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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-11-24 · Heft 48 (24.11.1874) · p. Seite 806

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 48 (24.11.1874)
Date
1874-11-24
Page
Seite 806 (sequence 8)
Language
German
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m. rvlffenschaftlichem Gebiete' und seine 'hohen menschlischen Eigenschaftenfeilte.'! : ■' - ' (Schlef.' Ztg.)' ■' (Es sind uns' solche Trauerfeierlichkeiten öder GedäHnißrederr vöü mehrfachen Orten gemeldvt worden, wie in Wien durch Dr: Jelinek, in'' Pest' durch vr. Kayserling das Andenken des Verstorbenen gefeiert'worden. Redaction.) Oesterreich-Ungarn. Pest, im November. (Privatmitth.) Nach dem jüngst aüsgegebenen Brrwaltüngsberichte des hiesigen israel. FraueNvitrei ns werden in dem hiesigen israel. Mädchenwaifenhause gegenwärtig 32 Waisenmädchen erzogen; für dieselben wurden int verflossenen Jahre 10,866 fl. 94 kr. verausgabt. Die-Zahl det exterNen Waisen betrug 17, welche 1608 fl. 75 kr. in Anspruch nahmen.' In der ebenfalls von dem Frauenverein erhaltenen SpeiseaNstalt wurden im Berwaltungsjahre 75,000 Portionen verabreicht. Erwähnen wir schließlich, daß an Monlatsstipendien, Miethzinsbeiträgen, Wöchnerinnen-, Ausstattungsttnd sonstigen Unterstützungen 8348 fl. 60 kr. verausgabt wur^ den, so sprechen die hier angeführten Zahlen deutlich genug für das segensteiche Wirken dieses Vereins. Derselbe ist im Besitze eines Vermögens vön 136,582 fl. 38 kr. . Wien, 12. November. (Privatmittheil.) Da einmal die Angelegenheit des hiesigen Centralfriedhofs auch in diesem Blatte wegen der deshalb gegen die Juden geschleuderten Vorwürfe zur Sprüche kommen mußte, darf der weitere Verlauf derselben nicht unbeachtet bleiben. Es zeigt sich vielmehr, daß der städtische Gem'einderath aus dem radikalen Grundsätze heraus Bestimmungen getroffen hat, welche mit den gegebenen und berechtigten Verhältnissen nicht vereinbar sind, so daß ein Nachgeben von seiner Seite theils erklärlich, theils erzwungen ist. So hatte er verordnet, daß vom 1. November an auch sämmliche Familien- und EigeNthumsgrirfte, welche das frühere Gesetz für Privateigenthum erklärt hatte, unv die in diesem Sinne erworben worden, auf den alten Friedhöfen geschlossen werden sollten , und keine Beisetzung mehr darin stattfinde. Viele Beschwerden liefen deshalb bei der Stätthalterei als der höhern Instanz ein; diese hat das Eigenthumsrecht anerkannt und eine Commission eingesetzt, welche nur zu untersuchen habe, ob sanitäre Gründe für die Schließung jener Grüfte mit Nothwendigkeit eintreten. Die Appellanten berufen sich darauf, daß, wenn sanitäre Gründe vorlägen, auch die alten Friedhöfe der Protestanten, Griechen und Juden hätten geschlossen werden müssen. Voraussichtlich werden daher diese ihr Recht erhalten, sehen. Es ergiebt sich daraus, daß die Anlegung eines absolut gemeinsamen Begräbnißplatzes durchaus Mit der Anschauung der Bevölkerung nicht übereinstimnit, daß also die Juden allein nicht' dafür verantwortlich gemacht werden können, wenn diese Anschauung; die auf einem Mcht<aüjukastenddnrGtzbt'e1e'-!cher«ht^ sichl Unwiderstehlich Bahrt MchN' Sanitäre Gründe sind hierinallein maßgebende dann aber in vollständigen Vollzug zu bringen.'. Rußland. ' Bon der russischen Grenze. im November. (Privatmitth.) Einen' Wendepunkt' im Geschicke - und in der Geschichte der polnisch-russischen Juden wird das Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht bilden. Werden die Juden dauernd sich der Wehrpflicht; wie man annimmt , in größerer Anzahl, in einem gegen die übrige Bevölkerung stark abstechenden Verhältttiß, zu entziehen suchen und sich wirklich entziehen, so können sie auf eine harte Behandlung seitens der Negierung rechnen, und zwar um so härter, als dann die Negierung weniger geneigt sein wird; die Bedrückungen zu beseitigen und zu ahnden , welche sich untere Beamte so oft gegen die Juden gestatten- Ich sagte eben: „wie' man annimmt"; denn die Zählung der Juden ist so unvollständig; daß das wirkliche Zahlenverhältniß der männlichen jüdischen Bevölkerungzu den Wehrpflichtigen und Wehrbefähigten und dann zu ven eingestellten Rekruten durchaus nicht genau und richtig anzugeben ist. Ohne daher verneinen zu wollen, daß sich viele Wehrpflichtige unter den Juden dem Dienste entziehen, halteich dennoch das in öffentlichen Blättern angegebene Verhaltniß für weit übertrieben, und zwar aus eigener Anschauung! in meiner Umgebung. Die Zahl der über die Grenze Entweichenden ist verhältnißmäßig nur gering, viel geringer als man gewöhnlich voraussetzt, gegen die Gesrmmtheit gehalten, verschwindend gering; und in ven Städten giebt es feindliche Augen genug, welche jeden Einzelnen kennen und zu denunciren bereit sind. 'Eine merkliche Entziehung könnte daher nur an den Plätzen geschehen, wo eine sehr große jüdische Bevölkerung dicht gedrängt zusammen wohnt. Man braucht wohl kaum zu bemerken; daß selbst die nachtheiligsten Angaben über die hierländischen Juden bereitwillig Glauben finden, und zwar selbst da, wo man mit diesem Glauben vorsichtiger umgehen müßte. Es wäre daher eine wahre Wohlchat, wenn die von der Regierung beabsichtigte neue und genaue Volkszählung der Juden männlichen Geschlechts vor sich ginge und gewissenhaft ansgeführt würde. Die Wahrheit würde auch da die allein sichere Führerin des Rechtes und der Weisheit sein. Denn selbst die strengsten Maßregeln können zu nichts führen, wenn sie nicht auf genauer Sachkenntniß beruhen- Hieran müßte sich eine sorgfältige-Matrikelführung knüpfen,' um auch für die Zukunft stets auf festem Boden-zu stehen. Ich weiß sehr wohl, daß solche Zählungen den Vorurtheilen der jüdischen Masse sehr zuwider sind. Allein dies will wenig sagen, wo es das wahre Wohl dieser blöden Menge gilt. Je leichter es zu begreifen ist, daß der Einzelne mehr sein persönliches Heil, als das der Gesammtheit und noch dazu das des Staates, den er meist sich nur feindlich gegenüberstehend glaubte,

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