Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 41 (6.10.1874)
- Date
- 1874-10-06
- Page
- Seite 688 (sequence 6)
- Language
- German
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vom Orte Frechen entfernt liegende, mit verschiedenen Wegen begrenzte israelitische Friedhof war bis jetzt uneingeschlossen; nicht selten war es der Fall, daß Gräber auf demselben verunreinigt, Leichendenkmäler beschädigt oder gar zerstört wurden. Aus Preußen, im Sept. sPrivatmitth.) Einige neuere Rabbiner haben bei der religiösen Trauung die Formel der Kirche entlehnt, die Brautleute vor dem Beginne der hebräischen Segenssprüche zu fragen, ob sie sich ehelichen wollen, und sie aufzufordern, Mit einem lauten Ja zu antworten. Wir halten diese Formel für die jüdische Trauung für überflüssig, denn das Erscheinen unter dem Trauhimmel, die Worte, die der Bräutigam -zu sprechen, und seitens der Braut die Bereitwilligkeit, mit der sie den Finger ausstreckt, um sich den Ring anstecken zu lassen, während nach jüdischem Rechte ein Widerspruch hierbei seitens der Braut die CereMonie ungültig-machen würde, ist Kundgebung des Willens des Brautpaares genug. Man sieht also nicht ein, wozu eine fremde Formel hinzugefügt wird, die dem Charakter der religiösen Trauung eher schadet als nützt, und nichts als eine Connivenz gegen die Mode ist. Aber geradezu lächerlich wird diese Formel in den Staaten, in welchen die Civilehe der religiösen Trauung vorangehen muß; denn daselbst hat das Brautpaar nicht allein seinen Willen bereits in dem Civilacte durch seine Unterschrift bethätigt; sondern es hat gar nicht Mehr das Recht, einen Willen darüber zu äußern, es ist bereits völlig gebunden. Hier wird die Fragestellung an das Brautpaar nicht bloß zu einer leeren, sondern auch zu einer sonderbaren und auffälligen Form, die aussieht, als ob wir die Rechtsgültigkeit des Civiläctes bestritten. Die Kirche, wenn sie die Formel beibehält, hat allenfalls die Entschuldigung, daß sie einmal herkömmlich ist; aber die Synagoge macht sich, da sie diese Formel erst annimmt, einfach damit lächerlich. Wir machen diejenigen Herren Rabbiner, welche diese Formel bei ihren Trauungen eingeführt haben, hierauf aufmerksam, und halten uns überzeugt, daß sie sie nunmehr wieder fallen lassen. In Preußen wären sie freilich hierzu schon seit >1847 veranlaßt gewesen. Die religiöse Trauung hat nach voraufgegangenem Civilacte nicht mehr die Bedeutung der Bethätigung des Willens der Brautleute, sich zu ehelichen, und der staatlichen Anerkennung dieses Actes, wohl aber die Bedeutung, dem Acte der Eheschließung die höhere Weihe und die religiöse Heiligung zu verleihen. Dies ist eine so erhabene und wesentliche Bedeutung, daß die religiöse Trauung durchaus nichts an ihrem We-rthe dadurch verloren hat, daß der Staat jene Willensbethätigüng und deren staatliche Anerkennung von ihr getrennt'hat, welche er ihr früher als eingeschlossen : zugestanden. Das Verhältnis ist correct, und die religiöse Trauung muß auch den Schein vermeiden, als ob sie sich durchaus bewahren wolle, was ihr nicht mehr zugehört und was ihr nicht zuzugehören braucht. Aus dem Regierungsbezirk Arnsberg, 15. Septbr. Bor einiger Zeit wurde bei der Wähl von Schulrepräsentanten der evangelischen Schulgemeinde zu Herdecke auch der israelitische Kaufmann Marx zum Schulrepräsentanteu gewählt, weil dort keine jüdische Privatschule existirt und die jüdischen Kinder die evangelische Schule besuchen. Die königliche Negierung zu Arnsberg beanständete indeß diese Wahl, womit sich die Gemeinde jedoch nicht zufrieden erklärte und beim Herrn Minister lli-. Falk Beschwerde einlegte. Hieraus hat nun, wie der „Ess. Ztg." geschrieben wird, der Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten unter dem 13. v. M. eine wichtige principiette Entscheidung dahin getroffen, daßdie Wahl von Juden zu Schulrepräsentanten bei einer christlichen Schule dann zulässig ist,- wenn in Ermanglung einer öffentlichen, beziehungsweise privaten jüdischen Schule in dem betreffenden Verbände der Jude als Hausvater der Schulgemeinde im Sinne des allgemeinen Landrechts zu betrachten ist, weil Schulrepräsentanten mit der eigentlichen" Leitung und Beaufsichtigung des Schulwesens nichts zu thun haben. (Eine solche Entscheidung in der vorliegenden Frage^ ist bereits früher mehrmals getroffen worden. Man ersieht aus dem Vorgänge nur, daß es nicht die Ortsgemeinden und nicht das Ministerium sind, sondern die Provinzialregierungen, welche das Mühler'sche System noch nicht verlassen wollen.) Aus der Provinz Posen, im Septbr. (Privatmitlh.) In dem von uns bereits erwähnten „Versuch einer Posener Statistik" XII bringt I)r. Landsberger auch die Zahlen über den Besuch der Lehranstalten der verschiedenen Stufen nach den Confessionen. Ueber das Ergebnis; dieser Zahlen schreibt er: Was die höheren Schulen betrifft, so senden die Protestanten ihnen nur wenig mehr als den Pflichtteil/ dagegen fallen die Katholiken in enormer Weise aus, und fast ihr ganzes Manquo wird -von den Juden gedeckt, die dritthalbmal so viel Knaben in die höhere Lehranstalt senden, als sie verpflichtet wären. Dies tritt aus folgender Zusammenstellung hervor. Von 100 evangelischen Schülern besuchten: 3b.,9 eine höhere, 39,0 eine mittlere, 25,1 eine niedere Schule; von 100 katholischen: 27,1 -eine höhere, 20,9 eine mittlere, 52,6 eine niedere Schule; von 100 jüdischen: 77,4 eine höhere, 14,8 eine mittlere, 7,8 eine niedere Sckule. Die Kluft ist so groß, als wenn man die Juden „vorzüglich", die Evangelischen /,gut" und die Katholiken „ungenügenv" censiren würde, —wenn sie etwas dafür könnten. Wir wollen sehen. Mit dem „Gut" der Evangelischen sind'wir rasch fertig: Das Contingent, was sie in die höheren Schulen schicken, übertrifft — wenn auch nicht beträchtlich — alle berechtigten Erwartungen, und beiden mittleren Schulen sogar so sehr, daß die Evangelischen in diesen die Hauptrolle spielen und nur etwas über ein Viertel ihrer schulpflichtigen Knaben in die Elementarschule zu senden haben. Das „Ungenügend" der Katholiken scheint in der-That unverdient zu sein, denn bei ihnen spaltet