Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 46 (10.11.1874)
- Date
- 1874-11-10
- Page
- Seite 772 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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geliefert tffc;; Bei fcen betreffenden Anträgen bedarf es daher in Zukunftnur der Einsendung des Scheins / über die Civilehe und —' wo die Verhältnisse mir nicht persönlich bekannt — eines*'Scheines, daß religiöse Ehehinderniffe nicht vorliegen; während im Uebrigen das Verhältnis; unverändert bleibt, namentlich die Herren Unterrabbiner und Lehrer in jedem einzelnen Falle besonders autorisirt werden müffen. Aber selbstverständlich ist es auch, , daß Jeder, dem seine Religion am Herzen liegt, sich mit der rein staatlichen, formellen Gültigkeit der Ehe nicht begnügen, vielmehr die religiöse Trauung nwu („nach dem Gesetze Moseh's und Israels") dem wirklichen Vollzug der Ehe vorangehen lassen wird; und ebenso selbstverständlich ist es, daß das Judenthum eine Ehe, die nicht btt-nL'i iiw» geschloffen ist, nicht als religiös gültig anerkennen kann. Die Synagoge wird daher eine solche Ehe ignoriren müssen und eine Eintragungderselben in die. jüdischen (freiwilligen) Trauungslisten nicht gestalten. Ist es doch der größte Gewinn-der neuen Gesetzgebung, daß sie den Einzelnen in jeder bürgerlichen Beziehung von jeder Kirchengemeinschaft unabhängig macht — wogegen er aber natürlich auch kein Recht gegen die letztere geltend machen kann, wenn er sich ihren Grundgesetzen nicht fügt und sich factisch von ihr lossagt. Wer seine Ehe nicht jüdisch-religiös vollziehen, wer. seinen Knaben nicht beschneiden läßt, wer im Leben sich gänzlich von der Gemeinde trennt, der wird weder verlangen noch verlangen können, daß die Ehe; die Geburt, der Todesfall in den betreffenden jüdischen Listen eingetragen, er überall noch als Mitglied der Synagogengemeinde betrachtet und behandelt werde! — Wie aber die Erfahrung in andern Ländern zeigt, wo die Civilehe schon seit MenschenalterN eingeführt ist, hat überall der religiöse Sinn, ohne allen äußern Zwang, .sich lebenskräftig genug bewiesen, die religiöse Trauung, nach vollzogener Civilehe, zur fast ausnahmslosen Regel zu machen. Diesem religiösen Sinne dürfen wir auch in unsrer Mitte mit voller Zuversicht vertrauen, daß unsrere Männer und Frauen es. nach wie vor als heiligste religiöse Pflicht betrachten werden, ihre Ehen nach altjüdischer Sitte zu weihen; daß aber die Ehe ohne solche Weihe ihnen als sündhaft und religiös unzulässig erscheinen werde. In diesem Vertrauen wollen wir getrost der Zukunft entgegengehen, hoffend und betend, daß auch unter den neuen Verhältnissen die Einheit unserer Gemeinden, der Friede unserer Häuser, die Heiligkeit unseres Familienlebens unter : Gottes Schutz erhalten bleiben möge! > Die Herren Vorsteher und Lehrer bitte ich. dringend, dieses Schreiben -in geeigneter Weise zur Kenntniß sämmtlicher Gemeindemitglieder zu bringen; zu welchem Behufe es Ihnen in einigen Exemplaren zugeht. Ob es in der Synagoge zu verlesen sei, wird - dem Ermessen der Herren Vorsteher ° nach den loxalen Verhältnissen anheim gestellt. - Ueberall abexdürftees sich empfehlen, dasselbe einer bäldthunlichst zu berufenden Gemeindeversammlung vorzulegen und die entsprechenden Gemeindebeschlüsse über Listenführung rc. fassen zu lassen — worüber ich baldgefälliger weiterer Nachricht entgegensehe. Der Landrübbiner An ' Dr. Sam. E. Meyer, die Herren Vorsteher u. Lehrer der Syna- - gogengemeinden in den Landrabbinatsbezirken Hannover, Stade n. Emhen. Nr. 13696. H. 2579. St. Obiger Ansprache schließe ich mich für meine Gemeinden an und bitte um deren Beachtung. Hildesheim, im Sept. 1874. Der Landrabbiner An vr. I: Guttman. die Herren Vorsteher u. Lehrer der Sgnagogengemeinden im Landrabbinatsbezirke Hildesheim. Potsdam, 27. October. (Privatmitth.) Dr. Abraham Geiger's Leichenbegängniß fand gestern statt und begann um 11 Uhr Vormittags mit einer Träuerfeier in der Neuen Synagoge. Dort, wo der Lebende lehrend und begeisternd das Gotteswort so oft verkündet hat, mit so hinreißender Beredsamkeit und unwiderstehlicher Gewalt die Gemeinde zu Andacht und heiliger Erkenntniß führte: dort war auch die rechte Stätte, dem Hingeschiedenen Rabbiner den Dank der Gemeinde für sein reiches, hingebungsvolles Wirken auszusprechen und in Trauer geeint, den seltenen Geist zu ehren, der, im Dienst des Glaubens und der Wissenschaft rastlos arbeitend, Licht und Freiheit vor sich hertrng und ein Herold der Aufklärung für das gesammte Judenthum war. Das Gotteshaus, das in weiten Dimensionen ausgeführt ist, füllte sich schnell; der Parteigeist hatte seine Macht verloren, oder freiwillig darauf verzichtet. Anhänger der verschiedensten Richtungen ehrten den Verstorbenen und sich selbst durch ihre Theilnahme an der Trauerandacht, und durch die. ganze Versammlung ging nur das eine Bekenntniß: rn *nifcona NbTtn „Wehe, wehe, ein großer Mann ist dahingegangen!" Unterhalb der Kanzel war auf schwarz drapirter Estrade der Katafalk aufgestellt, welcher die sterbliche Hülle des Verewigten barg; Palmen und Lorbeeren neigten-sich darüber und reicher Lichtglanz strahlte darüber aus. Zur Linken nahmen die Verwaltungsbehörden der Gemeinde und die Vorsteher der einzelnen Vereine Platz; zur Rechten die fremden Geistlichen, die Lehrer der jüdischen Hochschule und der Gemeindeschulen, die Deputation der Breslauer Gemeinde, in welcher der Verewigte 24 Jahre amtirt hat, während die von der Gemeinde zu Frankfurt a. M. entsandte, an deren Spitze Herr Rabbiner I)?. Brüll sich befand; . erst später eintraf und nur der Trauerfeier auf dem Friedhofe: anwohnte. Die vordern Sitze auf dieser Seite wurden von den Leidtragenden eingenommen, von denen die beiden Töchter, der Schwiegersohn und -ein Sohn des Hingeschiedenen anwesend