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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-09-29 · Heft 40 (29.9.1874) · p. Seite 676

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 40 (29.9.1874)
Date
1874-09-29
Page
Seite 676 (sequence 10)
Language
German
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abhängige Allianz in London und eine in Wien gebildet hat. Derselbe Versuch itt Berlin ist an dem bekannten Einigkeitssinne der Deutschen'gescheitert! Indeß muß man doch zügestehen, daß diese beiden besonderen Allianzen es langenicht" so verstehen, wie das Pariser Coniitö, wirklich thätig zu sein und ihre Mitglieder in Eifer zu erhalten. Die englische Allianz ist von vielem Eifer beseelt, aber die ihr zu Gebote stehenden Mittel sind sehr beschränkt (circa 600 Pfd. Sterl.). So wird sich denn auch wohl in jedem größeren Nothfalle ein besonderer Verein in der betreffenden Landschaft bilden, wie denn z. B. mit Befriedigung auf die Wirksamkeit des Vereines „Schomer Israel" in Galizien hinzuweisen ist. Verhältnisse, wie sie dort liegen, und die nothwendigen Maßnahmen, können nur im Lande selbst richtig beurtheilt.werden. Rumänien. Bukarest, im September. Bekanntlich wurden, den rumänischen Israeliten durch das neue Communalgesetz die Communalrechte unter gewissen, sehr selten zu erfüllenden Bedingungen zugesprochen. Es waren somit nur sehr wenige Juden, welche in die Lage versetzt wurden, die Communalrechte ausüben zu dürfen, aber auch diesen wenigen verweigerten die Municipalitäten von Bukarest und Jassy die Eintragung in die Wählerlisten, resp. die Theilnahme an den Communalwahlem Die betreffenden Israeliten wendeten sich deshalb, wie dem „Pester Lloyd" aus Bukarest geschrieben wird, mit einer Beschwerde an die Tribunale, und diese entschieden in erster Instanz zu ihren Gunsten. Dagegen ist jetzt der Proceß in zweiter Instanz in Jassy zu ihren Ungunsten entschieden worden, und zwar führte das Gericht als Grund an, daß die Negierung, nicht das Necht gehabt habe, den diesbezüglichen Paragraph in das Communalgesetz aufzunehmen resp. von den Kammern votiren zu lasten, denn dieser Paragraph sei aus dem alten Communalgesetze vom Jahre 1874 mit hinübergeschmuggelt worden, während derselbe durch die Bestimmungen der im Jahre 1866 von der Constituante gegebenen Verfassung bereits aufgehoben sei. Es bleibt jetzt abzuwarten, wie der Castativnshof als letzte Instanz den Fall entscheidet. Rumänien hat nach der neuesten Zählung bei einer GesamMtbevölkerung von 5 Millionen 247,034 Juden. (Bekanntlich sind die Gerichtshöfe die Wächter des Gesetzes, nämlich über dessen richtige Auslegung und Anwendung; daß sie aber auch den gesetzgeberischen Factoren vorschreiben wollen, worüber und welche Gesetze sie zu geben haben, ist durchaus neu und für Rumänien sehr charakteristisch.) Rußland. Memel, 29. August. Das hiesige „Memeler Dampfboot" enthält folgendes: „Da drüben, jenseits des Grenzgrabens auf russischer Seite, passiren Dinge, die an's Unglaubliche grenzen, für deren Wahrheit wir jedoch die volle Bürgschaft übernehmen. Biele von unseren Lesern kennen das russische Städtchen Worno; dort ist ein Geistlicher, ob griechischob römisch-katholisch, wissen wir im Augenblick nicht anzugeben, dem war ein Hausknecht plötzlich verschwunden, über dessen Verbleib Niemand Aufschluß zu geben wußte, nur lag die Vermuthung nahe, daß er etwa zwanzig Jahre alt, vor der bevorstehenden Recrutirung Reißaus genommen, wie gegenwärtig, nach Einführung der allgemeinen Wehrpflicht, sehr Viele thun. Der Geistliche erzählt aber seiner Gemeinde, ihm fei der Verschwundene im Traume erschienen mit furchtbar klaffenden Wunden und habe ihm erzählt, die Juden hätten ihn gemordet und hätten sein Blut nach Jerusalem verschickt, zu welchem Zwecke, wissen wir gleichfalls nicht anzugeben. Die Sache wäre zum Lachen, wenn sie für die armen Juden nicht so furchtbar ängstlich wäre; denn diese sind nunmehr in dem Orte und der nächsten Umgebung des Lebens nicht, mehr sicher. Man hat sich an den „Sprawnik", man hat sich an den „Assessor" um Hülfe gewandt, man hat es sich sogar viel Geld kosten lassen, diese lasten aber trotzdem den Pöbel schalten und walten. Auch der Gouverneur, an den man deswegen geschrieben, hat bis jetzt nichts von sich hören lassen, und wie sehr dort die Hülfe Noth thut, beweist der Fall, daß man erst vor wenigen Tagen einen jüdischen Grubelnik (Landkrämer), der sich herausgewagt, überfallen und ihn derart mißhandelt hat, daß man an seinem Aufkommen zweifelt. Wenn die russischen Behörden zu solch' barbarischem Unfuge auch schweigen, so wollen wir dagegen doch unsere Stimme erheben und mit uns unsere Genoffen von der Presse und zwar so laut und so lange, bis es zu den Ohren der gerechten und 'einsichtigen russischen Negierung dringt, und von dort aus Abhülfe geschaffen wird. I e u i f feto n. Einige Lebenserfahrungen. (Schluß von II.) Es war unterdeß völlig dunkel geworden. Doch die ungewöhnliche Milde dev Nckchtluft, der erquickende Hauch, den die Pflanzenwelt ausathmete, und die Schwüle, die sich dagegen in den Zimmern erhalten haben mußte, ließ die Gesellschaft noch beisammen bleiben. Der Himmel war wolkenlos und dennoch tief dunkel, und die Gestirne traten in ihrem verschiedenen Glanze funkelnd hervor. Man brachte eine Lampe in die Laube, welche ein angenehmes Licht auf die Gesichter der Menschen und das Laub der nächsten Bäume und Sttäucher warf. Alsbald flog

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