien der damals zum Kriege einherufenen Reservisten und Landwehrmänner verabreicht worden. Was die laufenden Unterstützungen anbetrifft, so vertheilen sich dieselben in monatlichen Beiträgen von 2 bis 8 Thalern. im Jahre 1870 auf 250i;; „ ,, 1871 „ 220>Empfänger. „ 1872 „ 252! Bezüglich des daselbst aufgeführten „Fonds für verschämte Arme" dürfte wohl zu bemerken sein, daß für denselben in den Büchern der Armencommission ein gesondertes Conto eingerichtet ist, worauf reglementsmäßig zwar bei den eingegangenen Beiträgen die vollen Namen der Wohlthäter, bei den gewährten Unterstützungen aber die Namen der Beneficiaten nur mit deren Anfangsbuchstaben verzeichnet werden. Der unter der Überschrift „Waisenpflege" beigefügte Rechnungsabschluß (Anlage K.) betrifft das Budget der Commission zur Beaufsichtigung derjenigen armen Waisenkinder, welche für Rechnung der Gemeinde verschiedenen. Privatfamilien in Pflege gegeben werden. , - Als Anlage L. folgt demnächst der Abschluß des Reichenheim'schen Waisenhauses, dessen Besitz unsere Gemeinde der Hochherzigkeit des seligen Herrn Moritz Reichenheim und seiner Ehegattin Frau Sara gebornen Prin s verdankt. Von den Stiftern mit einem Kostenaufwands von 135,000. Thlr. erbaut und ausgestattet, wurde dasselbe-nebst einem Fundationscapitale von 115,000 Thalern unserer Gemeinde zum Eigenthum.überwiesen und nach erfolgter allerhöchster Genehmigung am 8. Mai 1872 eröffnet. Noch vor der Eröffnung des Hauses wurde demselben vpn Herrn Siegfried. Beschütz, der sich um unsere Gemeinde durch seine lebhafte Theilnahme für dieselbe und deren Institutionen vielfach verdient gemacht hat, ein Geschenk von 30,000. Thalern zugewandt. . Als fernere dankenswerthe Zuwendungen sind zu verzeichnen: 1. zum- Capitalvermögen: ») aus dem Nachlasse des Herrn Herrmann Gerson 1000 Thlr., 1>) von der verwittweten Frau Magnus Levy 10V0 Thaler, e) von Herrn Sal. Speyer 500 Thaler. 2. behufs Begründung eines Fonds zur Unterstützung entlassener Zöglinge des Waisenhauses: s) von Herrn Siegfr. B. Be.rend 1000 Thlr., d) von Herrn Carl Meyer 500 Thlr., e) von Herrn Herm. Landsberger 700 Thlr.; 3. znr Begründung einer Bibliothek: von HerrnHerm^ Landsberger 300 Thlr. Die Anstalt ist der LMng des Herrn . vr. Iutrysinski