Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 47 (17.11.1874)
- Date
- 1874-11-17
- Page
- Seite 787 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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.787 -bei-Seile läßt und jeinen.eigentlichen-Gedanten zum einfachsten . Ausdruck bringt,' bilden die obigen.Worte. . i'yfn Aber eben solche Bekenntnißsprüche bietet uns die heilige - Schrift ,auch für . das Wesen des Menschen und. die höchsten sitt- . lichen' Anforderungen .an denselben. . (Schluß folgt.); Der Centralftiedhof m Men. Die Frage, die noch vor Kurzem so vielen Staub in Belgien . aufgeregt, ohne, soviel wir wiffen, bis jetzt entschieden worden zu sein, ist neuerdings auch in Wien zur Sprache gekommen — die Confessionalität der Friedhöfe überhaupt und die Sonderung -desjüdischen. Friedhofes speciell. Voraussichtlich., wird dieser Gegenstand noch, an vielen Orten.austauchen i und deshalb muffen wir heute abermals darauf eingehen. Es giebt in dieser. Angelegenheit ein dreifaches System. -Entweder, wie .es früher allgemein war, jede Confession hat ihren eigenen Friedhof, over der Friedhof ist Eigenthunt der örtlichen Commune und jede Confession hat ihren abgesonderten Theil, wie dies das französische Gesetz in Frankreich, Belgien . und-bis heute im Rheinlande ist; oder dieser städtische Frievhof ist-ein allgemeiner, so baß die Todten ohne Unterschied der Confession nebeneinander begraben werden, wie dies das französische Gesetz nicht , ausschließt, in einigen Orten der Rheinprovinz und z. B. in Preußen vielfach stattfindet. Hierbei ist zu bemerken, daß in allen drei-Fällen es den jüdischen Gemeinden gestattet blieb; einen gesonderten Friedhof zu behalten oder für ihr Geld als Privateigenthum zu-erwerben' Wir kennen nur eine Ausnahme .-hiervon in. Deutschland, wo eine kleine jüdische Gemeinde einem -allgemeinen Friedhofe zustimmte, und eine in der Schweiz, wo die Cantonalregierung es erzwang. Daß über diese Zustände sich überhaupt eine Frage erhob, ist wesentlich der kathol. Geistlichkeit zuzuschreiben, da sie den Schismatikern, Excommunicirten, - überhaupt denen, welche ohne die kirchlichen Sacramente gestorben, . die regelmäßige Begräbnißstätte versagte und sie in einen Winkel mit den Selbstmördern und Verbrechern verwies, worin sie auch -bei einigen protestantischen. Eiferern Nachahmung fand. . Jemehr nun in der neuern Zeit sich die Zahl derer häufte, welche den strengen Grundsätzen der Kirche nicht huldigen, und je schroffer die; kirchlichen; Parteien einander gegenüberstehen, desto öfter drängte sich die Frage auf, und desto brennender wurde sie, wie den Uebelständen abzuhelfen sei? Für die radical Gesinnten war die Antwort; -nicht schwer: alle confessionellen Friedhöfe werden aufgehoben und alle Todten in Reih und Glied nebeneinander begraben. Da es nun aber sehr viele Personen giebt, welche in religiöser Beziehung .anders denken,- selbst unter denen, welche in politischer, und socialer Beziehungsehrfreisinnig sind, so ist die Ausführung überall, desto schwerer. - . Wahrscheinlich? würde diese -vor einigen Jahrzehnten leichter gewesen sein, jetzt aber,-wo der kirchliche Kampf so heftig entbrannt -.ist, wird^sie fast,unmöglich, wenn nicht, ein terroristischer,Zwang ausgeübt,<)verden; soll. - Än W i e n ging es nun. eigenthümlich zu. Der Gemeinderath erwarb ein großes Terrain und beschloß >einen allgemeinen Friedhof zu errichten, da die Bevölkerung Wiens eine confessionell überaus gemischte ist.? Aber die jüdischL..Gemeinde kam darum ein,- ein Stück dieses Terrains zu einem - jüdischen. .Friedhöfe käuflich ihr zu überlasten. Der Gemeinderath willigte ein; . die jüdische Gemeinde gab alsoihren Anspruch im Allgemeinen, auf und erhielt 30 Joche für 60/00.0 fl. Die Protestanten, in Wien gaben ebenfalls ihren Anspruch auf, weil sie auf ihrem . Friedhofe noch Raum genug für eine sehr-lange Zeit haben; dasselbe thaten die Griechen aus demselben Mangel an einem Bedürsniß. Der allgemeine Friedhof verblieb also vorläufig nur den- Katholiken. Was wäre nun die einfache. Folgerung gewesen? .Aaß der neue Friedhof seinen allgemeinen Charakter -gar,-nicht verlor, die Ansprüche der.i drei; genannten Confessionen nur ruheten, weil und so lange stetste eben nicht in Forderung stellten, was. ja schon jetzt von Einzelnen, diediesen Confessionen; angehörten, geschehen konnte, da ja für den Einzelnen kein Zwang, besteht, sich nur auf dem Friedhofe seiner Confession begraben zu lassen. Auch blieben von Herr Katholiken noch genug übrig,; welche mit ihrer Kirche in Streit leben und die doch als Einwohner Wiens auf den mit flämischen, Mitteln erworbenen .Friedhof ein volles Recht haben. Dies war auch, die Absicht des Ge-, meinderathes.'■ Aber durch, einen. .Erlaß der Statthalterei .wurde die Einweihung des gesummten Friedhofes durch die..katholische Geistlichkeit befohlen, und diese nimmt nun den ganzen Friedhof, mit Ausschluß des von der jüdischen Gemeinde erkauften .Theiles, ganz nach den Bestimmungen des Concordats in Besitz.? Dies ist die Sachlage. .Die liberale Partei sieht sich äußerst enttäuscht und klagt nun mit Uebergehung der Protestanten und Griechen, die doch nur zufällig ' noch Raum auf ihren, alten Friedhöfen haben, die Juden als die vermeintlichen Urheber des ganzen Verlaufs auf's, heftigste an. Wir haben als ein Beispiel in voriger Nummer eine Correspondenz ärrs Wien gebracht, welche gegen einen wüthigen Artikel in der „Voss. Ztg." gerichtet war... Dasselbe Blatt bringt einen neuen-.vom .28. October, in .welchem besonders. auf die Herren Kompert und . Jellinek deshalb losgefeuert wird. Wir können uns auf alle darüber erschienenen Artikel selbstverständlich nicht einlaffen.. -.Hingegen...bringt, die „Neue freie Presse" vom 28. Oct. einen Leitartikel, der scharf abgefaßt, aber gemessen gehalten ist, und darum-eine Beachtung fordert. Unsere Ansicht im Allgemeinen ist: ,die Religionsfreiheit darf niemals zum Religionszwange werden. Der Staat darf seinen- Arm nicht dazu leihen, Jemanden zu. einer religiösen Handlung -zu ,ztyingen;. aberer darf,auch nicht Jemandem .die Ausübung seines!<Cultus verhindern, wenn durch dies^ dem Staate oder anderen Mitbürgern kein wirklicher Nach- . theil geschieht. Die religiöse Ansicht ynd nUeberzeugung ist^.ejn