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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-09-29 · Heft 40 (29.9.1874) · p. Seite 674

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 40 (29.9.1874)
Date
1874-09-29
Page
Seite 674 (sequence 8)
Language
German
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674 Wittwe eilt Capital voy circa 700 Thalern Mammengebracht und zinsbar angelegt Wurde. B. Koschmin, 11. September. Vor einiger Zeit kam in einemhiesigen öffentlichen Locale die Redeauf indische Begräbnisse, bei welcher Gelegenheit der daselbst anwesende Districtscommiffarius v. G. die Behauptung aufstellte, daß die Juden ihre Leichen in sitzender Stellung begraben, in Folge dessen auch auf dey jüdischen Kirchhöfen ein der Gesundheit schädlicher Leichengeruch bemerkbar sei. Natürlich wurde hieraus diese lächerliche Behauptung^ von anderen anwesenden Personen bekämpft und dem Herrn Commissarius klar gemacht, daß dies nichtmöglich, da die Juden hier ebenfalls in Särgen begraben werden, in welchen eine sitzende Stellung wohl undenkbar. Herr v. G. blieb jedoch bei seiner Behauptung und erklärte außerdem, daß er von nun .an kein jüdisches Begräbniß hier dulden werde, das nicht früher seine Genehmigung hätte, wozu er sich berechtigt halte, da der jüdische Begräbnißplatz an der Grenze der Stadt Koschmin auf Territorium des Dom. Orla liege, also zum Districte des hiesigen Commissariats gehöre. — Man sollte wohl meinen, daß diese Erklärung nur im Spaße geschehen — doch dem war nicht so. Herr Commissarius v. G. erließ in den nächsten Tagen eine Verfügung an den hiesigen Corporationsvorstand, daß er kein Begräbniß gestatte, das nicht früher seine Genehmigung habe. Der Corporationsvorstand erwiederte hierauf schriftlich, daß er nur verpflichtet sei, beim hiesigen Magistrat resp. der hiesigen Polizeiverwaltung die Genehmigung zum Begräbnisse nachzufuchen, wie es stets geschehen, und werde er von dieser Praxis nicht abgehen. . Herr Districtscommissarius v. G. wollte aber durchaus seinen Willen durchgeführt sehen, und als heute ein Begräbniß stattfinden sollte, begab sich derselbe in Begleitung eines Gensdarmen im Voraus auf den jüdischen Kirchhof., Bei Ankunft des Leichenzuges trat er an der Thüre des Vorhofes auf dem der jüdischen Gemeinde gehörigen Grund und Boden dem Zuge entgegen, indem er laut schrie: „Ich verbiete dieses Begräbniß!" Als nun der anwesende Rabbiner mit dem Corporationsvorsteher näher tretend fragten, mit welchem Rechte er dies verbiete, war seine Erwiderung: „Haben Sie die Erlaubniß hierzu?" Hierauf erklärte der Corporationsvorsteher, daß er die Genehmigung von der Polizeiverwaltung in Koschmin habe und da außerdem allen gesetzlichen Vorschriften genügt sei, bitte erdferner diesen religiösen Act nicht zu stören. Nun aber trat Herr v. G. einige Schritte zurück, zog einen Revolver, laut rufend: „Ich will doch sehen, wer hier durchkömmt!" Nun entstand ein großer Lärm durch Stimmen aus dem Trauergeleite, welche schrien, mit welchem Rechte er den Revolver gezogen. Herr v. G. befahl hierauf dem anwesenden Gensdarmen: „Schreiten Sie ein!" Dieser verhielt sich jedoch ganz passiv, da er wohl einsah, daß ein polizeiliches Einschreiten hier nicht am Platze. Mittlerweile kam auch Herr Commissarius v. G. zur Einsicht, daß weiter Nichts zu machen sei, da er füglich das ganze Trauergeleite nicht gut .niederschießen konnte. Anton steckte den Degen ein und verzog sich. Der Schluß dieses Dramas wird wohl vor dem Staatsanwalt enden, da die Sache jedenfalls zur Anzeige gelangt. (Pos. Ztg.) Oesterreich-Ungarn. Wien, 18. September. (Privatmitth.) Es geht hier absolut gar nichts vor, da der größte Theil noch auf dem Lande ist. Allerdings spürt man das nicht in den Bethäusern, die wie sonst voll sind, und giebt es zahlreiche Filialhäuser, da die Gemeinde wegen dieser drei Tage nicht neue Synagogen bauen kann, die während des Jahres leer ständen. Wie ich höre, wird demnächst hier eine jüdische Volksküche entstehen, und zwar hat der Vorstand der Chebra Kadischa die Sache in die Hand genommen. Czernowitz, .7. Sept. Auf telegraphischem Wege haben Sie bereits die Nachricht erhallen, daß unsere Handels-und Gewerbekammer vorgestern Herrn Jacob Kohn zum Landtagsabgeordneten gewählt hat. Diese Wahl muß als eine ganz entsprechende bezeichnet werden, denn Herr Kohn, der Kammerrath und Handelsgerichtsbeisitzer ist, gehört zu den intelligentesten und geachtetsten Vertretern des hiesigen Handelsstandes und besitzt in hohem Grade jene Eigenschaften, die bei einem Vertreter der Handelskammer im Landtage vosausgesetzt werden. In politischer Beziehung zählt Herr Kohn zu den verläßlichsten Mitgliedern unserer verfassungstreuen Partei, für die er auch im Landtage, sobald es die Situation nur irgendwie erfordern sollte, sicherlich ohne Zögern und mit aller Entschiedenheit eintreten dürfte. In Herrn Kohn erhält überdies der Landtag eine tüchtige Kraft für finanzielle und volkswirthfchaftliche Angelegenheiten. Aus Oberungarn, im September. (Privatmitth.) Seitdem die drei größten rabbinischen Capacitäten Oberungarns verschieden sind, haben sich in einigen Gemeinden die Verhältnisse total geändert. Während in S. a. Ujhely und in Abanj-Szüntü die Söhne der Verstorbenen zu Rabbinern gewählt wurden, hat in Liszka der Schwiegersohn des verstorbenen Rebbe den Rabbinerposten ohne Wahl angetreten, da der Heilige noch bei Lebenszeiten zu Gunsten seines Lieblinges zurückgetreten ist. In S. a. Ujhely ist der junge Rabbi Lasar Löw rasch der Liebling der Bevölkerung geworden , da derselbe Reden in hochdeutscher Sprache hält und sich durch eine seltene Toleranz auszeichnet. Daß die Chassidäer den Ujhelyer Rabbi mißtrauisch in das Auge' nehmen, ist selbstverständlich, doch da derselbe emsig, das Talmudstudium pflegt und bereits eine Anzahl von Schülern zu seinen Füßen liegen, so wird die Agitation ruhig vorübergehen und das Wirken des Rabbi zuversichtlich ein gesegnetes sein. Das benachbarte Liszka, welches noch im vorigen Jahre in den Tagen der hohen Feste von Taufenden Fremden besucht ward, liegt per-

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