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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-10-27 · Heft 44 (27.10.1874) · p. Seite 738

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 44 (27.10.1874)
Date
1874-10-27
Page
Seite 738 (sequence 8)
Language
German
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m ich mir gestatten, noch einmal darauf zurückzukommen. .Es geht daraus hervor, daß die Confessionslosigkeit der Elementarschule mit der Confessionalität in den Kampf getreten ist, aber bis jetzt noch keinen wirklichen Sieg errungen hat, und es bis zu einer wirklichen Umgestaltung in diesem Sinne noch sehr weit entfernt ist. Schon am 4. Januar 1872 hatte die Stadtverordnetenversammlung „die Aufgebung des confesfionellen Standpunktes beim Unterrichte in den Gemeindeschulen" beschlossen. Jetzt antwortet der Magistrat, daß die allgemeinen Bestimmungen des Unterrichtsministeriums vom 15. October 1872 die confesfionellen Elemente im Volksschulunterrichte sehr beschränkt haben, Da nun auch ein neues Unterrichtsgesetz in Aussicht stehe, so könne jetzt mit principiellen Änderungen der bestehenden Schulen nicht vorgegangen werden. Bei der Errichtung neuer Schulen dagegen könne man die Einrichtung treffen, daß! sie keinen speciellen Confessionscharakter an. sich tragen.: Dies solle mit vier neuen Schulen geschehen, welche am 1. October eröffnet werden sollten. Der Magistrat wandte sich deshalb an das Provinzialschulcollegium. Sein Antrag beginnt: „Von den jetzt, bestehenden 77 Berliner Gemeindeschulen sind 71 evangelisch und 6 katholisch. Nach der letzten Volkszählung betrug die evangelische Bevölkerung 732,677 Seelen, die katholische 51,712, die jüdische 36,015, die dissidentische 2099.; Dem Artikel 24 der Verfassungsurkunde : „bei der Einrichtung der/öffentlichen Volksschulen sind die konfessionellen Verhältnisse Möglichst zu berücksichtigen" ist daher .bei uns in hohem Maße Rechnung getragen." Der Magistrat versichert dann,, baj? er für diese 77 Monfessionsschulen eifrigst Sorge trage, und. erweist dies durch neue Schulbauten und Vermehrung der Elasten. Er fährt dann fort:. „Schon vor längerer Zeit aber haben wir die Ueberzeugung gewonnen und ausgesprochen, daß eine, fernere Trennung der Confessionen in. den hiesigen Volksschulen zu einer unerträglichen Belastung! des: Communalhaushaltes führen, daß daher allmälig mit der Einrichtung hiesiger Volksschulen für Kinder verschiedener Confessionen vorgegangen werden muß. Die katholische und die jüdische Bevölkerung ist über das ganze Gebiet der Stadt zerstreut, bei getrennten Confessionen müßten nvir also beständig schwach besetzte katholische, wie jüdische Schulen in den verschiedenen Stadtgegenden unterhalten, während die evangelischen Kinder in den überfüllten Schulen desselben Stadttheils kaum ein Unterkommen finden würden." Es folgen...hierfür schlagende Beweise. Es heißt weiter: „Keine der 6 katholischen Schulen hat es bisher zu sechs aufsteigenden - Elasten gebracht, uv der sechsunddreißigsten Gemeindeschule ist sogar noch (bis zum 1. October e.) eine gemischte Knaben- und Mädchenclaffe. Dergleichen unfertige Schulen würden wir daher in noch größerer Zahl einrichten müssen, und insbesondere würden wir uns der Einrichtung jüdischer Schulen auf die Dauer nicht entziehen können, wenn es uns nicht gelingt, solche Schulen in Berlin herzustellen und in dem Vertrauen der Bevölkerung zu befestigen, welche evangelische, - katholische und jüdische.:Kinder gleichzeitig unterrichten. Schulen» dieser. Art sind' in Nr. 26 der Ministerialverfügung »vom- 15. October 1872. ausdrücklich vorgesehen. In-ihnen würde der Religionsunterricht für jede der drei Kategorien - besonders ertheilt-werden, ^in -die Religioysstunden der ,Evangelischen würde auch die Reformationsgeschichte -fallen,, wie dies schon jetzt geschieht,, und ebenso würde, für den Gesang, soweit er gottesdienstlichen Zwecken dient, eine Trennung eintreten. Im Uebrigen würde in^ dem Normallehrplan, der schon jetzt für die beiden christlichen Confessionen gleichmäßig gilt, nichts geändert werden. Wir müßten, uns Vorbehalten, an diese Schulen Lehrer verschiedener Religionsbekenntnisse zu berufen, ohne uns an ein bestimmtes Zahlenverhältniß zu binden,'außer dem, welches sich aus der Nothwendigkeiü für den Religionsunterricht ausreichende Lehrkräfte zu beschaffen/ von ' selbst ergiebt. Endlich würden wir denjenigen Eltern, welche auf Unterbringung ihrer Kinder in evangelischen oder katholischen Schulen bestehen, hierzu Gelegenheit geben. Auf diese Weise würde auch der Schein einer Gewiffensbedrückung vermieden werden." ^Man sieht hieraus, daß das Gewissen^ auch bei dem Magistrate erwacht ist, doch auch der jüdischen Bevölkerung etwas schuldig zu sein. Für die 51,000 Katholiken hat man sechs Schulen errichtet, für die 36,000 Juden keine, und deren be-? stehenden Schulen nicht den geringsten Zuschuß gewährt! ' Das ist der Liberalismus in Berlin.. Glaubt der Magistrat dies den Juden für die Zukunft schuldig zu sein, warum glaubte er es nicht schon in! der Vergangenheit? Jndeß ergiebt sich doch auch, daß er an den neuen Schulen einen besonderen jüd. Religionsunterricht Herstellen und vorkommenden Falles auch jüd. Lehreranstellen wolle. Doch muß auch betont werdendaß der Magistrat sich hierbei lediglich auf den Standpunkt der finanziellen Nützlichkeit stellt und die konfessionslose Schule nur empfiehlt/ weil sonst bei fernerer Errichtung von Schulen für jede - Confession die Kosten für wie Stadt unerträglich hoch würden. Auf diesen Standpunkt stellt sich auch die Antwort des Provinzialschulcollegiums. Es verlangt erst noch eine Menge statistischer Nachweise über das Zahlverhältniß der Confessionen in den Stadtheilön, in welchen die neuen Schulen errichtet werden sollen, sogar über die Entfernung der kathol. Kinder von der nächsten katholischen Schule. Einstweilen sollen daher die neuen Schulen als evangel. errichtet werden. So liegt die Sache, und es ist also von confessionslosen Schulen, mit denen man auch der jüd. Bevölkerung gerecht werden wolle, erst auf dem Papiere die Rede/ Hat . doch der Magistrat von der höheren Instanz-noch nicht einmal die Erlaubniß erhalten, für die neuen Schulen statt der evangel. Geistlichen der Parochien „Bewährte Schulmänner" als Localschulinspectoren -anstellen zu dürfen: Unter diesen Umständen, glaube-ich, müßte , der Vorstand der jüd. Gemeinde doch noch einmal um Zuschüsse für die jüd. Schulen einkommen. Wundert sich doch das Prvvinzialschulcollegium selbst hierüber und verlangt noch - einmal Auskunft vom Magistrate, obdie jüd. Schulen gar keinen Zuschuß erhalten-? 7^

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