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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-11-17 · Heft 47 (17.11.1874) · p. Seite 788

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 47 (17.11.1874)
Date
1874-11-17
Page
Seite 788 (sequence 6)
Language
German
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w& >integrirender'Theil ^Lös Menschen;''sie »kann nichtwurch Zwangsmitteb'tzeändert^iverb'en und Warf^nür-Wer eigenen-Selbslbestim- 'müng -unterworfen /fein: 'Wenndaher -eine-überaus^große Zahlj 'von Individuen wie-Ansicht hegt/? daß-däs''Begräbniß, -wenn nicht 'ein-'religiöser-'Act, wochwit-der Religion in engster Beziehung' 'stehend und deshalb-'init religiösen Einrichtungen und Ceremonied '^mwerbindtzn ist, und 'ihnen dies eine Gewissens- -und heilige ''Sache ist,-dieum 'so schwerer' in's Gewicht -fällt/ weil sie den ^Menschen' in » einem der 'Tröstung ' bedürftigen Gemüthszustande -trifft so''mögen 'diein dieser Richtung freier Gesinnten dies 'beklagen und tadeln, als' Vorurtheile aNsehen und was sie sonst 'meinen, aber diesen großen Theil-'der Bevölkerung zwingen wollen, -ihre Ansicht aufzugeben/ihrer Ueberzeugung zuwider zu handeln, ' das dürfen sie nicht, das ist nicht mehr Religionsfreiheit, sondern Meligiönszwäng. Wenn daher wie jüdische Gemeinde - weil in 'ihr diese Ansicht ''allgemein vorherrscht, gewissermaßen als Privat- ' person austrilt, und sich für ihr 'Geld ein''Privateigenthum erwirbt; um es als Friedhof' für'ihre-Angehörigen zü benutzen und hierbei die polizeilichen Vorschriften beobachtet: so ist sie in ' ihrem unbestreitbaren Rechte/ gerade wie die Protestanten und 'Griechen, wenn sie ihre alten Friedhöfe nicht aufgeben! wollen denn in der Sache ist es ganz gleich, ob einen gesonderten Fried- ' Höf bewahren oder erwerben. -Ihnen dieses Recht versagen, selbst - durch 'ein Gesetz versagen zu wollen/- wäre ein Zwang, der in . religiös erregten Zeiten' ebenso gewaltthätigwie-unpolitisch wäre. 'Denn unpolitisch wäre es,' Gesetze'zu^erlassen, -welchebie innerste ' U'eberzeugung eines großen Theiles wer-Bevölkerung hart beträfen . und' sie mit'dem Staate in Widerstreit'brächten, öhne daß-dieser einen wirklichen Vortheil oder die^ »Abwendung eines wesentlichen Nachtheils daraus zöge/ daß hierbei-die jüdische Gemeinde hinter ' ihrem Vorstande steht/uno dieser-mur' die- Gesinnungderselben "bdthätigt, 'kannman daraus ersehen,»waßMänner, wie-Kompert ^und Jellinek, dafür'eingetreten, wie-wahrlich^-nicht zum orthodoxen ' Theile der ^Gemeinde gehören. Man sagt -nun, daß, 'wenn ' die Juden'den Ankauf ihres Theiles nicht beantragt hätten, 'die Sache' des "allgemeinen Friedhofs nicht -angetastet-worden 'ünd deshalb'die Interessen des- Theiles der Katholiken, welcher ''mit der Kirche in Zwist ist, ungeschädigt geblieben wäre. Dies dnüffew rvir' fürfalsch halten i und gleicht' dem 'Verfahren- »wer ''Kinder, welche" auf die Erde schlagen, wenn -sie gefallen-sind. ^Hätten - die Protestanten und Griechen ihre noch geräumigen Friedhöfe geschloffen? Hätte die katholische Geistlichkeit und mir-ihr - der' größte Theil der kathol. -Bevölkerung Wiens nicht den Anspruch "erhöben, einen geweiheten -Friedhof - für sich zu haben? Wir "sagen es offengerade daß die Juden in Reihe und Glied mit Zähnen begraben werden sollten, hätten diese drei Confessionen '^möch zu einem größerem Sturmlaufen angeregt, und daß die ^Juden ihren' gesonderten Friedhof behalten, machte und macht-die ^»Erreichung wes^Zieles, einen gemeinsamen Friedhof für die.christliche Bevölkerung -zu haben/- leichter. - - Wir halten es - also für - ein »begründetes -Recht, - daß' eine Konfession -sich; einen:: eigenen Friedhof als Privateigenthum - mit - eigenen Mitteln: erwerben -will, wenn damit »für die einzelnen Bekenner dieser Confession nicht wer Zwang verbunden ist, sich uns diesem -gesonderten-,Friedhofe begrabenizu-lassen. Dies ist die Religionsfreiheit,: wiewarwsie in Nordamerika versteht, wo Jedermann sich begraben lassen kann, wo er will, wenn dabei den gesundheitspolizeilichen Vorschriften nicht zuwidergehaudelt wird. - Für..eine größere Stadt muß auf Grund des vorhandenen kirchlichen Haders ein allgemeiner Friedhofs bestehen, mm Denen gerecht zu werden, welche von wer Geistlichkeit ihrer Kirche hinsichtlich des Begräbnisses zu leiden chatten. Aber-ebenso gerecht ist es, den einzelnen Confessionen-aus .ihren eigenen Mitteln Friedhöfe zu gestatten, um ihrer - religiösem -Ueberzeugung zu genügen. In Wien hatte man also, der katholischen Geistlichkeit - zu sagen willst Du einen Friedhof, worüber Tu allein zu disponiren hättest, so erwirb Dir einen -solchen aus Deinen Mitteln, wie dies die Juden, Protestanten und Griechen gethan haben; wir.haben, nur für .einen allgemeinen, Jedem offen stehenden Friedhof zu sorgen. Ist dies nicht geschehen, so sind daran nicht die Juden, sondern der Befehl der Statthalter« schuld. Ob dieser Befehl,, der-über die Mittel der Stadt, disponirt, gesetzlich und rechtskräftig sei, können wir nicht entscheiden. Wir bemerken nur noch, daß der Ankauf, Seitens der jüdischen Gemeinde völlig auf dem Rechtsgrunde besteht; sie bezahlte -nur -durch-.ein Pauschquantum, was doch, mit der Zeit -für diewin- -zelnen Gräber hätte, gezahlt werden müssen. . Jetzt nun zu den Auslastungen der „Neuen freien Presse". - Diese : hütet sich wohl, die - eigentliche Rechtsfrage Seitens. - der Juden zu berühren. Der wahrhaft liberale Grundsatz bleibt stets: Die Trennung von Staat und Kirche, - die Trennung des Politischen und Religiösen, daß wie Religion dem Staate -und daß -der Staat der Religion nichts' vorzuschreiben habe. Meide gegenseitig - nicht ineinander eingreifen dürfen. - - Ist wies wirklich durchgeführt, ./so hört - auch der -religiöse Hader auf, wie es -Ln Nordamerika wer Fall ist, trotz den Versicherungen, die-man .jetzt -darüber - auszustreuen sucht. Vielmehr greift das Blatt die. Juden darüber-an, daß.sie nicht im Geiste der Emancipaiion gehandelt, (und während sie in politischer und socialer Beziehung wie Gleich- -berechtrgung beansprucht und erhalten haben, hier-die-Exclufivität »für-sich-igefordert, daß sie sehr unklug gethan, aus? -dem?Rahmen 'der Allgemeinheit hierin herausgetreten. :zu sejn, weil, - wenn sie die Sonderung im allgemeinen Bewußtsein -aufrecht erhielten, -eine-emtretende' Reaction sie um so leichter der Gleichstellung wieder berauben würve. Dieses letztere Argument - scheint uns am-'wenigsten-stichhaltig. Würde die Reaction eine solche Herrschaft'wieder-erreichen, so wäre gewiß eine ihrer ersten -Handlungen, die Juden aus - dem -christlichen Friedhofe wiederzu . entfernen, und gerade dieses-Moment würde ihren Hast gegen wie Juden, ,-,die sich überall aufgedrängt hätten", ganz ^besonders- -gesteigert haben.- Der Syllabus, vermöchte er die-Bersaffung -um-

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