Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 47 (17.11.1874)
- Date
- 1874-11-17
- Page
- Seite 789 (sequence 7)
- Language
- German
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zustoffen und die-Administration zu beherrschet, kennt keine/engere ^er. ■weitere Grenzlinie : er - verdrängt, unterdrückt und Vernichtetwenn er es vermag, alle diejenigen, welche nicht zu.seiner Fahne schwören. Was nun die Gleichstellung selbst betrifft, so weisen wir den Ausdruck, dessen sich die „N. fr. Pr." bedient: Die Juden seien „durch den großmüthigsten Gerechtigkeitssinn aus dem Ghetto erlöst worden", entschieden zurück. Der Staat hat damit sich - selbst nur fein Recht erworben, sich selbst nur': zum. Rechtsstaat gemacht. Er that es nicht' eher, als bis er zum Rechtsstaat geworden, und :da konnte-er es nicht anders, weil er eben sonst nicht'Rechtsstaat wäre.. In Oesterreich wurden nicht blos die Juden, sondern alle Nichtkatholiken emancipirt. Es kann also hier von „Großmuth" yicht die Rede sein, und der Syllabus würde alle'Nichrkatholiken gleicherweise treffen. Nochweniger aber können wir zugeben, daß wir die Gleichstellung mit dem Opfer unserer religiösen Ueberzeugung zu erkaufen oder zu bezahlen hätten. Hatte der Jude dies thun wollen, so hätte er auf den Rechtsstaat nicht zu warten gebraucht. Dies vermochte er selbst im tiefsten -Mittelalter. Im Kampfe um die Emancipation. haben die Juden niemals zugegeben, daß ein Unterschied zwischen-aufgeklärten und orthodoxen Juden gemacht, werde. Wir sind also mit unserer ganzen Orthodoxie in die Emancipation eingetreten, und nur so hat jene auch nur einen Sinn. So lange eine-Orthodoxie den Gesetzen des Staates nicht widerstreitet, kann man ihrnicht zumuthen, gieb Dich um der bürgerlichen. Rechtewillen auf. Wenn man schon öfter gesagt hat: die Juden und, ihre staatsbürgerliche Stellung feien der Prüfstein des Rechtssinnes und Liberalismus in einem Staate,. so hat dies, nur dann einen Sinn/ wenn man den Juden zugesteht, ihrer religiösen Ueberzeugung treu bleiben zu dürfen, soweit sie den Gesetzen des- Staates nicht widerstreitet. Man wird z. B. den jüdischen Soldaten nicht gestatten dürfen, um eines religiösen Gesetzes willen, etwa des SabbathS wegen, den erforderlichen Dienst nicht zu leisten,; i aber« -wo dies - nicht - derFall - ist-- hat den.Staats femo Recht, und; der. Jude keine Pflicht, sich> seiner; religiösen- Satzung - zu entziehen. Eine Gemeinde aber, darfnicht die Ansichten dieses« oder jenes ihrer Angehörigen zum Motiv , ihrer-Handlungen/, machen, sie muß die religiöse Anschauung allerihrer-Mitglieder- oder wenigstensder Mehrzahl vertreten. . Erleiden-, dadurch die- Juden einigen Schaden, ' wie-.die ,-N. fr./:Pr.^, scharf hetont„sos müssen wir Juden uns damittrösten,..daß-:wir,zu.gleicher Zeit, imr Dienste . des freien Staates- unddarreligiösen Idee:-stehen;, und beiden Pflichten zu - genügznr-.-hrbed. Stomt aber. Hiebt seinen Bürgern nicht bloss die« vollen,bürgerlichen - Rechte, , sondern auch die volle religiöse Freiheit. Die/.religiöse!Idee,, welche die Juden zu tragen haben , hat aber -noch,- lange - nicht eine solche GelMng erlangt, daß.ste einer, völligem Nipellirung« hingegeben werden dürfe. In der That soll undmuß. dasöffe n tliche Leben jede Ungleichheitr.ausscheiden-, aher im,Pripat-- leben, in den Verhältnissen der-Persönlichkeiten,. in den Anschauungen - der Individuen wird, soweit.wjn--sehest-, Ungleichheit immervorhanden sein, und diesedie Befriedigung: ihrer Bedürfniffe suchen. Die „N. fr. Pr." widerspricht sich. auch, selbst. Sie nennt am Anfang, ihres Artikels^die Judenschaft„die confessioneL radicalste, in der modernen. Pefovmbewegung. denimpulsivsten! Einfluß ausübende ReligionsfeeteL.^ - Mm wollen: nicht untersuchen,; in wie weit sie hierin Recht hat-'/Sie hatte sich aber/ doch.sagen/ müssen:- wenn gerade diese vor ihrem Friedhöfe stehen: bleibt, so. müssen in dieser Frage Momente liegenwelche selbst diese „con-, fessionell-radicalfte"! vondem.Aufgebe.n ihrer gesonderten Begrab.-: nißstätte, gerade wie vom Aufgeben ihrer Synagogeihres-'Reli?'t gionsunterrichtes und so mancher ihred Wohlrhätigkeitsanstalten - zurückhalten. Ueber diese Momente uns hier noch einmal, auszusprechen, ' da wir sie erst jüngst ausführlich behandelten/ halten, wir für überflüssig. - Deutschland. Berlin,, 4. November. (Privatmitth.) Gestatten Sie mir, heute nur einige Notizen als Lesefrucht aneinanderzureihen. Prof. Virchow hielt jüngst in einem Bezirksverein einen Vortrag „über Staat und Kirche". Wir wollen dem Redner nicht folgen, der als die drei Momente, welche bei Herstellung jeder Kirche in Betracht kommen, bezeichnet: >1)die Organisationsfrage, 2) die Vermögensfrage, 3) oie Bekenntnißfrage. Aus diesen drei Gesichtspunkten besprach er nun die -katholische und evangelische Kirche, welcher letzteren er dieselben Tendenzen wie . ,der ersten zuschrieb> sobald sie Raum und Mittel dazu hätte. Vom Judenthume sagte er, daß es das höchste Muster für di^Beständigkeit des Glaubens und daß es niemals... m. ein? kirchliche- Form, gepflanzt worden sei. Ueber die Gründe hierfür,« hat er stch^nichtausgelaffen, und doch liegen sie gerade in jenen drei Punkten offen zu Tage. Weil das Judenthum keine articulirten Bekennt-, nißformeln, weil .es kein wirkliches Priesterthum hat und,-in. seiner Organisation die Cultusbeamten der Gemeinde unterstehen,, und weit es vom Staate weder Vermögen yoch. Einkommen, bezieht, hat es sich überall zu autonomen Gemeinden, nicht aber zu einer organisirten und. centralisirten Kirche constituirt. —Me hiesigen Zeitungen haben mehrfach Nachrufe an densel. Geiger enthalten, so vom Vorstande der Gemeinde, vom Curatorium der Hochschule, von einem wohlthatigen Vereine in.BxMru u,. f. w. . Im erstgenannten fiel es aus, .dqff in ihm als->.die.Mprtz eines